Helferuntersuchung

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20.08.2009, 08:35
Eine Untersuchung ist auf jeden Fall sinnvoll.

Für die Mitwirkung in der öffentlichen Gefahrenabwehr (RD/KatS) ist schon im Grundsatz die körperliche und geistige Eignung vorgesehen. Dummerweise gibt es keine sauberen Durchführungsbestimmungen um diese Eignung (insbesondere die geistige) festzustellen.

Für den RD reicht in der Praxis eine Untersuchung nach G25 und eine nach G42 aus. Für den KatS-Bereich sind leider keinerlei Untersuchungen standard. Meines Erachtens wären hier mindestens eine Untersuchung nach G25, G26.2 und G42 sinnvoll und notwendig. Aber auch da wird die geistige Eignung nicht geprüft werden könen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

20.08.2009, 09:27
Also hier ist mir auch nichts von einer Helferuntersuchung geläufig, ist vl erst noch im Kommen, aber eigentlich komisch, dass es sowas noch nicht gibt.

20.08.2009, 10:35
Also wir haben die G 26.2 bekommen...und dann natürlich die rettungsdienstliche Untersuchung, dass man geeignet ist - natürlich nur, sobald man den RS macht, und alle P-Scheininhaber/LKW-Führerscheininhaber (zumindest seit einiger Zeit) haben die vorgeschriebene Untersuchung mit Reaktionstest, Augenärztlichem Test und und und...

Noch eine Untersuchung fänd ich ganz schön übertrieben. ;-)
Zuletzt geändert von Wie am 20.08.2009, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

20.08.2009, 11:05
Geht es nur mir so, dass ich mir unter den ganzen G xy-schlagmichtot nix genaues Vorstellen kann?

Ich könnte grad auch nicht sagen, welche Kennung unsere Untersuchung gestern hatte.

Zum Inhalt:
- allgemeiner Fragebogen in dem Vorerkrankungen (körperlich und psychisch) etc. abgefragt wurden (3 Seiten) + anschließendes Gespräch über die auffälligen Kreuzchen...
- kurzer Sehtest (inkl. Farbsehen)
- Herz und Lunge abhören
- Bauch abhören + tasten
- Beweglichkeit der Gelenke (-> lustiges Verrenken inklusive Turnübung :-) )
- Wirbelsäule abklopfen
- "Guck doch mal bitte in die Lampe und folge dem Licht...."
- Lymphknoten etc...
- Impfpass vorzeigen

Ich denke, im Allgemeinen war der wichtigste Teil der Fragebogen, der recht nett aufgebaut war und das kurze Gespräch darüber.

Wie gesagt - welcher Norm das ganze jetzt entspricht, könnte ich aus dem Stehgreif nicht sagen und finde es auch nicht in den Unterlagen von gestern...

lg Caro
Caro, 28, Lehrerin.

20.08.2009, 12:14
Original von caro87
Geht es nur mir so, dass ich mir unter den ganzen G xy-schlagmichtot nix genaues Vorstellen kann?



Geht um die ArbeitsmedizinischenVorsogeuntersuchungen nach diversen Grundsätzen ("G" - vgl. Prüfprogramm). Mehr (jedoch nicht wirklich viel) infos kannst du z.B. hier erhalten.

Original von caro87
Ich könnte grad auch nicht sagen, welche Kennung unsere Untersuchung gestern hatte.


Oftmals bei Helferuntersuchungen im RK-Bereich gar keine, da eine eigens zusammengestellte (=selbst gebastelte) Untesuchung ohne Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

20.08.2009, 12:33
Original von madhef
Oftmals bei Helferuntersuchungen im RK-Bereich gar keine, da eine eigens zusammengestellte (=selbst gebastelte) Untesuchung ohne Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners.


Stimmt - die BRK-Untersuchung wird von den Ärzten (Änästhesisten/Notärzten) unserer Bereitschaft durchgeführt - ein Arbeitsmediziner musste dafür nicht erscheinen. Grund dafür sind die Kosten, die so eingespart werden können, weil die Ärzte das ehrenamtlich durchführen.
Das gilt aber auch nur für den Bereich Ehrenamt - für meinen Nebenjob in der Servicezentrale musste ich zum Arbeitsmediziner wandern.

Lg,
Caro
Caro, 28, Lehrerin.

20.08.2009, 12:40
Original von caro87
Das gilt aber auch nur für den Bereich Ehrenamt - für meinen Nebenjob in der Servicezentrale musste ich zum Arbeitsmediziner wandern.


Wobei den Unfallversicherern egal ist ob jemand ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist. Wenn eine Vorsorgeuntersuchung für eine Tätigkeit vorgesehen ist, hat diese (ordnungsgemäß) zu erfolgen.
Zuletzt geändert von madhef am 20.08.2009, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

20.08.2009, 12:47
Das glaube ich dir gerne.
Caro, 28, Lehrerin.

20.08.2009, 18:29
Ich habe von solch einer Untersuchung auch schon mal gehört.
Ich bin in Braunschweig beim MHD.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine Untersuchung nach irgendsoeiner G-Norm ist sogar Vorschrift im Katastrophenschutz. G23 oder G26 müsste das sein. Für den Sanitätsdienst wird diese Untersuchung empfohlen.
Bei der Feuerwehr ist das, soweit ich gehört habe, auch spätestens dann Pflicht wenn man weitergehende Ausbildungen machen möchte.

20.08.2009, 19:13
Dann habe ich auch mal eine Frage: Ist man denn verpflichtet, alle Krankheiten aufzuzählen? Also wenn ich mir überlege, dass ich mich durch eine Kursprüfung geschafft habe, dann aber nicht mithelfen darf, weil ich irgendwann mal was hatte? Wer soll das denn nachkontrollieren? Das soll jetzt nicht heißen, dass ich lügen würde, aber muss ich mich wegen etwas ausgrenzen lassen, was früher mal war?
17 Jahre, RSA Silber,
Sanhelferin, Kleinen Kindern das Rettungsschwimmen beibringerin

20.08.2009, 19:18
Also ich habe noch nie von diesen Untersuchungen gehört, obwohl ich bei den Maltis als Praktikant auf SanDienste mitfahren, also auch als 3. Mann, und im WRD voll eingesetzt werde.
Bin mal gespannt, wann ich das erste Mal zu einer solchen Untersuchung muss, da ich ab nächstem Jahr in den KatS gehe und auch dann bei den Maltesern voll eingesetzt werde auf SanDiensten.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

20.08.2009, 19:26
@puzzle: Mach dir da mal keine Sorgen. Was zählt, ist, wie fit du momentan bist. Ich habe letztes Jahr ziemlich heftiges Asthma gehabt und war zu der Zeit auch aus meiner Sicht nicht wirklich einsatzfähig und hab nur ganz wenige Dinge in der Bereitschaft gemacht. Dieses Jahr geht es mir prima - doch auch ich hatte Bammel, trotzem eingeschränkt zu werden. Was war? Ich habs brav angegeben (ok - war auch kein großes Geheimnis) und wurde nicht eingeschränkt, eben weil es mir seit Monaten prima geht und ich selbst beim Sport keine Schwierigkeiten mehr habe. Sollte sich das wieder ändern, ziehe ich mich freiwillig wieder etwas zurück.
Caro, 28, Lehrerin.

20.08.2009, 20:17
Original von Jachi
Bei der Feuerwehr ist das, soweit ich gehört habe, auch spätestens dann Pflicht wenn man weitergehende Ausbildungen machen möchte.


Bei der Fw braucht man für den AGT Lehrgang (Atemschutzgeräteträger) die G26 Untersuchung

Gruß
Zuletzt geändert von gorld am 20.08.2009, 20:21, insgesamt 2-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

20.08.2009, 23:58
Original von gorld
Bei der Fw braucht man für den AGT Lehrgang (Atemschutzgeräteträger) die G26 Untersuchung


Um genau zu sein eine Untersuchung nach G26.3
Einige Feuerwehren nutzen diese (aus Ermangelung einer anderen Vorgabe) auch als allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung für alle FA.

Original von Jachi
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine Untersuchung nach irgendsoeiner G-Norm ist sogar Vorschrift im Katastrophenschutz.


Zwingende Vorschrift leider kaum irgendwo, eigentlich notwendig jedoch dennoch. Allein für das planmäßige Tragen einer Maske/Filter-Kombination bedarf es einer Untersuchung nach G26.2 (+entsprechender Ausbildung). Zumindest der Bund meint, daß die Besatzungen der Bundeskomponenten einen Bedarf an Maske/Filter haben und somit bedürfen die Kräfte auch einer Ausbildung.

Übrigens braucht man schon für das Tragen einer FFP 3 - Maske u.U. eine Untersuchung nach G26. Dürfte insbesondere für den RD aber auch San-Einheiten im Allgemeinen interessant sein.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

21.08.2009, 08:20
Also bei mir im BRK würde die Helferuntersuchung jetzt auch eingeführt, hierzu wurden auch Zettel verteilt wo der Arzt die Sachen die man hat oder auch nicht eintragen muss. Diese Untersuchung wird im Normalfall vom Bereitschaftsarzt durchgeführt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z. B. wenn sich dieser weigert (dann soll es bei Hausarzt durchgeführt werden) oder wie zum Beispiel bei mir die eine solche oder ähnliche Untersuchung durch ihre Arbeit schon besitzen (also die, die im RD oder Krankenhaus zum Beispiel arbeiten) hier muss nur der Betriebsarzt den Zettel unterschreiben.

Bei uns wird hierbei auch gleich der Impfschutz überprüft bzw wird bei allen die es nicht haben, da es nicht zu den normalen Grundimpfungen gehört Hep. A geimpft.

Liebe Grüße
EDEL SEI DER MENSCH, HILFREICH UND GUT!!!

Sanitäterin A+B des BRKs
Ausbilderin Grundlagen Betreuungsdienst
und Mädchen für alles...

&Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenschwester :)

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