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EH-Ausbilder

BeitragVerfasst: 17.08.2009, 18:57
von sanibiene
Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich des EH-Ausbilders. Ich mache dieses Jahr im Oktober meinen Ausbilderschein beim DRK. So weit so gut. Nun zu meiner Frage. Kann man mit einem Ausbilderschein den man übers DRK gemacht hat auch bei anderen Orgas arbeiten bzw. das ganze freiberuflich arbeiten. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Über Kommentare und Informationen würde ich mich freuen.

LG Steffi

BeitragVerfasst: 17.08.2009, 20:31
von Bine
Halle Steffi,

ich kann dir jetzt leider nur über einen "spezielfall" Auskunft geben: Wenn du irgendwann mal beim DRK aufhörst und beim MHD anfängst und dort ausbilden willst, musst du einen Teil des Ausbilderlehrgangs wiederholen. Nämlich den, in dem die Einweisung auf die Ausbildungsvorschrift stattfindet.

Wie das wo anderst genau läuft, weiß ich nicht.

BeitragVerfasst: 17.08.2009, 21:40
von sanibiene
Hallo Bine

danke für deine antwort. na da bin ich mal gespannt, ob so etwas möglich ist.

lg steffi

BeitragVerfasst: 17.08.2009, 22:56
von Buschi
Bei der DLRG ist wohl eine Anerkennung des DRK-Lehrscheins Erste-Hilfe möglich.
Dazu heißt es in der PO 3 "Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung":

381.4.5
Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannte Erste-Hilfe-Ausbilder-Qualifikation kann anerkannt werden.


Leider steht dort nichts von den Voraussetzungen für die Anerkennung. Evtl. hab ich dazu aber noch irgendwo Unterlagen liegen, ich schau morgen mal.

BeitragVerfasst: 18.08.2009, 05:44
von sanibiene
Hallo Buschi!

erstmal danke für die Antwort. Wäre lieb, wenn du mal schauen könntest.

Ich mein das die Einweisungen verschieden sind ist klar, aber im Rahmen der Ersten Hilfe hat sich doch nix geändert.

LG Steffi

BeitragVerfasst: 18.08.2009, 12:48
von Buschi
Leider konnte ich die Unterlagen nicht finden.

Aber du hast schon Recht, innerhalb der BAGEH dürfte eine gegenseitige Anerkennung der EH-Ausbilderqualifikationen kein Problem darstellen.

Wahrscheinlich wirst du nur in jeder Org. neu auf die Lehrunterlagen eingewiesen werden müssen, weil die durchaus unterschiedlich sind.

BeitragVerfasst: 22.08.2009, 14:19
von Mize
ich hab letztes jahr meine eh ausbilder gemacht auch im oktober...

wo machst du deinen???

wenn du bei einer anderen orga dann unterichten willst brauchst du in die dortigen lehrunterlagen deine einweisung.

gruß wibke