Einsatzmöglichkeiten beim MHD

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29.01.2016, 15:34
Hallo Ihr Lieben!

Ich (16) bin seit über einem Jahr bei den Maltesern aktiv.
Ob ich nun offiziell bei der Jugend oder den Einsatzdiensten "gemeldet" bin kann ich nicht sagen,
ist alles ein bisschen schlecht organisiert. Ich bin aber ansonsten bei den Einsatzdiensten, bei deren Treffen, Fortbildungen etc. dabei.
Ich habe vor kurzen meine Fachdienstausbildung Sanität, den Einsatzsanitäter (Ausbildung wie beim RHNW nur ohne RW-Praktikum), nach bestandender Prüfung erworben.

Nun meine Frage:
Wie kann man als Minderjähriger (mit entsprechender Ausbildung) bei den Maltesern für Sanitätsdienste etc. eingesetzt werden?
Ich habe zwar schon mehrfach mit der Führung und dem Stadtbeauftragten gesprochen, keiner konnte mir aber eine richtige Antwort geben, aktuell darf ich nur mit sehr starken Einschränkungen (mit eigenem Betreuer, der nur für mich mit kommt)
Was mich wundert ist halt nur, dass z.B. beim DRK auch Minderjährige ohne (große) Einschränkungen mit auf Einsätzte dürfen.
Auch bei anderen Malteser Gliederungen ist das kein Problem.
Nur bei stellen die sich irgendwie quer....
Weiß jemand von Euch, wie ich offiziell (Bundesweite Malteser-Regeln) eingesetzt werden darf?
Ich muss auch für die Ausbildung noch ein paar Dienste und Hilfeleistungen vorweisen, also sollte man als Minderjähriger ja auch auf Einsätze dürfen, ansonsten wäre die Ausbildung ja nich schon ab 16 (bzw. 15).

Vielen Dank :good:
29.01.2016, 18:40
Also grundsätzlich ist das richtig, dass unter 18 Jährige einen Betreuer bei San-Diensten brauchen und auch nicht jeden SanDienst mitmachen dürfen wg. Jugendgefährdung (z.B. teilweise Konzerte) oder wegen der Uhrzeit (bei uns müssen unter 18 Jährige um 24 Uhr ihren Dienst beenden).
Grundsätzlich sollte dir aber die Möglichkeit gegeben werden deine Hilfeleistungszahlen zu erreichen. Leider find ich in meinem Papierchaos gerade nicht den passenden Absatz in der Dienstvorschrift.
Bei uns wird es so gehandhabt, dass Praktikanten (unter 18) als zusätzliche Person mitkommen. Vorallem bei kleineren Diensten sollte es nicht so das Problem sein, dass explizit ein Betreuer benannt werden muss.
Mein Tipp such dir doch einfach Dienste, am besten 2-3 Mann-Einsätze und passende Erwachsene, die dir sowohl was beibringen wollen, aber genug Vertrauen in dich haben, damit sie wissen, dass du grundsätzlich weißt, wo deine persönlichen Grenzen sind.
Der Sinn solcher Betreuer ist, dass diese den Minderjährigen in schwierigen Situationen vom geschehen wegbringen d.h. zum Beispiel bei einer Rea.
30.01.2016, 11:58
Also ich kann dir mal erzählen wie es bei uns ist. Bin selber 16, werde aber bei uns als vollwertige Einsatzkraft angesehen, mit der Ausnahme, dass ich nicht auf HVO oder KAT-Einsätze mit darf. Zu SAN-Diensten darf ich bis 24 Uhr. Bin dort aber kein Praktikant oder so.
30.01.2016, 12:53
Ja, okay. Das muss halt dann der zuständige Gruppenführer/Beauftragte verantworten. Ich habe ja nur gesagt, wie es ein Arbeitspapier der Malteser vorsieht, wer dann was macht, ist wieder was anderes. Aber es geht ja explizit darum, dass sich bei möllermann die entsprechenden Personen an dieses Arbeitspapier halten wollen.
30.01.2016, 13:09
saniebe hat geschrieben:Also grundsätzlich ist das richtig, dass unter 18 Jährige einen Betreuer bei San-Diensten brauchen und auch nicht jeden SanDienst mitmachen dürfen wg. Jugendgefährdung (z.B. teilweise Konzerte) oder wegen der Uhrzeit (bei uns müssen unter 18 Jährige um 24 Uhr ihren Dienst beenden).
Grundsätzlich sollte dir aber die Möglichkeit gegeben werden deine Hilfeleistungszahlen zu erreichen. Leider find ich in meinem Papierchaos gerade nicht den passenden Absatz in der Dienstvorschrift.
Bei uns wird es so gehandhabt, dass Praktikanten (unter 18) als zusätzliche Person mitkommen. Vorallem bei kleineren Diensten sollte es nicht so das Problem sein, dass explizit ein Betreuer benannt werden muss.
Mein Tipp such dir doch einfach Dienste, am besten 2-3 Mann-Einsätze und passende Erwachsene, die dir sowohl was beibringen wollen, aber genug Vertrauen in dich haben, damit sie wissen, dass du grundsätzlich weißt, wo deine persönlichen Grenzen sind.
Der Sinn solcher Betreuer ist, dass diese den Minderjährigen in schwierigen Situationen vom geschehen wegbringen d.h. zum Beispiel bei einer Rea.


Bei uns (MHD Kreisgliederung bei Stuttgart) darfst du U18 nur als Praktikant und nur bis 24 Uhr mit auf Dienste. Auf den Diensten selber kannst du, je nach Team, relativ selbstständig arbeiten. Bei uns sollten U18 Praktikanten bei belastenden Notfällen (Rea usw.) nicht dabei sein, können aber in Einzelfällen unter Umständen durch den Teamführer eingebunden werden.

Erfahrung aus dem DRK (dort war ich von 16-18 aktiv): San Dienst auch nach 24 Uhr mit schriftlicher Einverständniss der Eltern kein Problem, außerdem aktives Mitglied im KSchutz.
26.02.2016, 23:05
Also bei uns darf man auch unter 18 Jahren auf Sanitätsdienste gehen, mit Erlaubnis der Eltern auch länger als 24 Uhr.
Also ich hab, als ich noch 17 war, teilweise Dienste bis 2:00 oder 3:00 Uhr gemacht, unsere Bereitschaftleitung ist da sehr "chillig"
Ich musste nie irgendeinen Wisch schreiben, ich hab meine Mutter gefragt und wenn sie ja gesagt hat war's für ok. ^

Mit EH kann man als "Praktikant" auf SanDienste mitgehen (natürlich sind da dann auch Leute die mind. den SAN haben dabei)
und als ich 18 wurde, war ich schon der Verantwortliche auf nem SanDienst (Freibad), von demher ^^
_
Ab 18 darfst du bei uns auch mit auf Einsätzen, sprich SEG, EE, HvO, KatSchutz (Voraussetzung SAN oder höher)
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider


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