Das Problem mit dem Abtasten ist doch, wie schon gesagt, dass die Konsequenz fehlt. Damit meine ich nicht primär, dass bei einem auffälligen Befund eine Behandlung X erfolgt, sondern dass bei einem angeblich normalen Befund die Behandlung X unterbleibt. Ich behaupte mal, dass kein EHler oder sogar RS in der Lage ist, einen sicheren Befund zu erheben. Wenn der Patient einen klassischen Loslassschmerz hat, dann wird man dies vielleicht schon deuten können, aber was ist, wenn es nicht so ist? Wird der Patient dann keinem Arzt vorgestellt? Gerade die Blinddarmentzündung ist nicht einfach zu diagnostizieren. Sehr oft bestätigt sich erst bei der Operation die Diagnose.
Nun soll jemand mit einem Minimallehrgang den Bauch abtasten und sagen:"Nö,der hat nichts"?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.