Bienenstich

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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06.07.2010, 18:43
Uns wurde aus den von Magicman genannten Gründen davon abgeraten:
Fall 1: Wir empfehlen dem Patient A das Medikament XY, weil...ja warum eigentlich...ach ja genau, i.d.R. weil es uns selbst mal bei ähnlichen Symptomen geholfen hat.
Patient A geht jetzt in die Apotheke, sagt er braucht XY, bekommt es, zahlt und geht.
Stellt sich die Frage in wie weit das Medikament nun wirklich für ihn passt - aber egal wozu braucht man ein Pharmakologiestudium, der Sani weiß es ja auch...

Fall 2: Wir sagen dem Patient B, dass man etwas gegen seine Beschwerden unternehmen kann, er soll sich bei seinem Hausarzt und Apotheker beraten lassen.
B geht zu seiner Apotheke, schildert seine Beschwerden und nach Ausschluss der Kontraindikation und unter Beachtung der Risikogruppen empfiehlt der Apotheker ein Medikament oder schickt B zum Hausarzt.

Mag bei Fenistil jetzt übertrieben klingen, aber wo ist die Grenze? Bei Medikamentenplänen mancher (meist älteren) Patienten kann es auch passieren, dass routinierte Leute nicht mehr aus dem Kopf alle Komplikationen kennen.

Werbung ist eigentlich nur ein untergeordnetes Argument, aber durchaus berechtigt.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

06.07.2010, 19:25
Ist ja oben schon angedeutet.

Apothekenpflicht ist das Stichwort.
Geregelt in § 42 Arzneimittelgesetz.LINK

Fenistil ist übrigens Apothekenpflichtig.

(2) Ordnungswidrig handelt [...] wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 43 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 [...] Arzneimitteln, die ohne Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen [...] abgibt.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

06.07.2010, 20:19
Diese Diskussion ist doch ähnlich müßig, wie bei der Debatte über Desinfektion von Wunden.

Ob man nun Fenistil auf einen Mückenstich schmiert oder nicht, wird letztlich auf den Heilungsverlauf kaum eine Auswirkung haben. Nun kann man auf zwei Weisen argumentieren:

Wenn es kaum einen negativen Effekt haben wird - warum soll ich es nicht machen ?

oder:

Wenn es kaum einen positiven Effekt haben wird - warum soll ich es dann machen ?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

06.07.2010, 21:26
Placebo-Effekt???

Ich habe immer das Gefühl, dass "Zeltlager-Patienten" meinen, dass das Gel wesentlich mehr hilft und den Juckreiz lindert.

Objektiv mag es (gemessen an "harten Endpunkten") kaum einen Unterschied geben, ob man nun Fenistil verwendet oder nicht, aber "psychologisch"...?
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

06.07.2010, 23:28
Original von Don Spekulatius
Ob man nun Fenistil auf einen Mückenstich schmiert oder nicht, wird letztlich auf den Heilungsverlauf kaum eine Auswirkung haben.


Nö, auf den Heilungsverlauf sicher nicht übermäßig, aber es lindert halt die unangenehmen Begleiterscheinungen. Und das gönn ich mir persönlich schon - der Patient kommt aber nicht dadurch zu Schaden, wenn er den Zeitverlust hin nimmt, sich das in der Apotheke selbst zu besorgen.
Von daher brauch ich das im SSD nicht wirklich.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

06.07.2010, 23:48
Max, welche schrecklichen Nebenwirkungen erwartest du bei Fenistil?

Wie Don schon angedeutet hat, hat Fenistil Gel kaum negative Auswirkungen.

Wer verrät mir, warum ich Fenistil Gel nicht in der Online-Ausgabe der Roten Liste finde?

NetDoktor.de nennt

Hautreizungen, z.B. Rötung, Juckreiz, Wärmegefühl, Brennen, Schuppung, Austrocknung oder Quaddeln (Selten)

http://www.netdoktor.de/Medikamente/Fenistil-r-Gel-100002901.html

07.07.2010, 08:59
Beim Gel kommt es darauf an, wie qualifiziert die einzelnen Helfer sind. Nur EH-ler dürfen das eigentlich nciht geben, siehe auch Grundsätze der Wundversorgung des DRK, z.B. hier.
Ich bin da aber an sich dagegen. Ich denke, es kommt auch immer auf die Schule an.
Gegen nur schmerzlinderndes Gel empfehlen spricht nichts, wenn es nicht zu oft der gleiche Markenname ist, sonst kann das schnell als Schleichwerbung oder Bevorzugung von Produkten gesehen werden.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

07.07.2010, 12:11
Original von lafidi
(...) Gegen nur schmerzlinderndes Gel empfehlen spricht nichts, wenn es nicht zu oft der gleiche Markenname ist, sonst kann das schnell als Schleichwerbung oder Bevorzugung von Produkten gesehen werden.


Ja nein, ist klar. Die Schule / der SSD wird dann verklagt, weil er zu häufig Fenistil gekauft hat - :D
Zuletzt geändert von Helpman1993 am 07.07.2010, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

07.07.2010, 12:52
Nebenwirkungen

Ich stimme GeKue und Don voll zu, zum einen kann es sich jeder, der es haben will, selbst in der Apotheke kaufen, zum anderen müssen wir diese Grundsatzdiskussion doch nicht jedes mal anfangen...

Ich mach an anderer Stelle einen Thread dazu auf, weil das Thema bei jedem Medikament erneut anzufangen finde ich überflüssig!
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

07.07.2010, 13:23
Original von Max
Nebenwirkungen


Die dort genannten Nebenwirkungen beziehen sich aber auf den Wirkstoff Dimetinden allgemein, also nicht nur auf das auf die Haut aufzutragene Fenistil Gel, sondern insbesondere auch auf die Einnahme von anderen Medikamenten mit dem gleichen Wirkstoff.

Grüße
Berliner Schildkröte
High-water Food Service
Private Coffee, 3. preußisches Sanitätsgeschwader Berlin

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