RH - Prüfungsfragen

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18.07.2009, 00:22
Ich weiß ich bin ein Schisser :D :P ;)
Ehrlich gesagt hab ich an theoretischem im Lehrgang kaum was neues gelernt. Die Prüfung war aber wirklich easy. Das einzig schwierige fand ich waren die Rechtsfragen. Ich weiß doch nit welcher Paragraph unterlassene Hilfeleistung ist...nun gut...jetzt schon. Außerdem haben wir andere Werte gelernt als abgefragt wurden. Trotzdem : Ein Fehler weniger und ich hätt ne 1 gehabt ;)
Aber ne 2+ is ja auch ganz gut ;)

LG

18.07.2009, 11:21
Na, dann Herzlichen Glückwunsch! ;)

18.07.2009, 11:30
Ebenso Glückwünsche von mir.

Haben wir doch gleich gesagt : nicht verrückt machen lassen und nicht schon vor den Schlägen schreien ... ;)

... aber daß du Probleme mit dem Kennen des § 323c StGB hattest stimmt mich etwas nachdenklich ... ?( den kennen ja sogar ziemlich viele Ersthelfer auswendig.

Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 18.07.2009, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.

18.07.2009, 11:48
Schließe mich den Glückwünschen an!

Gruß :)

goetz
Endlich EH! 04.05.2008!

18.07.2009, 11:51
Von mir auch, Glückwunsch!

grüsse
SSDboy
17 Jahre | SanC | Schulsanitäter | Leiter SSD | Bereitschaft'ler | RUD A&B | RHS'ler | Ausbildung in 1 Monat folgend ... Rettungshelfer |

18.07.2009, 13:28
Original von Onkel Juergen
...aber daß du Probleme mit dem Kennen des § 323c StGB hattest stimmt mich etwas nachdenklich ... ?( den kennen ja sogar ziemlich viele Ersthelfer auswendig.

Das sehe ich weniger kritisch. Aus seiner Formulierung schließe ich mal, dass kiwi8 zwar den Inhalt kannte, die Paragraphennummer allerdings nicht.
Es wäre meiner Meinung nach beim Ansprechen des §323c ebenso wichtig zu erwähnen, dass man sich, zwar nicht im SSD, sehr wohl aber im RD, SanD, etc., eines Unterlassungsdeliktes strafbar machen kann, was weitaus schimmer wiegt als §323c. ;)

Ach, Glückwunsch natürlich auch von meiner Seite.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

18.07.2009, 13:35
@Kiwi:

Wenn Du Sich in Deinem Eingangsthread nach den möglichen Fragen in einer solchen Prüfung erkundigt hast, wäre es für zukünftige User in Deiner Lage nett, wenn Du mal schildern könntest, wie Deine Prüfung ablief und was gefragt wurde.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

18.07.2009, 15:10
Original von Akkon
Es wäre meiner Meinung nach beim Ansprechen des §323c ebenso wichtig zu erwähnen, dass man sich, zwar nicht im SSD, sehr wohl aber im RD, SanD, etc., eines Unterlassungsdeliktes strafbar machen kann, was weitaus schimmer wiegt als §323c. ;)


Also wer als professioneller Rettungsdienstler nicht weiß wann,wo und warum er sich strafbar macht der sollte den Beruf an den Nagel hängen und zukünftig Brötchen verkaufen ...


Gruß Jürgen

18.07.2009, 15:39
Ohne Frage. Am besten bevor ein anderer einem die Entscheidung abnimmt. ;) Als RH sitzt man da aber noch ein wenig zwischen den Stühlen und ist noch nicht umbedingt ein "professioneller Rettungsdienstler". Was ich eigentlich sagen wollte: Juristisch gibt es einige Fallstricke und wenn man einen erwähnt, sollte man es auch bis zur vollständigen Rechtsbelehrung schaffen. Alles andere ist gefährlich.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

18.07.2009, 15:51
Ich kann ziemlich gut damit klarkommen, wenn ich weiß, dass ich niemanden töten darf.
Ich weiß, dass ich niemanden bestehlen darf.
Ich weiß, dass ich mit meinem Auto in gewissen Abständen zum TÜV fahren muss, dass ich mich an gewisse Geschwindigkeitsbeschränkungen halten muss und dass ich im Falle eines Unfalls den Fahrer des Wagens oder ersatzweise die Polizei kontaktieren muss.

Für keine dieser Vorschriften kann ich Dir den Paragraphen oder das Gesetzeswerk nennen, in denen sie verzeichnet sind und dennoch kann ich mich daran halten.

Genau so ist es mit den Gesetzen, die einen Sanitäter, RS, RA, NA, LNA oder wen auch immer betreffen, auch. Welchen Lerneffekt bringt es denn, irgendwelche Paragraphen in einer Prüfung abzufragen? Es geht darum, den Inhalt zu wissen. Alles andere ist nur Aufgeilen von irgendwelchen Prüfern, die versuchen, sich wichtig zu machen.

Wenn man in die Situation kommt, in der man diese Paragraphen kennen muss, sollte man sich ohnehin lieber einen Anwalt nehmen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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