Alkoholintoxikation [EH]

Notfallszenarien für Ersthelfer bis Rettungsdienstmitarbeiter.

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Fallbeispiele

01.01.2018, 18:51
Gern.

Ich denke in deinem Fallbeispiel hat Felix neben dem Alkohol das Problem einer Hypoglykämie und die Gefahr einer Unterkühlung gehabt. Die Symptome der Blässe, Abgeschlagenheit, Zittern ließen neben der Anamnese auf eine Hypoglykämie schließen. Deswegen gab ich den Traubenzucker. Dieser kam auch gut an.

Das ich die Eltern informieren wollte hat eine rein rechtliche Komponente.

Ich habe das Paket beachtet also Wärmeerhalt, Vitalwerte, Psychische Betreuung.

Auf einen Notruf habe ich verzichtet, weil wir die Probleme Unterzuckerung, Kälte und Alkohol einigermaßen in Griff hatten. Außerdem würde sich der Rettungsdienst bedanken, für einen Patienten der ansprechbar ist, etwas Alkohol auf nüchternen Magen getrunken hat aber bereits Traubenzucker erhält. Und Möglichkeiten hat unter Aufsicht bei Freunden übernachten zu können.

Bei fremden Personen, bei denen ich nicht weiß wie sie heim kommen hätte ich mal bei der Leitstelle aus Absicherungsgründen angerufen. Zumal die Aufsichtspflicht der Minderjährigen auf den Rettungsdienst fällt.

Dennoch würde ich aus meiner eigenen Erfahrung und mittlerweile gewonnen Moral auf solche Veranstaltungen bis zum 16 Lebensjahr verzichten.

Rein rechtlich dürfen erst ab 16 Jahre Biergetränke zu sich genommen werden.
01.01.2018, 20:26
Wieso fällt denn meine Aufsichtspflicht jetzt auf fremde Minderjährige? Die noch gar nicht mal kenne? :(
01.01.2018, 21:06
Mir wurde erklärt, dass wenn der Rettungsdienst einen minderjährigen Patienten aufsammelt, eine gewisse Fürsorgepflicht besteht. Ich verstehe das in der Hinsicht das entweder die Eltern zu informieren/Fragen ist bezüglich Aufenthaltsbestimmung (Transport oä.), invasiven Maßnahmen Kenntniss bzw. Erlaubnis abzuholen.

Oder wurde mir das rechtlich falsch erklärt. Falls den so wäre, würde mich eine Berechtigung freuen. :)
01.01.2018, 21:48
So, jetzt aber auch noch zum Feedback von mir:
Du hast im Grunde alles so umgesetzt, wie ich mir das im Vorhinein erdacht hatte: Du bist schnell auf das Krankheitsbild gekommen und bist darauf eingegangen (leichte Alkoholintoxikation mit Hypoglykämie und Unterkühlung), hast dich zügig um den Wärmeerhalt gekümmert, hast Felix beim Erbrechen Hilfestellung geleistet, hast ihm auf Wunsch Atemanweisungen gegeben und hast ihm Traubenzucker verabreicht.

Dann fand ich es sehr gut, dass du nicht direkt den RD alarmiert hast, sondern erst versucht hast die Situation selbst in den Griff zu bekommen, was dir mit deinen Maßnahmen auch geglückt ist. Zudem bist du auf Felix's Wünsche eingegangen, sofern diese aus medizinischer Sicht kein Problem darstellten, dies fand ich auch super. Den Störenfried und seinen Kumpel hast du auch gut abgehandelt.

Alles in allem hätte ich jetzt nichts zu bemängeln, sondern fand das FB gut gelöst, ich bin gespannt auf eventuelles Feedback von anderen Forum Nutzern. :)
04.01.2018, 19:59
Das Fallbeispiel war toll. Danke :)
05.01.2018, 15:31
Danke für's mitmachen und freut mich das es dir gefallen hat. :) :good:
05.01.2018, 23:26
TaMi hat geschrieben:Die Symptome der Blässe, Abgeschlagenheit, Zittern ließen neben der Anamnese auf eine Hypoglykämie schließen.

Lassen diese Symptome auch noch einen anderen Verdacht zu?

Deswegen gab ich den Traubenzucker. Dieser kam auch gut an.

Ich bin mir nicht sicher, ob jemand, der sich soeben kotzübel von Alkohol erbrochen hat, einfach so ohne Widerstand (oder erneutes Erbrechen) Traubenzucker lutscht.
Ob sich ein ansonsten gesunder Jugendlicher innerhalb von 20 Minuten derart in eine Hypoglykämie saufen kann, halte ich ebenfalls für mindestens fraglich.

Das ich die Eltern informieren wollte hat eine rein rechtliche Komponente.
Bei fremden Personen, bei denen ich nicht weiß wie sie heim kommen hätte ich mal bei der Leitstelle aus Absicherungsgründen angerufen. Zumal die Aufsichtspflicht der Minderjährigen auf den Rettungsdienst fällt.

Das musst du uns aber mal erklären, wie das gehen soll ?(
06.01.2018, 16:40
gorld hat geschrieben:
Das ich die Eltern informieren wollte hat eine rein rechtliche Komponente.
Bei fremden Personen, bei denen ich nicht weiß wie sie heim kommen hätte ich mal bei der Leitstelle aus Absicherungsgründen angerufen. Zumal die Aufsichtspflicht der Minderjährigen auf den Rettungsdienst fällt.

Das musst du uns aber mal erklären, wie das gehen soll ?(


Die Idee finde ich aber witzig. Übersetzt würde das bedeuten, dass es unter der 112 einen kostenlosen Heimfahrtservice für alkoholisierte Jugendliche gibt.
07.01.2018, 22:25
Och gibt es reichlich.
Blässe, Zittern können NEBEN einer erhöhten Herzfrequenz auf eine Schock hindeuten der mehrere Ursachen haben kann.

Anämie, Eisenmangel

Wegen dem Traubenzucker. Da hätte ich einmal gerne eine Gegenfrage gestellt. Was verstehst du unter Einfachzucker?

Wenn ich als Ersthelfer in dieser Situation auf einen Minderjährigen treffe, in der ich zum Beispiel keine Möglichkeit habe, diesen sicher heim zu bekommen, informiere ich die ILS. Selbst wenn ich bei der Polizei anrufe, kommt meist die Frage wie es dem Minderjährigen geht.

So sind wir dann bei dem Punkt das der Rettungsdienst dann das weitere Vorgehen klärt und ich als Ersthelfer raus bin. ;)
Und falls ich falsch informiert bin, dann erklärt mir doch die rechtliche Lage.
09.01.2018, 14:39
TaMi hat geschrieben:Wegen dem Traubenzucker. Da hätte ich einmal gerne eine Gegenfrage gestellt. Was verstehst du unter Einfachzucker?

Lies meinen Satz bitte nochmal richtig.

Wenn ich als Ersthelfer in dieser Situation auf einen Minderjährigen treffe, in der ich zum Beispiel keine Möglichkeit habe, diesen sicher heim zu bekommen, informiere ich die ILS. Selbst wenn ich bei der Polizei anrufe, kommt meist die Frage wie es dem Minderjährigen geht.

Kannst du schon machen. Allerdings hat das nichts mit Aufsichtspflicht zu tun. Die liegt, wenn du irgendwo vorbeikommst, weder bei dir noch beim Rettungsdienst.

So sind wir dann bei dem Punkt das der Rettungsdienst dann das weitere Vorgehen klärt und ich als Ersthelfer raus bin. ;)

Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist es doch, erkrankte/verletzte Personen nach der Erstversorgung einer geeigneten Einrichtung der Krankenversorgung zuzuführen. Aber das ist doch (mal abgesehen von Zielkliniken) erstmal unabhängig davon, ob der Patient unter 18 oder nicht ist...
09.01.2018, 18:11
gorld hat geschrieben:
TaMi hat geschrieben:Wegen dem Traubenzucker. Da hätte ich einmal gerne eine Gegenfrage gestellt. Was verstehst du unter Einfachzucker?

Lies meinen Satz bitte nochmal richtig.

Selbst wenn ein Patient damit Probleme hat einen Traubenzucker zu lutschen, während ihm übel ist, hat er zwei Möglichkeiten. Entweder man erklärt die Beweggründe deutlich genug, warum man jetzt Traubenzucker gibt oder er verweigert diesen. Dann hätte man die Möglichkeit Cola als Getränk anzubieten ansonsten eher nicht.

Der Patient hat bis auf ein Müsli morgens sonst nichts gegessen. Wäre es so abwegig das es ihm in Kombination mit Alkohol den Blutzuckerspiegel runter haut. Weshalb wird in den Sanitätskursen wohl appelliert, dass die Blutzuckermessung dazu gehört. Besonders bei Alkohol- und Drogenkonsum sowie Bewusstseinsstörungen.

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