RTW Praktikum

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19.01.2010, 23:17
1.: Alarmstichwörter sind leider in den seltensten Fällen zuverlässig. Auch ein 0815-Einsatz kann der totale Super-GAU sein...

2.: Was machst Du, wenn auf der Rückfahrt zur Wache ein Folgeeinsatz zu einem schockierenden Meldebild kommt?

...usw
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

19.01.2010, 23:33
Das klingt jetzt vielleicht komisch, aber ich habe schon darüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich aussteigen würde und mit dem Bus zurück zur Wache fahren würde.

Zu 1.Wie definiert man den 0815-Einsatz und den Super-GAU. Ich weiß ja nicht, was einen in meinem Alter massiv aus der Bahn werfen kann. Wahrscheinlich Einsätze mit schwererkrankten/verletzten Kindern oder Einsätze mit riesigen Wunden und viel Blut.
Eventuell kann man sich ja auch an schwerere Einsätze herantasten.

Zu 2. Inwiefern können Alarmstichwörter denn irreführend sein? Das kann ja nicht so schlimm sein, dass aus einer Kopfplatzwunde aufeinmal eine offene Schädelfraktur wird.

19.01.2010, 23:42
@SAR 21

Wenn man die Vorgaben der JUH hinsichtlich von Minderjährigen bei San-Diensten kennt, dann fällt es einem schwer zu glauben ein Praktikum eines Minderjährigen im RD würde dort machbar sein.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

19.01.2010, 23:45
Ich kenne sie nicht, deshalb würde ich dich bitten ein wenig konkreter zu werden.

19.01.2010, 23:48
@ Sar: bei uns steht sowas uffm Pieper:

"HiLoPe" (Hilflose Person): Das ist oftmals Oma ausm Bett gefallen oder Suffi hat zuviel bekommen.

KANN aber auch seien Bewusstlose Person (ohne Atmung) hinter verschlossener Tür.

"VKU" (Verkehrsunfall)kann harmlos seien, kann aber auch mal mit eingeklemmte Person seien.

"Einweisung Arzt" kann n Krankentransport seien, oder man kommt zur laufenden Rea.

Die Meldungen sind eher um uns zu belustigen, als um uns zu informieren ;) (überspitzt dargestellt)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

20.01.2010, 00:03
Auszug aus dem Bundesrundschreiben 4/2009:
Demnach ist beim Einsatz Minderjähriger in den Diensten der JUH folgendes zu beachten:

1. Minderjährige Mitglieder der Johanniter-Jugend und der JUH (in der Altersgruppe 16 – 18 Jahre) können gelegentlich an Sanitätsdiensten, einfachen Krankentransporten und Betreuungsdiensten teilnehmen bzw. mitwirken, um den Dienst amNächsten in der Praxis kennen zu lernen und soziale Verantwortung für kranke oder
hilfsbedürftige Menschen zu erleben. Für Minderjährige unter 16 Jahren sind solche
Einsätze in der Regel ausgeschlossen. In besonders gekennzeichneten Ausnahmefällen
können Jugendliche ab 14 Jahren im Sanitätsdienst als Beobachter teilnehmen.
2. Ein gelegentlicher Einsatz bedeutet, dass die Jugendlichen nicht regelmäßig und auf
Dauer geplant an den Diensten teilnehmen. Sie sind bei vorgeschriebenen bzw. zu
erfüllenden Personalstärken oder Besetzungen nicht mitzuzählen. An mehrtägigen
Großveranstaltungen wie Kirchentagen ist der Einsatz von Jugendlichen bei entsprechend
geprüfter Eignung ausnahmsweise möglich.
3. Die betreffenden Jugendlichen werden als Praktikanten tätig. Sie dürfen nur zu Hilfsaufgaben
entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten, ihrer persönlichen Belastbarkeit
und Bereitschaft herangezogen werden. Im Gegensatz zum volljährigen
Helfer übernehmen sie keine eigene Verantwortung, insbesondere dürfen sie zu
keinem Zeitpunkt medizinisch verantwortlich handeln.
4. Eine Mitwirkung in der Notfallrettung nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder
und im Katastrophenschutz ist Minderjährigen nicht gestattet.
5. Vor dem ersten Einsatz hat der Jugendliche dem Einsatzleiter eine schriftliche Zustimmung
seines/seiner Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Zustimmung muss
sich auf die Art der künftigen Einsätze beziehen.
6. Ebenfalls vor dem ersten Einsatz ist der Jugendliche in die Vorgaben der
Arbeitssicherheit einzuweisen.
7. Eine Mitwirkung von Jugendlichen in den Einsatzdiensten der JUH hat freiwilligen
Charakter. Sie ist ausschließlich unter Aufsicht und fachlicher Begleitung von verantwortlichen
Mitarbeitern der JUH zulässig. Bei Mitgliedern der Johanniter-Jugend ist
der Einsatz mit dem zuständigen Jugendgruppenleiter abzustimmen. Die Entscheidung
über die Mitwirkung eines Jugendlichen liegt stets beim Einsatzleiter bzw.
bei dem zuständigen Mitarbeiter. Während des Einsatzes ist der Jugendliche an die
Weisungen des Einsatzleiters bzw. des zuständigen Mitarbeiters gebunden. Darüber
wird der Jugendliche vor dem Einsatz in geeigneter Form informiert.
8. Die persönliche Eignung des Jugendlichen wird vor dem Einsatz vom verantwortlichen
Einsatzleiter bzw. Mitarbeiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht geprüft.
9. Jugendliche dürfen während eines Einsatzes nicht beschäftigt werden
a) mit Arbeiten, die ihre psychische und physische Leistungsfähigkeit übersteigen,
b) mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
c) mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen
ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder
mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.
3 von 3
10. Die Beschäftigungszeiten des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§§ 8, 11,13-18) sind
zu beachten, wenn Jugendliche häufiger (mehr als zweimal im Jahr) eingesetzt
werden.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

20.01.2010, 00:07
Genau das ist das Problem...ein paar wenige Beispiele aus meiner kurzen (?) RD-Zeit:


HNR-Einsatz (im Normalfall sowas wie die BMA bei der Fw = Fehl) .... endete für mich 2009 mit einem Suizid durch Erhängen. Schön, wenn man die Wohnung aufschliesst und DAS vorfindet.

Z.n. Treppensturz: Am Einsatzort fanden wir die Frau, die die Treppe runter gepurzelt war mit KoPlaWu inkl. starker Blutung (quer über Treppe, Küchen- und Wohnzimmerboden) und oben am Absatz den Ehemann reanimationspflichtig, da er vor lauter Aufregung einen HI erlitten hat.

VU, einmal leicht: Patient äussert irgendwann im RTW, er habe einen Beifahrer gehabt (vorher mehrfach gefragt, ob er alleine war --> Ja!) ... also raus, nähere Umgebung abgesucht, n ganzes Ende weg einen polytraumatisierten Patienten gefunden.


...das waren jetzt nur 3 Beispiele, die mir so auf die schnelle eingefallen sind, ohne größeres Nachdenken. Vermutlich auch, weil sie einprägsam genug waren.

Gegenbeispiel!?

Person unter StraBa: ...unsere Praktikantin käseweiss geworden, mir war auch mulmig (war mein "erstes Mal" bzgl dieses Stichworts und ich hab mich immer davor "gefürchtet"); vor Ort dann einen Patienten stehend, mit dem Polizisten diskutierend vorgefunden, der einfach aus Unachtsamkeit gegen eine fahrende Straßenbahn gelaufen war und 'ne kleine Hautabschürfung an der Stirn hatte. Dem notrufannehmenden Telefonisten in der Leitstelle hätte ich gern mal ein paar Takte erzählt.

Geiselnahme - Waffengewalt, Anforderung durch Pol: plötzlich eine aufgeregte Pol-Streife auf unserem (!) Funkkanal, wir sollten stille Anfahrt abbrechen und mit Lärm und "Bodenblech" (O-Ton) anfahren. Tja...da waren die Gedanken frei. *g* Am Einsatzort angekommen, n Haufen schwer gepanzerte/bewaffnete SEK-Beamte mit Langwaffen und Schilden, die uns die Treppe hoch zur Wohnung geführt haben. Ende vom Lied!? Die befreite Geisel war nach dem Zugriff verständlicherweise ein bisschen unter Schock und brauchte bissl Tätscheln und Händchen halten. Da hatte es keiner für nötig erachtet, uns vorher mal aufzuklären, dass da KEIN Waffeneinsatz erfolgte, weil die alle vermutlich noch so unter Adrenalin von dem gerade erfolgten Zugriff standen bzw es keinem in den Sinn kam, das wir uns derlei Gedanken gemacht haben.

Wohnungsbrand, Menschenleben in Gefahr - 2 vermisste Kinder in Brandwohnung:
Großes Aufgebot, viel Trara. Nach 20 Minuten kamen dann die Kiddies an, um zu schauen was die Feuerwehr bei ihnen vor der Tür macht - sie waren bei nem Freund zum Spielen, ohne ihren Eltern Bescheid gesagt zu haben.



So, ich geh schlafen. Denke, das waren für den Augenblick genug Beispiele für unsinnige/unzutreffende Alarmmeldungen.
jeder RDler wird etliche hundert Geschichten zu dem Thema zu erzählen haben.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

20.01.2010, 00:11
Ahhh... nix genaues weiß man nicht....
Eigentlich ist es ganz einfach:
Es gibt kein Gesetz und keine gesetzesähnliche Regelung, die ein Mindestalter vorschreiben würde. Allerdings ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen (wie Jürgen schon schrieb - Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz...) sowie allgemeinen Überlegungen (höhere psychische Anfälligkeit von Jugendlichen) die gegen Minderjährige auf einem RTW sprechen. Da KTWs (gerade in großen Städten) eher selten Notfalleinsätze absolvieren, gelten die oben genannten Überlegungen nur eingeschränkt - aber sie gelten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Nix genaues weiß man nicht, aber nach Interpretation und Meinung der meisten RDler ist ein Mindestalter von 18 zumindest sinnvoll, wenn nicht sogar obligat. Eine genaue rechtliche Interpreation werden wir jedoch erst dann erhalten, falls mal einem Minderjährigen im RD etwas schlimmes zustößt und es zum Prozess kommt.

Bei der Ausbildung ist es noch einfacher: Es gibt keine Regelung. Sinnvoll ist natürlich eine gewisse medizinische Grundbildung - ob diese jedoch Vorraussetzung ist, hängt vom jeweiligen RD-Träger ab. Für Schwimmmeister ist ein Rettungsdienstpraktikum z.B. fakultativer Bestandteil ihrer Ausbildung - auch wenn sie keine formale San-Qualifikation besitzen.

31.01.2010, 13:14
Meine Empfehlung: erstma KTW fahren, is erstens ruhiger und zweitens auch weniger belastend. Ich bin nach 4 ktw schichten mutig auf den retter und wir mussten gleich reanimeren.

Es ist schon i.O wenn Jugendliche ab 16 KTW und RTW erst ab 17 bzw 18 fahren dürfen....
Zuletzt geändert von AlexanderS am 31.01.2010, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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