Fahnen an Katastrophenschutzfahrzeugen

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25.01.2010, 23:41
Die Fahne stell ich ja gar nicht in Frage, madhef und Markus. Wie in meinem Eingangsposting klar zu erkennen....

Hier wurde lediglich aufgeworfen, zusätzlich zu der Flagge, müsse/sollte blaues Blinklicht angeschaltet sein. Und das ist so definitiv nicht richtig!

Wie Markus sagt: Die Flagge informiert zusätzlich. Auch madhef stellt ja raus, das die Beflaggung eindeutig geregelt ist. Genau mein Reden, da sagen wir alle das Gleiche!
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

26.01.2010, 00:08
Original von GeKue
Hier wurde lediglich aufgeworfen, zusätzlich zu der Flagge, müsse/sollte blaues Blinklicht angeschaltet sein. Und das ist so definitiv nicht richtig!


Ist zumindest seit anbeginn der Zeit in allen KatS-Lehrunterlagen / Anweisungen zu dem Thema vorgesehen (neben der Fahrlichtnutzung auch am Tag).

Ein entsprechender Rechtshinweis kann zudem indirekt der VwV-StVO in Bezug auf §27StVO entnommen werden, die neben einer Nutzung von Fahnen auch die Nutzung von Sonderbeleuchtungen für möglich hält. Auch dem Abschnitt der VwV-StVO die Bezug auf §35 StVO sowie geschlossene Verbände nimmt, kann die Schaltung von blauem Blinklicht entnommen werden.

Auch kann das Schalten von blauem Blinklicht (zzusätzlich meist auch Fahrlicht) eine der Auflagen bei der Erteilung der Erlaubnis zur Bildung eines geschlossenen Verbandes darstellen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

26.01.2010, 00:25
Original von GeKue
Und wenn Du mal schaust, wofür die Nutzung von blauem Blinklicht gestattet ist, ergibt sich der Rest...


Kurz ins Gesetz geschaut:

§38 StVO: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


Noch Fragen? :D :P

Original von GeKue
Aber letztlich bin ich kein Rechtverdreher oder Paragraphenreiter.


Rechtsverdreher bin ich auch nicht, aber manchmal gerne Paragraphenreiter... ;)
Zuletzt geändert von Buschi am 26.01.2010, 00:27, insgesamt 2-mal geändert.

26.01.2010, 00:25
Hm, Dienstfahrzeuge werden sowohl bei uns im Landkreis Güstrow, als auch hier in Nürnberg und Umkreis immer mit Abblendlicht bewegt. Egal ob sie Kolonne fahren oder nicht.

Und das mit dem Blaulicht höre ich so zum ersten Mal. Das es ein "Kann" ist, bestreite ich ja gar nicht. Von einem "Muss" war mit bis dato nichts bekannt.
Bzgl den KatSchutz-Lehrunterlagen findet sich bei der Kolonnenfahrt auch maximal das erste und letzte Fahrzeug + ggf mittelständiges Kfz bei entsprechender Kolonnenlänge.
Aber okay....Irren ist menschlich, davor bin wahrlich auch ich nicht gefeit.

Edit zu Buschis Posting: Jaha, zur Begleitung von geschlossenen Verbänden. IMHO eine Aufgabe von Polizei (bzw Feldjägern), die die Kolonne in ihre Mitte nehmen. Was dann ja wieder meiner Aussage bzgl erstem und letztem Fahrzeug entspricht. ;)
Zuletzt geändert von GeKue am 26.01.2010, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gerrit (RettAss)
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ASP - Sage Nein!

26.01.2010, 00:37
Ich interpretiere das so, dass der gesamte Verband mit blauem Blinklicht (aka Blaulicht) fahren darf.

Bei uns wird es auch so praktiziert, dass das erste und das letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren, der Rest nur an Kreuzungen das Blaulicht zuschaltet.

Abblendlicht ist nicht zur Kennzeichnung eines geschlossenen Verbandes geeignet, guckt mal, wie viele Autos mittlerweile auch bei Tag mit Licht fahren.

Das Einsatzhorn darf auch von geschlossenen Verbänden nur bei Inanspruchnahme von Wegerechten unter den Voraussetzungen des §38 StVO verwendet werden.

Außerdem dürfen Sonder- und Wegerechte übrigens auch bei Übungsfahrten in Anspruch genommen werden. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass Übungen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und somit hoheitlichen Aufgaben dienen.
Zuletzt geändert von Buschi am 26.01.2010, 00:37, insgesamt 1-mal geändert.

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