Bei uns in SH wird der RTW laut RDG mit zwei Assistenten besetzt. Nur in Ausnahmefällen kann auch ein RS zusammen mit einem RettAss eigesetzt werden, wobei der RS jedoch mindestens über 200 (Notfall-)Einsätze Erfahrung vorweisen muss. Sonst darf er nicht auf einen RTW.
Das war wohl ein Erfolg der Ehrenamts-Lobbyisten, ist aber natürlich für Sanitätsdienste praktisch.
Im Regel-Rettungsdienst sind die RS schon so gut wie ausgestorben, lediglich einige (ältere) Aushilfen, ehrenamtlich "Nebenamtliche" und natürlich Jahrespraktikanten sind noch anzutreffen.
Das mit dem Führerschein empfinde ich als nicht weiter problematisch. Da kann man ja auch einen SanHelfer, der einen Führerschein hat, fahren lassen, und die beiden Fachpersonale betreuen dann.
Aber eigentlich sollte jeder RS ja auch einen Führerschein besitzen... Schließlich ist er ja primär fürs Fahren zuständig, während der RettAss betreut.
Das ein Fahrzeug von einem Dienst zu einem Realeinsatz abgezogen wird, kommt auch bei uns häufiger vor, da bei uns (zumindest in Ansätzen

) nach der "nähestes-Fahrzeug-Strategie" alarmiert wird. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug abkommlich gemeldet ist. Ist aber auch stark Disponentenabhängig.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!