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27.01.2012, 17:38
Original von Hajo Behrendt
Trotzdem ist der Zeitunterschied zwischen Alarmfahrt und Nicht-Alarmfahrt nicht so gravierend, wie auch gerade eine Berechnung der Feuerwehr-Unfallkasse gezeigt hat. Hier wurde der Zeitgewinn vin Feuerwehr-Angehörigen aufgezeigt, die im Privat-PKW mit 50 bzw. 80 km/h zum Gerätehaus fahren... Und der Risikozuwachs gegenübergestellt. Sehr interessant...
27.01.2012, 18:09
27.01.2012, 18:26
Original von BuschiOriginal von peit
Ohne Sonderrechte kann eine Fahrt im Berufsverkehr auf einer ampelreichen Strecke ja deutlich mehr als nur doppelt so lange dauern (spätestens wenn man im Stau steht) als eine Fahrt mit Sonderrechten.
Kannst du mal bitte kurz erläutern, welchen Vorteil dir Sonderrechte im Berufsverkehrs-Stau verschaffen?
Was nützt es dir, wenn du zwar schneller als die anderen fahren darfst, aber nicht kannst, weil du genauso im Stau stehst?
Das Wegerecht unter Nutzung von Sondersignalen ist da bestimmt hilfreicher. Dann müssen die anderen dir nämlich Platz machen.
Original von Oskar
Diese ganze Codes sind doch schwachsinn. Ein Mensch in Not ist für mich ein Mensch in Not - Punkt.
Könntet ihr mal aufhören über "was währe wenn..." zu reden? Das hilft doch keinem, wir haben so ein System nunmal in Deutschland nicht und gut ist.
Außerdem verwechselt bitte nicht andauerns Sonderrechte, Wegerechte und Hoheitsrechte, das ist ein hochsensibles Thema.
Original von Hajo Behrendt
Wo wir gerade beim Thema Geschwindigkeiten sind:
Die meisten RTD-Anbieter, die Wert auf die Sicherheit ihrer Mitarbeiter legen, beschaffen heutzutage Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht deutlich über 3,5 t liegt. Hierunter fallen die meisten Koffer-RTW-Hersteller (GSF, Wietmarscher, Fahrtec etc.).
Diese Fahrzeuge fallen in den Bereich "Klein-LKW" und dürfen auf Landstraßen ohne Wegerechte nur mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren (§ 3 , III a StVO).
Ist vielen Kollegen offensichtlich nicht bekannt...
28.01.2012, 03:01
28.01.2012, 12:21
Original von Oskar
Diese ganze Codes sind doch schwachsinn. Ein Mensch in Not ist für mich ein Mensch in Not - Punkt.
Könntet ihr mal aufhören über "was währe wenn..." zu reden? Das hilft doch keinem, wir haben so ein System nunmal in Deutschland nicht und gut ist.
Außerdem verwechselt bitte nicht andauerns Sonderrechte, Wegerechte und Hoheitsrechte, das ist ein hochsensibles Thema.
29.01.2012, 11:03
Original von peit
Da du - so scheint mir - dich auch auf meine Aussage beziehst: Es gibt genügend RD-Bereiche wo auch RTW oder Mehrzweck-Fahrzeuge mit unter 3,5t eingesetzt werden. Auch sogut wie jeder KTW und jedes NEF liegt unterhalb dieser Grenze.
Ansonsten bin ich da optimistischer als du und der feste Überzeugung, dass ausnahmslos jeder der einen C-Führerschein gemacht hat, irgendwann auch mal etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen gelernt hat...
29.01.2012, 16:32
Original von Hajo Behrendt
Ich bin da in der Tat nicht so optimistisch. Die meisten KollegInnen sind deutlich jenseits der 35 Jahre und haben einen Führerschein der Klasse 3.
Original von Oskar
Das könnte ich gleich mit zur Ausbildung 'Fahrten mit Sonderrechten' nehmen, hört sich ja sehr interessant an.
29.01.2012, 17:46
29.01.2012, 17:49
Original von sebbe1995
Ach ja? Also sorry, aber wir haben genau 2 Leute an der Wache, die über 35 sind. Und diese haben zusammen gerade mal eine 50%-Stelle...
Und im Übrigen kommt es auf die Eintragung im Fahrzeugschein an. Bei uns steht dort teilweise Sonder-FHZ drin und es gibt auch welche, die als Personenkraftwagen fahren. Somit ist eine deutlich differenziertere Betrachtung als allein die des Gewichts nötig, bevor man auf den Kollegen rumhackt, die ja eh keine Ahnung haben!
29.01.2012, 17:55
Unsere Fahrzeuge laufen als So.KFZ; Krankentransportwagen, geschlossen, nicht als PKW. Und dürfen mit ihren 4,8 bis 5,5 t definitiv im "Normalbetrieb" nur mit 80 km/h gefahren werden.
29.01.2012, 18:11
29.01.2012, 23:42
30.01.2012, 13:56
Original von sebbe1995
Wenn Sonderfahrzeug eingetragen ist steht dazu noch eine Erläuterung im freien Feld, welche das regelt. Somit ist nicht jeder RTW über 3,5 t an die 80 km/h gebunden.
Und bis auf das klein geschriebene finde ich alles was ich geschrieben habe recht sachlich.
Ich kann es nur nicht leiden, wenn wie hier mal wieder 2 mal geschehen eine lokal zutreffende Aussage als pauschal geltend dargestellt wird und dann aufgrund dieser Kollegen angegriffen werden, die nichts falsch gemacht haben.
30.01.2012, 21:18
Original von peit
Das halte ich für eine andere Situation: Wenn ich den Patienten vor Ort sehe und einschätzen kann, dann kann ich durchaus auch eine "ruhige" Alarmfahrt durchführen. D.h. ich fahre nicht schneller als ohne Sonderrechte, aber warte nicht in jeder Ampelschlange fünf Minuten; ich nehme die Abkürzung durch die Fußgängerzone oder ignoriere die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen. Auch bei Patienten die möglichst schonend transportiert werden sollen ist es sicher hilfreich, wenn man langsam aber dafür kontinuirlicher fahren kann...
31.01.2012, 00:03
Original von M1k3
Dann mit Blaulicht und Horn. Oder das trifft nicht zu, dann ohne.