Unterschiedliche Ausbildung: Wo gibt es unterschie

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23.04.2010, 20:20
ich hab da mal ne Frage zum RDH beim BRK. dachte ich pack des hier mal mit rein, weil ich es unnötig finde extra einen neuen Thread aufzumachen.

Also, es geht darum:
Ich blick des beim BRK mit dem RDH-Kurs nicht, was für Voraussertzungen gibts es da?
Habe lange auf der Hopepage des BRK gesucht (welche ich übrigens schrecklich finde :evil: ) und bisher nur "Fachlehrgang RD" gefunden, entspricht das dem RDH?
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Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

23.04.2010, 20:50
Original von Nachwuchssani
Ich blick des beim BRK mit dem RDH-Kurs nicht, was für Voraussertzungen gibts es da?

Vorraussetzungen sind für den DRK-RDH (Brk hoffentlich auch) 18 Jahre alt zu sein, bzw. dann wenn man das Rettungswachenpraktikum macht.

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

23.04.2010, 20:57
- Annulliert -
Zuletzt geändert von Helpman1993 am 23.04.2010, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

23.04.2010, 21:09
Original von gorld
Vorraussetzungen sind für den DRK-RDH (Brk hoffentlich auch) 18 Jahre alt zu sein, bzw. dann wenn man das Rettungswachenpraktikum macht.

Gruß

Ah ok, dankeschön
is komisch, weil bei den privaten gehts ab 16 (dann halt statt RTW bis man 18 is nur KTW Schichten)
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23.04.2010, 21:15
Original von Nachwuchssani
Original von gorld
Vorraussetzungen sind für den DRK-RDH (Brk hoffentlich auch) 18 Jahre alt zu sein, bzw. dann wenn man das Rettungswachenpraktikum macht.

Gruß

Ah ok, dankeschön
is komisch, weil bei den privaten gehts ab 16 (dann halt statt RTW bis man 18 is nur KTW Schichten)

Damit kommen wir wieder zur Altersdiskussion. Auch KTWs zählen zum RD und sind erst ab 18 möglich, wie in diversen anderen Threads hier im Forum zu lesen.

Ich bin raus ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

23.04.2010, 21:19
Is ja gut ;)
Mich wunderts nur, dass der Kurs bei den pirvaten ab 16 ist und beim BRK nicht...aber is ja jetzt egal, also danke für die schnelle Anwort, weil ich blick die Homepage irgendwie nich :(
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18.07.2010, 16:12
Da das Thema gerade nochmal aufkommt und ich den usprünglichen Thread nicht "missbrauchen" will, hier noch ein paar Anmerkungen zu dem Thema:

Bei den Maltesern kann sich jede Person mit einem erweiterten EH-Kurs als Sanitätshelfer bezeichnen (also 16h-EH-Kurs und 24h-EEH-Kurs[gleichsetzbar mit dem SanA]).
Wie auch schon von David in dem Thread richtig bemerkt, gibt es als nächste offizielle Ausbildungsstufe bei den Maltesern den sog. Einsatzsanitäter, der aus einer 80-stündigen Ausbildung besteht. Diese kann - wie ich schon erwähnt habe - mit 16 Jahren besucht werden, da sich an die Ausbildung lediglich ein 40-stündiges (bin mir da in der Dauer nicht ganz sicher) KTW-Praktikum folgt.
Dieser 80-stündige Lehrgang ist übrigens identisch mit dem Rettungshelfer-NRW, wofür allerdings zusätzlich ein 80-stündiges RTW-Praktikum absolviert werden muss. Diese Ausbildung kann ab 17 Jahren begonnen werden (und ja, auch das Praktikum ist durchaus vorher möglich, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen ;)).

18.07.2010, 16:25
Original von Tone Bone
Da das Thema gerade nochmal aufkommt und ich den usprünglichen Thread nicht "missbrauchen" will, hier noch ein paar Anmerkungen zu dem Thema:

Bei den Maltesern kann sich jede Person mit einem erweiterten EH-Kurs als Sanitätshelfer bezeichnen (also 16h-EH-Kurs und 24h-EEH-Kurs[gleichsetzbar mit dem SanA]).
Wie auch schon von David in dem Thread richtig bemerkt, gibt es als nächste offizielle Ausbildungsstufe bei den Maltesern den sog. Einsatzsanitäter, der aus einer 80-stündigen Ausbildung besteht. Diese kann - wie ich schon erwähnt habe - mit 16 Jahren besucht werden, da sich an die Ausbildung lediglich ein 40-stündiges (bin mir da in der Dauer nicht ganz sicher) KTW-Praktikum folgt.
Dieser 80-stündige Lehrgang ist übrigens identisch mit dem Rettungshelfer-NRW, wofür allerdings zusätzlich ein 80-stündiges RTW-Praktikum absolviert werden muss. Diese Ausbildung kann ab 17 Jahren begonnen werden (und ja, auch das Praktikum ist durchaus vorher möglich, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen ;)).

MHD Einsatzsanitäter... ich bin noch am suchen, die MHD Site ist ja mal wieder toll übersichtlich -.- jedenfalls, ich kann mich sehr genau daran erinnern, in einer aktuellen Veröffentlichung des MHD gelesen zu haben, dass der Einsatzsanitäter aus dem Sanitätshelfer (80UE) und einem 20 stündigen RTW Praktikum besteht. *weitersuchen geht*

HA! ( :P )
http://malteser-hannover.de/sgs/ausbildung/einsatzsanitaeter.php

Was heißt hier, "nicht wahrhaben wollen", ... es hat schon seine Gründe, warum man mit 18 Jahren erst "volljährig" ist und solche Praktiken find ich persönlich mal ganz bös unsauber.
Zuletzt geändert von David am 18.07.2010, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.

18.07.2010, 16:32
Also nochmal zur genauen Klarstellung:
Der Einsatzsanitäter des MHD (ES) besteht definitiv aus einer 80-stündigen-Ausbildung (identisch mit dem Theorie-Teil des Rettungshelfers-NRW), an die sich ein Praktikum auf einem KTW anschließt. Selber so erlebt, da ein Kollege aus unserem RH-Lehrgang noch keine 17 war und eben diese Urkunde erhalten hat!

Der RH ist weiterhin ab 17 Jahren möglich, Problem ist halt in manchen Regionen die (nicht vorhandene) Möglichkeit, das Praktikum durchzuführen.

Ob das jetzt sinnig oder unsinnig ist, lass ich mal im Raum stehen...ich lebe zumindest noch und kann mich nicht über "Folgeschäden" beschweren.


Beispiel für die ES-Ausbildung:
http://www.malteser-juechen.de/Ausbildung/Sanit__tsausbildung/Einsatzsanit__ter_und_Rettungshelfer_article_43.html
(hier steht übrigens, dass es sowohl im RD wie auch im KTP/SanD geht...)

18.07.2010, 18:28
In diesem Zusammenhang auch nochmal die Bemerkung: Unter 18 Jahren ist durchaus eine Ausbildung zum Einsatzsanitäter möglich und gewünscht! Und man darf auch unter 18 so eingesetzt werden.
Alles andere wäre schwachsinnig...

18.07.2010, 18:34
Original von Tone Bone
In diesem Zusammenhang auch nochmal die Bemerkung: Unter 18 Jahren ist durchaus eine Ausbildung zum Einsatzsanitäter möglich und gewünscht! Und man darf auch unter 18 so eingesetzt werden.
Alles andere wäre schwachsinnig...

Aha, man darf unter 18 als Einsatzsanitäter eingesetzt werden... schick du mal zwei 17 Jährige Einsatzsanitäter auf SanDienst, wenn da was schiefgeht ist die Kacke am dampfen, weil keiner der beiden eigenverantwortlich Dienst machen dürfte (U18, nicht geschäftsfähig, mit der Schweigepflicht ist das auch so ne Sache, ...), die Bezeichnung "Einsatzsanitäter" aber dazu berechtigt.

Erklär mir doch bitte, warum alles andere schwachsinnig wäre, warum wäre es schwachsinnig, Personal bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur als Praktikanten/3. Mann einzusetzen?

18.07.2010, 18:46
Weil du dir vielleicht vorstellen kannst, wie viele Leute in manchen Einheiten unter 18 Jahren sind?!

Mit derselben Ausbildung habe ich auch im Normalfall dasselbe drauf wie eine andere gleichwertige Person...egal ob 16, 19 oder 40 Jahre...

18.07.2010, 18:54
Kein Helfer irgendeiner Einheit sollte unter 18 Jahre alt sein.

18.07.2010, 18:55
Man sollte auch nicht zu schnell Auto fahren...

Du merkst, was ich damit sagen will?

18.07.2010, 19:01
Wie gut, dass es zumindest in NRW dazu gesetzliche Grundlagen gibt.

Und wie beim Autofahren gilt auch hier: Lass dich erwischen und es gibt echte Probleme!

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