Erste Fahrt mit SoSi

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27.01.2012, 17:38
Original von Hajo Behrendt
Trotzdem ist der Zeitunterschied zwischen Alarmfahrt und Nicht-Alarmfahrt nicht so gravierend, wie auch gerade eine Berechnung der Feuerwehr-Unfallkasse gezeigt hat. Hier wurde der Zeitgewinn vin Feuerwehr-Angehörigen aufgezeigt, die im Privat-PKW mit 50 bzw. 80 km/h zum Gerätehaus fahren... Und der Risikozuwachs gegenübergestellt. Sehr interessant...


Kennst du zufällig eine URL wo ich das finde? Das könnte ich gleich mit zur Ausbildung 'Fahrten mit Sonderrechten' nehmen, hört sich ja sehr interessant an.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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27.01.2012, 18:09
War in einem Sicherheitsbrief der HFUK Nord. Letzte oder vorletzte Ausgabe...

Ichglaube, die Dinger kannst du auch auf der Homepage downloaden.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

27.01.2012, 18:26
Original von Buschi
Original von peit
Ohne Sonderrechte kann eine Fahrt im Berufsverkehr auf einer ampelreichen Strecke ja deutlich mehr als nur doppelt so lange dauern (spätestens wenn man im Stau steht) als eine Fahrt mit Sonderrechten.


Kannst du mal bitte kurz erläutern, welchen Vorteil dir Sonderrechte im Berufsverkehrs-Stau verschaffen?
Was nützt es dir, wenn du zwar schneller als die anderen fahren darfst, aber nicht kannst, weil du genauso im Stau stehst?
Das Wegerecht unter Nutzung von Sondersignalen ist da bestimmt hilfreicher. Dann müssen die anderen dir nämlich Platz machen.


Ja, natürlich - Wegerecht war natürlich gemeint. Hätte vielleicht einfach Sondersignal schreiben sollen - das ist (afaik) kein gesetzlich definierter Begriff so dass man mich nicht falsch verstehen kann...

Original von Oskar
Diese ganze Codes sind doch schwachsinn. Ein Mensch in Not ist für mich ein Mensch in Not - Punkt.

Könntet ihr mal aufhören über "was währe wenn..." zu reden? Das hilft doch keinem, wir haben so ein System nunmal in Deutschland nicht und gut ist.

Außerdem verwechselt bitte nicht andauerns Sonderrechte, Wegerechte und Hoheitsrechte, das ist ein hochsensibles Thema.

Nö, ist es nicht. Wir schreiben hier keine Prüfung sondern das ist eine informelle Unterhaltung. Und solange aus dem Zusammenhang ersichtlich ist, was gemeint ist, muss man nicht kleinerkarierter sein als umbedingt nötig. Ich denke denjenigen, die mit Sonder-, Wege-, Nutzungs-, Menschen- oder was für Rechten unterwegs sind, werden die schon auseinander halten können. Auch wenn man vielleicht mal ungenau formuliert...


Original von Hajo Behrendt
Wo wir gerade beim Thema Geschwindigkeiten sind:

Die meisten RTD-Anbieter, die Wert auf die Sicherheit ihrer Mitarbeiter legen, beschaffen heutzutage Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht deutlich über 3,5 t liegt. Hierunter fallen die meisten Koffer-RTW-Hersteller (GSF, Wietmarscher, Fahrtec etc.).

Diese Fahrzeuge fallen in den Bereich "Klein-LKW" und dürfen auf Landstraßen ohne Wegerechte nur mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren (§ 3 , III a StVO).

Ist vielen Kollegen offensichtlich nicht bekannt...


Da du - so scheint mir - dich auch auf meine Aussage beziehst: Es gibt genügend RD-Bereiche wo auch RTW oder Mehrzweck-Fahrzeuge mit unter 3,5t eingesetzt werden. Auch sogut wie jeder KTW und jedes NEF liegt unterhalb dieser Grenze.
Ansonsten bin ich da optimistischer als du und der feste Überzeugung, dass ausnahmslos jeder der einen C-Führerschein gemacht hat, irgendwann auch mal etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen gelernt hat...
Zuletzt geändert von peit am 27.01.2012, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.

28.01.2012, 03:01
Und wieviele fahren auf der Autobahn tatsächlich mit RTWs (>3,5 to) ohne Sonderrechte schneller als 80 (bzw. 89) km/h?
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

28.01.2012, 12:21
Original von Oskar
Diese ganze Codes sind doch schwachsinn. Ein Mensch in Not ist für mich ein Mensch in Not - Punkt.

Könntet ihr mal aufhören über "was währe wenn..." zu reden? Das hilft doch keinem, wir haben so ein System nunmal in Deutschland nicht und gut ist.

Außerdem verwechselt bitte nicht andauerns Sonderrechte, Wegerechte und Hoheitsrechte, das ist ein hochsensibles Thema.


Wenn man keine Ahnung hat und so, nicht wahr?

:D

Die Leitstelle der BF Hamburg sowie die Leitstelle Stuttgart setzen AMPDS vollumfänglich ein, inkl. der internen Priorisierung. (STG nur teilumfänglich).
In fast ganz Bayern wird intern mit ähnlichen Codierungen verrechnet....

29.01.2012, 11:03
Original von peit

Da du - so scheint mir - dich auch auf meine Aussage beziehst: Es gibt genügend RD-Bereiche wo auch RTW oder Mehrzweck-Fahrzeuge mit unter 3,5t eingesetzt werden. Auch sogut wie jeder KTW und jedes NEF liegt unterhalb dieser Grenze.
Ansonsten bin ich da optimistischer als du und der feste Überzeugung, dass ausnahmslos jeder der einen C-Führerschein gemacht hat, irgendwann auch mal etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen gelernt hat...


Ich bin da in der Tat nicht so optimistisch. Die meisten KollegInnen sind deutlich jenseits der 35 Jahre und haben einen Führerschein der Klasse 3.

Da ich durchaus häufiger noch im RTD tätig bin, kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass sich kaum jemand an die Geschwindigkeitsbegrenzung bei "Normalfahrt" hält.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

29.01.2012, 16:32
Original von Hajo Behrendt
Ich bin da in der Tat nicht so optimistisch. Die meisten KollegInnen sind deutlich jenseits der 35 Jahre und haben einen Führerschein der Klasse 3.


Ach ja? Also sorry, aber wir haben genau 2 Leute an der Wache, die über 35 sind. Und diese haben zusammen gerade mal eine 50%-Stelle...

Und im Übrigen kommt es auf die Eintragung im Fahrzeugschein an. Bei uns steht dort teilweise Sonder-FHZ drin und es gibt auch welche, die als Personenkraftwagen fahren. Somit ist eine deutlich differenziertere Betrachtung als allein die des Gewichts nötig, bevor man auf den Kollegen rumhackt, die ja eh keine Ahnung haben!


Original von Oskar
Das könnte ich gleich mit zur Ausbildung 'Fahrten mit Sonderrechten' nehmen, hört sich ja sehr interessant an.


WTF? Du darfst allein wahrscheinlich gerade mal mit dem Fahrrad zum Einsatz fahren, willst aber eine Ausbildung drüber halten?!?



Aber wahrscheinlich war gerade ein Platz frei und du hast deinen Führerschein mit 15 machen dürfen und bist deshalb schon aus der Probezeit raus... :O
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

29.01.2012, 17:46
Wer sich übre die FwDV 2 grob hinwegsetzen kann - warum nicht auch über die StVO bzw. die Fahrerlaubnisregeln...

SCNR
Endlich EH! 04.05.2008!

29.01.2012, 17:49
Original von sebbe1995

Ach ja? Also sorry, aber wir haben genau 2 Leute an der Wache, die über 35 sind. Und diese haben zusammen gerade mal eine 50%-Stelle...

Und im Übrigen kommt es auf die Eintragung im Fahrzeugschein an. Bei uns steht dort teilweise Sonder-FHZ drin und es gibt auch welche, die als Personenkraftwagen fahren. Somit ist eine deutlich differenziertere Betrachtung als allein die des Gewichts nötig, bevor man auf den Kollegen rumhackt, die ja eh keine Ahnung haben!




Unsere Fahrzeuge laufen als So.KFZ; Krankentransportwagen, geschlossen, nicht als PKW. Und dürfen mit ihren 4,8 bis 5,5 t definitiv im "Normalbetrieb" nur mit 80 km/h gefahren werden.


Anscheinend seid ihr eine sehr junge dynamische Wache... Kann aber auch auf ein mieses Betriebsklima hindeuten, wenn nur noch so wenige erfahrenene Kollegen Dienst tun...

Bei uns im ländlichen Bereich ist es in der Tat so, dass oft bis zur Rente im Job gearbeitet wird; was ich sehr positiv finde und deren Erfahrung und Routine ich sehr schätze. Der Altersdurchschnitt dürfte so bei ca. 40 Jahren liegen.

Im übrigen würde ich jetzt mal wieder eine Agro-Stufe runterschalten, lieber Sebbe... Und etwas sachlicher werden :)
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 29.01.2012, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

29.01.2012, 17:55
Unsere Fahrzeuge laufen als So.KFZ; Krankentransportwagen, geschlossen, nicht als PKW. Und dürfen mit ihren 4,8 bis 5,5 t definitiv im "Normalbetrieb" nur mit 80 km/h gefahren werden.

So kenne ich das Spielchen auch; dass man in der Realität eher weniger Probleme damit hat, ist ja eine andere Sache. Nur sollte man, falls man denn mal von der Polizei angehalten wird, vor Augen haben, dass man (im Regelfall) nicht im Recht ist.

29.01.2012, 18:11
Wenn Sonderfahrzeug eingetragen ist steht dazu noch eine Erläuterung im freien Feld, welche das regelt. Somit ist nicht jeder RTW über 3,5 t an die 80 km/h gebunden.

Und bis auf das klein geschriebene finde ich alles was ich geschrieben habe recht sachlich.
Ich kann es nur nicht leiden, wenn wie hier mal wieder 2 mal geschehen eine lokal zutreffende Aussage als pauschal geltend dargestellt wird und dann aufgrund dieser Kollegen angegriffen werden, die nichts falsch gemacht haben.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

29.01.2012, 23:42
...und ich kann es nicht leiden, wenn Diskussionen zum Thema Blaulicht und Tatü-Tata geführt werden, und sich dabei Menschen als Experten in den Vordergrund stellen, die selbst noch nicht mal nen Führerschein haben.

Ich bin für jede sachliche Diskussion zu haben, und auch für eine Betrachtung des Themas aus rechtlicher Sicht - aber lasst die armen Menschen mit >100 selbst durchgeführten Signalfahrten doch bitte mit euren Weisheiten zwecks Priorisierung in Frieden (krumel als erfahrenen Rettungsdienstler ausgenommen).
Wir haben doch mancherorts schon genug Sorgen mit dem Einhalten der Hilfsfrist...:)
Zuletzt geändert von leuchtreklamefahrer am 30.01.2012, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.

30.01.2012, 13:56
Original von sebbe1995
Wenn Sonderfahrzeug eingetragen ist steht dazu noch eine Erläuterung im freien Feld, welche das regelt. Somit ist nicht jeder RTW über 3,5 t an die 80 km/h gebunden.

Und bis auf das klein geschriebene finde ich alles was ich geschrieben habe recht sachlich.
Ich kann es nur nicht leiden, wenn wie hier mal wieder 2 mal geschehen eine lokal zutreffende Aussage als pauschal geltend dargestellt wird und dann aufgrund dieser Kollegen angegriffen werden, die nichts falsch gemacht haben.


Das ist so nicht richtig. Auch Sonderfahrzeuge sind der Höchstgeschwindigkeit von 80km/h unterworfen (da die Ausnahme nur für Personenkraftwagen gilt)...
Der etwaige Freitext -so er denn existiert- ist unerheblich.

Siehe hierzu:
http://www.brianpeschke.de/rd/rdrecht%20sprinter.html

30.01.2012, 21:18
Original von peit
Das halte ich für eine andere Situation: Wenn ich den Patienten vor Ort sehe und einschätzen kann, dann kann ich durchaus auch eine "ruhige" Alarmfahrt durchführen. D.h. ich fahre nicht schneller als ohne Sonderrechte, aber warte nicht in jeder Ampelschlange fünf Minuten; ich nehme die Abkürzung durch die Fußgängerzone oder ignoriere die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen. Auch bei Patienten die möglichst schonend transportiert werden sollen ist es sicher hilfreich, wenn man langsam aber dafür kontinuirlicher fahren kann...


Nochmal, für den RD:
Entweder §§ 35 und 38 StVO treffen zu:

"35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden[...]."

Dann mit Blaulicht und Horn. Oder das trifft nicht zu, dann ohne.

Was du noch ansprichst (EPH Gestose, WS Trauma) lasse ich gelten. Das sind jedoch Szenarien die man beim Eintreffen erkennt, nicht beim Losfahren ab Wache.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

31.01.2012, 00:03
Original von M1k3
Dann mit Blaulicht und Horn. Oder das trifft nicht zu, dann ohne.


Rechtlich ja total korrekt, aber die Bevölkerung in der Region, wo du fährst, wird dich lieben...denn wahrscheinlich bist du dann auch so konsequent und ziehst das nachts um drei auf der leeren Hauptstraße durch.
Patienten und Kollegen finden das sicher auch total klasse 20 Minuten am Stück monotones Horn zu hören.
:rolleyes:
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

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