Sturz vom Pferd

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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08.03.2010, 11:26
Hallo zusammen!

Ich hätte gerne mal eure Meinung zur Versorgung folgender Patientin. Das Szenario war Teil einer Aufgabe bei unserem Kreiswettbewerb am vergangenen Wochenende.

Bei einem Springreitturnier kommt es zu einem Unfall.
Ein Pferd scheut vor einem Hindernis, die 17-jährige Reiterin stürzt daraufhin seitlich vom Pferd.

Auf dem Weg Richtung Boden stößt sie sich den Kopf an besagtem Hindernis, woraus eine ca. 3 cm lange Platzwunde links an der Stirn resultiert. Der Reithelm ist sichtbar beschädigt. Die Patientin klagte über leichte Übelkeit, war aber voll orientiert.

Als allererste Maßnahme wurde der Helm abgenommen und der Kopf manuell fixiert, während der zweite Helfer den Stifnek anlegte. Dann folgte ein ausgiebiger Bodycheck, der bis auf die Kopfverletzung ohne Befund blieb.

Die Pupillenreaktion war normal, die Nageldruckprobe ergab ein Capillary Refill <2 Sek, RR 100/60, HF 110 stabil über das gesamte FB.

Auf Grund der Kreislaufwerte und weil ich eine Wirbelsäulenschädigung auf Grund des Unfallmechanismus (seitlich gestürzt, "unterwegs" mit dem Kopf angeschlagen) nicht ausschließen konnte (und auch auf Grund der Kreislaufwerte), habe ich mich entschieden, die Patientin flach auf dem Rücken liegen zu lassen. Schaufeltrage und Vakuummatratze (alternativ Spineboard) standen uns nach Übungsvorgabe nicht zur Verfügung.

In der Musterlösung war allerdings eine Oberkörperhochlage vorgesehen. Dies wurde dann auch durch den anwesenden Schiedsrichter (LRA) und unseren Fachberater Ausbildung (RS) nochmal bestätigt. Begründung war hier, dass ja ein SHT vorlag und ein WS-Trauma ausgeschlossen werden könne, weil ja keine motorischen oder sensorischen Störungen vorlagen.

Was meint ihr? Flachlagerung oder Oberkörperhochlage?

08.03.2010, 12:31
Na ja, wie immer sehr schwer hier vom heimischen PC aus zu beurteilen da man nicht real vor Ort war.
Ich würde dann einfach mal sagen, wenn ich die Patientin wirklich ausgiebig und intensiv untersucht habe und dann letztendlich eine Fraktur oder was auch immer an der WS ausschließen kann, so könnte man zur Erleichterung der Atmung die Oberkörperhochlage bis zum Eintreffen des RD durchführen.
Auf der anderen Seite wäre auch die Flachlagerung nicht unbedingt so falsch und ich würde dies, wenn die Maßnahme gut begründet würde, auch nicht als Fehler ansehen. Es wurde nach Übungsvorlage eine HWS - Fraktur ausgeschlossen, aber mal ehrlich : wer kann dies denn wirklich als Helfer kurz nach dem Unfall so genau beurteilen ? Dies kann man nur im Krhs durch Röntgen, CT usw. Ich würde da auf Nummer sicher gehen und das Schlimmste vermuten, also Flachlagerung, fixieren der HWS, möglichst wenig bis gar keine Bewegung am Pat. und zeitnah den RD alarmieren.
Ach ja : bitte auch den defekten Reithelm mit ins Krhs geben, er kann wertvolle Aufschlüsse auf die Gewalteinwirkung geben, das kennen wir ja aber auch bei Motorradunfällen ;)


Gruß Jürgen

08.03.2010, 14:28
Wie Jürgen schon gesagt hat, es ist vom PC immer schwer zu sagen, aber ich persönlich hätte mich wahrscheinlich auf für Flachlage entschieden.

Ich greife jetzt mal Don's Kommentar vorneweg: ein SHT braucht eine Bewusstlosigkeit!

Gruß Max
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

08.03.2010, 15:21
Meiner Meinung nach hätte ich in diesem Fall, wie Buschi ihn beschrieben hat, genauso gehandelt und die Patientin in Flachlagerung belassen.

Ein SHT kann ich hier am PC zwar nicht ausschließen, aber das die pupillenfunktion normal war ist schonmal ein gutes zeichen. Andere Anzeichen wie z.B. Liquoraustritt, Sprachstörungen, Schwindel o.ä. waren ja nicht vorhanden, oder? Aber falls dies nicht der Fall wäre, lässt sich auch nicht auf ein SHT schließen.

Da aber wie Jürgen schon schrieb, eine WS-VL ohne Röntgen oder CT oder mit dem ganzen Zeug nicht auszuschließen ist, ist Flachlagerung natürlich sehr richtig, von daher hast du meines erachtens alles richtig gemacht!

mfg Thorbi
Zuletzt geändert von Thorbi 110 am 08.03.2010, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
14 Jahre; Ausbildung: Notfallhelfer; Leiter SSanD von Saniseite aus; Teamführer 1. SSD Team; Materialwart; Mitglied bei der JF der Stadt Grafin bei München und der MHD Jugend Ebersberg

08.03.2010, 16:09
Ich hätte die Person auch flach gelagert und Bewegungen vermieden, auch schon beim geringsten Verdacht (Besteht hier durch den Sturz).
Zum Chat --> bitte hier lang !

08.03.2010, 17:02
also ich sage vorher mal : Ich beurteile die "Situation" jetzt mal nicht aus medizinischer Sicht (da muss ich Jürgen und allen anderen Recht geben), sondern aus Sicht einer langjährigen Springreiterin(und ich hatte viele "schwere" Unfälle).
Zurerst muss ich sagen, dass 90% aller Reitunfälle, die ich gesehen haben deutlich schlimmer aussahen als sie letztendlich dann waren. In der Regel weiß man als Reiter ob der Rücken ok ist oder nicht, sowas WEISS man nach einem solchen Sturz sofort. Und die wenigsten Reiter fallen direkt auf den Rücken. Wie ich handel, wenn ich einen solchen Einsatz habe, werde ich der Situation nach beurteilen und ganz wichtig: Fragt die Reiterin! WIe ich gesagt habe, die wissen in der Regel am besten wies drum bestellt ist. Ich wusste immer, was nicht stimmte. Deswegen kann eine ernstzunehmende Wirbelverletzung oft schnell ausgeschlossen werden (was natürlich nicht geht wenn der Reiter bewusstlos ist.)

Und mal was anderes: Seit wann braucht ein SHT eine Bewusstlosigkeit?
Zuletzt geändert von sternenkind am 08.03.2010, 17:04, insgesamt 2-mal geändert.

08.03.2010, 17:13
Die gängige Definition bzw. Einteilungen (SHT 1 - 3°) wird unter anderem über Dauer der Bewusstlosigkeit klassifiziert.

http://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.de/npin/npinkrankheit/show.php3?p=2&id=125&nodeid=24

Schaue mal da....
Zuletzt geändert von Markus am 08.03.2010, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.

08.03.2010, 17:14
Obwohl ich mich darauf nicht verlassen würde...es gab und gibt genug Leute, die alleine schon wegen des Schocks sagen "Bei mir ist alles ok" und wenn das dann in Kombination mit einer Wirbelsäulenfraktur auftritt, sind wir als (professionelle) Helfer des Sanitätsdienstes dran. Gerade bei minderjährigen Personen!

Zum Thema SHT:
Ich habe ähnliches gehört! So wurde mir von mehreren Stellen (mehrere (L)RA und Ärzte) gesagt, dass bsps. eine Gehirnerschütterung (dürfte ein SHT I sein, wenn mich nicht alles täuscht) lediglich dann vorliegen kann, wenn sowohl Bewusstlosigkeit als auch neurologische Symptome aufgetreten sind.

Edit: Mein Namensvetter war schneller, bestätigt aber meine These ;)
Zuletzt geändert von Tone Bone am 08.03.2010, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.

08.03.2010, 17:15
Original von Markus
Die gängigen Definitionen bzw. Einteilungen (SHT 1 - 3°) werden alle u.a. mit Bewusstlosigkeit klassifiziert.

http://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.de/npin/npinkrankheit/show.php3?p=2&id=125&nodeid=24

Schaue mal da....


jaja wasn SHT ist weiß ich, nur ich weiß das ich nicht bewusstlos war und defenitiv ein SHT hatte...

und das andere: Slebstverständlich wäre ich da auch sehr vorsichtig, ich habe ja auch gesagt das ich das mal aus Sicht einer Reiterin beschreibe, und nicht aus Helfersicht...
Zuletzt geändert von sternenkind am 08.03.2010, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.

08.03.2010, 17:18
dann gibt es zwei Möglichkeiten - du warst doch kurzzeitig bewusstlos und erinnerst dich somit nicht mehr daran oder aber es ist falsch klassifiziert worden (oder aber irgendeine Übergabe ist falsch gelaufen und es wurde auf die Frage "Bewusstlos?" schnell mit ja geantwortet....)

08.03.2010, 17:22
naja ich bin noch mehr oder weniger selbsttändig zum Arzt... Ich weiß das ich danach eingetrübt bin aber ne Synkope war defenitiv nicht da...Hab mich danach noch selber auf die Bank gesetzt...Allerdings danach bin ich mehrfach umgekippt und glaube ich einmal bewusstlos gewesen...

08.03.2010, 17:30
Wenn Du schreibst, dass Du kurzfristig bewußtlos warst, aber keine Synkope vorhanden war, ist das in etwa so, als wäre Dein Schimmel schwarz.

(Der Begriff "Synkope" bezeichnet eine kurzfristige Bewußtlosigkeit.)
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.03.2010, 17:32
Original von Max
Ich greife jetzt mal Don's Kommentar vorneweg: ein SHT braucht eine Bewusstlosigkeit!


Danke! Das gibt einem das Gefühl, doch nicht ganz überflüssig zu sein.

(Abgesehen vom Apostroph bei "Don`s". Wenn das "S" den Genitiv ausdrücken soll, wird es nicht abgetrennt.)
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.03.2010, 17:33
eingetrübt meinte ich so das ich nicht genau mitbekommen habe was um mich herum passiert ist, probleme hatte andere zu verstehen und etw. verwaschen gesprochen habe...
umgekippt bin ich etwa ne stunde nach dem Unfall...

08.03.2010, 17:39
Und was soll daran beweisend für ein SHT sein?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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