Unterschied Sonder/Wegerechte

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28.11.2009, 13:16
Hallo zusammen,

was sind die Unterschiede zwischen Sonder und Wegerecht?



viele Grüße André-SSD
Zuletzt geändert von André-SSD am 28.11.2009, 15:33, insgesamt 4-mal geändert.

28.11.2009, 14:39
Wer Sonderrechte hat, muss sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten (z. B. Höchstgeschwindigkeit im Ort).

Wegerecht hast du ja schon erfasst. Nur mit RKL und Horn.

Viele Grüße

Gerd

EDIT: Der Beitrag von André war gerade noch länger.
Schade, war vieles richtig. ?(
Zuletzt geändert von Gerd am 28.11.2009, 18:30, insgesamt 2-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

28.11.2009, 15:27
Ja war er, bloß wollte ich was editieren un dann hab ich ausversehen alles gelöscht und mir ist die Kiste (Computer) auch noch abgestürtzt Schade

LG André-SSD

28.11.2009, 18:32
Das ist frustrierend, wenn plötzlich alles weg ist.
Ist der Unterschied SoRe./WeR. jetzt klar?

Gruß

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

28.11.2009, 18:51
Weil Andres Text jetzt ja leider fehlt, fasse ich nochmal kurz zusammen. Vielleicht liest hier ja nochmal jemand anderes nach.

1. Sonderrechte nach §35 StVO

benennen das Recht unter bestimmten Voraussetzungen (Gefahr für Leben, Gesundheit, Schutz hoher Sachwerte) die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu übertreten.

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
[...]


Beispiele:
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Überfahren roter Lichtzeichenanlagen (Ampeln)
- Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung

Im Rettungsdienst sind Sonderrechte Fahrzeuggebunden, sprich im Privatfahrzeug hat man keine Sonderrechte!
Bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und manchen anderen sind sich die Gerichte noch nicht 100%ig einig, ob Sonderrechte auch im Privatfahrzeug im Einsatzfall in Anspruch genommen werden können.

Ganz wichtig!:
§35 ( 8 ) StVO: Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Die Nutzung von Sonderrechten muss nicht, sollte aber nach Möglichkeit durch Nutzung von blauem Rundumlicht gekennzeichnet werden.

Damit kommen wir zum 2. Teil:

2. Wegerechte nach §38 StVO:

§38 (1) StVO: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


Die Wegerechte bedeuten also, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort den Weg frei machen müssen, wenn sich ein Fahrzeug nähert, dass mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs ist.

Dies kann auf ganz verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- Der übliche Weg ist wohl, den Blinker zu setzen und am rechten Straßenrand anzuhalten.
- Evtl. muss man aber auch (in einer engen, einspurigen Straße z.B.) sehen, dass man nach vorne weg kommt (aber natürlich darf man trotzdem nicht rasen wie ein Tier!) und dann bei der nächsten Möglichkeit rechts ranfahren
- Oder man fährt trotz roter Ampel (voooorrrsichtig!!) in die Kreuzung ein, um den Weg frei zu machen
- oder oder oder...

Wenn man mit Wegerechten fährt, muss man auf alle möglichen, auch unsinnigen, Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. plötzliches Bremsen) vorbereitet sein und immer rechtzeitig reagieren können!

Ich denke, damit ist der Unterschied geklärt, wenn noch Fragen sind, einfach raus damit! ;)

(Wenn mich jemand korrigieren möchte, darf er/sie das auch gerne tun. Ich bin weder Jurist, noch perfekt...)
Zuletzt geändert von Buschi am 29.11.2009, 12:11, insgesamt 2-mal geändert.

29.11.2009, 14:01
Original von Gerd
Das ist frustrierend, wenn plötzlich alles weg ist.


Ich weiß verdammt warum hab ich nicht gespeichert


Gruß André-SSD

29.11.2009, 15:13
Eine simple Erklärung ist auch die Folgende:

zu § 35 StVO: Dem dort genannten Personenkreis wird was erlaubt. Der Verkehrsteilnehmer (hü) wird darüber nicht in Kenntnis gesetzt.

zu § 38 StVO: Der Verkehrsteilnehmer (hü) ist verpflichtet freie Bahn zu schaffen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer die dort genannten Zeichen nutzt.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.


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