Kopfplatzwunde wie versorgen?

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16.08.2010, 16:02
Mit welcher Fragestellung denn? Nur ganz oberflächliche Wunde die keiner weiteren Versorgung bedarf (-> die drei Prozent ;-) oder tiefergehende Verletzung als nur eine Platzwunde, die ... erfordert?

Vielleicht ein wenig pendantisch - ich würde den Verband vermutlich auch nochmal öffnen, aber eine wirklich rationale Begründung fällt mir zumindest spontan nicht ein...

04.10.2011, 21:05
Also als wir in der Schule mal noch Kopfplatzwunde hatte, hab ich das auch eben ganz normal verbunden und bei der Übergabe eben gesagt was wir da haben. Die Sache ist immer, ob du nicht auch im RD und SanDienst mit denen arbeitest, den wenn ja, dann wäre es nur ein Witz wenn der Kollege das alles wieder abreißt, was man eben grade gemacht hat.

Aber jetzt zu dem Transport, ein Minderjähriger, mit Kopfplatzwunde ist für mich schon ein Grund für eine Fahrt, zumal wenn es in der Schule ist, ist es so oder so besser für alle, Versicherung, Schule, Schüler, der ja dann auch nicht so lange warten muss. Also ich hab es jedenfalls noch nicht erlebt, das man gesagt hat das ein Transport nicht nötig sei, bei einem Kind mit Kopfverletzung.
Zuletzt geändert von Gast am 04.10.2011, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.

05.10.2011, 07:06
Aber jetzt zu dem Transport, ein Minderjähriger, mit Kopfplatzwunde ist für mich schon ein Grund für eine Fahrt, zumal wenn es in der Schule ist, ist es so oder so besser für alle, Versicherung, Schule, Schüler, der ja dann auch nicht so lange warten muss.


Genau. Und weil jeder an jeder Stelle des Gesundheitssystems so denkt, werden wir auch am Defizit nichts ändern.

Für die Versicherung ist es besser? Ein RTW-Transport kostet je nach Kreis so etwa 500 Teuro. Versorgt werden muss eine Kopfplatzwunde innerhalb von etwa 6h. Was außer Kosten habe ich denn nun mit dem RTW-Transport gewonnen?
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

05.10.2011, 08:42
Sicherheit.

Sollte der Patient nun neben der KoPlaWu doch noch eine intrazerebrale Blutung etc. haben und eintrüben, ist eine adäquate Erstversorgung im RTW sichergestellt.

Im Taxi oder in Mamis Privatwagen sieht das anders aus.

Natürlich gebe ich dir Recht, aber es ist doch wie mit den Atomkraftwerken: Wer ein minimales Restrisiko ausschließen möchte, neigt dazu, irrational zu handeln...

Koste es, was es wolle...

Wir sind halt eine sicherheitsliebende Gesellschaft. :)
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

05.10.2011, 12:04
Original von Hajo Behrendt
Sicherheit.

Sollte der Patient nun neben der KoPlaWu doch noch eine intrazerebrale Blutung etc. haben und eintrüben, ist eine adäquate Erstversorgung im RTW sichergestellt.

Im Taxi oder in Mamis Privatwagen sieht das anders aus.

So.

Wenn der nun ne ICB hat.... Im Stadtverkehr. Was gewinnt er im RTW? Allenfalls eine SSL, WENN die Kollege das machen. Eintreffen am KH wird etwa gleich sein, an einer ICB können wir präklinisch wenig machen, schon garnicht als solo-RTW.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

05.10.2011, 15:47
Der Patient verstirbt aber nicht an der ICB sondern am Airway-Problem bzw. am Krampfanfall im Rahmen der ICB.

Ob die schulische Kopfplatzwunde einen RTW erfordert oder nicht sei mal dahin gestellt,den nächsten Sanitöter den ich aber dabei erwische, dass er alkoholisierte Kopfplatzwunden-Patienten nicht mit dem RTW mitnimmt/dem RTW mitgibt dem reiße ich höchstpersönlich den A**** auf.
Es gibt mittlerweile diverse Studien die von bis zu 10% aller alkoholisierten Kopfplatzwundenpatienten sprechen die akut bedrohliche Begleitverletzungen haben.

Ich hatte neulich mal das Glück zwei dieser "10%" davon in Folge im RTW zu haben.....Der nette Kollege von der Konkurrenz der an der Eventbetreuung war meinte die Herren sollten doch gefälligst selber in die Klinik fahren...
Einen haben wir am Parkplatz dann RSIed...

X(

05.10.2011, 16:36
Original von Hajo Behrendt
Sicherheit.

Sollte der Patient nun neben der KoPlaWu doch noch eine intrazerebrale Blutung etc. haben und eintrüben, ist eine adäquate Erstversorgung im RTW sichergestellt.

Im Taxi oder in Mamis Privatwagen sieht das anders aus.

Natürlich gebe ich dir Recht, aber es ist doch wie mit den Atomkraftwerken: Wer ein minimales Restrisiko ausschließen möchte, neigt dazu, irrational zu handeln...

Koste es, was es wolle...

Wir sind halt eine sicherheitsliebende Gesellschaft. :)

Wenn wir nochmal einen Blick in die Definition des SHT werfen, dann kommen wir zu dem Schluß, dass selbst für ein erstgradiges SHT eine Bewusstlosigkeit vorgelegen haben muss. Wir können uns einigen, dass ein Patient mit einem SHT oder meinetwegen V.a. SHT mit einem RTW in die Klinik muss. Aber nicht jede Kopfplatzwunde ist ein SHT.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

05.10.2011, 16:38
Original von krumel
Der Patient verstirbt aber nicht an der ICB sondern am Airway-Problem bzw. am Krampfanfall im Rahmen der ICB.

Der Patient verstirbt am Hirndruck. Das Airway Problem ist zu leicht zu beheben.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

05.10.2011, 20:00
Primär und präklinisch verstirbt er in den meisten Fällen eben NICHT am Hirndruck.

05.10.2011, 21:07
Richtig. Am Ende aber eben schon.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

09.10.2011, 23:13
Aber Don, wir sind uns einig, dass der Patient bessere Chancen hat, in der Klinik am Hirndruck zu versterben (oder halt auch nicht), wenn er nicht vorher im Privat-PKW an einem A-Problem verstirbt...

10.10.2011, 06:35
Ja. Aber wir sind uns einig, dass es in diesem Thread um die Versorgung einer Kopfplatzwunde und nicht um ein SHT geht. Beides ist nun einmal nicht gleichzusetzen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

10.10.2011, 10:30
Das Problem ist, dass es dem Ersthelfer (und wir sind hier schließlich effektiv in einem Ersthelferforum) nicht unbedingt möglich ist ein SHT auch nur halbwegs auszuschließen. Ebenso wird die "blutende Verletzung" grade von unerfahrenen Helfern eben gerne als imponierender wahrgenommen als das "dahinterliegende" SHT.

10.10.2011, 15:01
Das liegt an der Ausbildung. SHT ist definiert durch eine Bewusstlosigkeit, die mehr oder weniger lange andauert. Keine Bewusstlosigkeit - kein SHT. Das sollte zu vermitteln sein.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

10.10.2011, 17:39
Ja, wenn das Leben so einfach wäre...
Selbst Fachpersonen übersehen oft genug SHT's da die dahingehende Anamneseerhebung oftmals gar nicht so einfach ist...Und du willst mir erklären das du das den Ersthelfern beibringen willst?

Bedenke außerdem das die initale Bewusstlosigkeit auch nur minimal sein kann....

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