Wenn die Leitstelle es anordnet, glaube ich es dir nicht
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...
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Original von eins6
Mir ist der Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten schon bewusst, [...]
Original von eins6
Wieso sollte ich mich toll fühlen, weil ich annähernd jeden „Arbeits“tag mit Sonder- und Wegerechten durch die Stadt fahre? Ich bin keine 12 mehr und freue mich wenn es überall blau blinkt. Irgendwann wird alles zur Routine.
Also halte mal den Ball flach!
Original von eins6
Es besteht immer ein Gefahrenpotential und ich hatte auch schon den ein oder anderen Zusammenstoß, dies bleibt nicht aus.
Original von eins6
Ich bin mir bewusst, dass ich eigentlich dauerhaft mit Horn fahren muss, aber sind wir mal ganz ehrlich:
Wer macht das bitte ?
Original von eins6
Wenn die Leitstelle es anordnet, glaube ich es dir nicht
Original von eins6
Ja, nur nun kann ich mit euren eigenen Waffen schlagen:
Wenn dann Oma Gerda aus der Parklücke fährt und ich keine Wegerechte mit Horn genutzt habe?
Original von M1k3Original von eins6
Ja, nur nun kann ich mit euren eigenen Waffen schlagen:
Wenn dann Oma Gerda aus der Parklücke fährt und ich keine Wegerechte mit Horn genutzt habe?
Was soll dann sein? Wer aus der Parklücke in den fließenden Verkehr möchte, muss eine geeignete Stelle abwarten, wo der fließende Verkehr nicht behindert oder Gefährdet wird.
OLG Zweibrücken
Durch den – hier gegebenen – Einsatz von Martinshorn und Blaulicht an dem Polizeiwagen wird zwar dessen Wegerecht herbeigeführt (vgl. § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO; BGHZ 63, 327; KG VM 1998, 14+90). Andere Verkehrsteilnehmer sind aber erst dann zur Gewährung von freier Bahn verpflichtet, wenn sie das Blaulicht und das Martinshorn tatsächlich wahrgenommen haben oder zumindest bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten wahrnehmen können. Der Fahrer eines Dienstfahrzeugs darf deshalb nicht auf die Gewährung des Wegerechts durch andere Verkehrsteilnehmer vertrauen. Er muss vielmehr vor Einfahren in eine Kreuzung bei rotem Ampellicht den bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern rechtzeitig seine Absicht, in die Kreuzung einzufahren, zu erkennen geben. Dabei muss er sich davon überzeugen, dass ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und seiner Absicht Rechnung tragen werden (vgl. BGHZ aaO).
Original von eins6
Wir sind immer mit einem Bein im Knast und es wird sich nicht ändern.
Original von leuchtreklamefahrerOriginal von eins6
Wir sind immer mit einem Bein im Knast und es wird sich nicht ändern.
...gähn. Nennst du mir mal drei Beispiele aus den letzten 10 Jahren, in denen ein Rettungsdienst-MA wegen einer beruflich ausgeführten Tätigkeit in den Knast gewandert ist?
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