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Glukagon im SSD?

BeitragVerfasst: 27.03.2009, 22:53
von Gast
Hallo,

heute kam eine Biolehrerin zu mir und teilte mir mit dass die Mutter einer 6.-Klässlerin uns schriftlich dazu aufegfordert hat im Falle einer Bewusstlosigkeit eine Glukagonspritze zu setzen.Selbige hat sie auch gleich im Kühlschrankt deponiert.

Was meint ihr ist dass irgendwie zu vereinbaren oder kriegen wir im Falle desFalles aufen Deckel?

Ich dank mal im Voraus und lass nen Gruß da

Kevin

BeitragVerfasst: 27.03.2009, 23:00
von gorld
moment mal....

wie meint eine mutter ihr sollet das machen? bei ihrem sohn / tochter oder so generell??

Also ich selber würde das in keinem Fall anwendenm, denn wir dürfen keine Medis geben und darunter wird das wohl auch fallen - jedenfalls für uns Schulsanis.

Auch ich lass nen gruß hier ;)

goetz

BeitragVerfasst: 27.03.2009, 23:08
von Onkel Juergen
Auf gar keinen Fall kann irgendjemand, und schon überhaupt nicht Eltern, euch als Schulsanitäter dazu auffordern oder zwingen Medikamente zu verabreichen.
Hier sehe ich dringenden Gesprächsbedarf zwischen der Mutter, der Biolehrerin und dem Schulleiter. Die sollen zusammen zu einer Lösung kommen wie in einem Notfall dem Kinde zu helfen wäre.
Bis da eine Entscheidung und somit eine Info an euch ergeht würde ich das Kind, solltet ihr es bei einem Einsatz als Patient antreffen, als ganz normalen Notfall ansehen und die Maßnahmen treffen, die dann notwendig wären.

Gruß Jürgen

BeitragVerfasst: 28.03.2009, 21:21
von Gast
Mahlzeit,

@ gorld

Das is ne vordosierte Spritze nur für die Tochter.
_

Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn/Unsinn oder Kompetenzen o.ä. anzetteln, es geht mir irgendwie mehr um die Gewissensfrage, denn ich komm mir schäbig vor wenn ich mit der Spritze inder Hand auf den Druiden warten muss ohne es jetzt einfach zu tun...

Kennt sich denn jemand rechtlich aus ob es Wege gibt wenn Diabetesarzt/Eltern verfügen dass bestimmte Personen dieses Eine Medi x im Notfall geben können?

Wenn ich zum Beispiel als Jugendleiter auf eine Freizeit mitfahre, drücken mir auch die Eltern immer die Medikamente in die Hand die ich den Kindern um die und die Uhrzeit in die Hand drücken soll, da komm ich mir dann auch wie auf nem schmalen Grad vor....

Es wäre also mal eine Grundsätzlich interessante Frage, ob sozusagen 'Medikamentengabe aus Nächstenliebe' irgendwie rechtlich vereinbar is!

P.S. Ich hab im Netz leider nur das österreichische Medizinproduktegesetz abgespeckt gefunden, wäre nett wenn vll. jemand mit dem Zaunpfahl winken könnte.
Liebe Grüße Kevin

BeitragVerfasst: 28.03.2009, 21:29
von Gast
@KevinSchneider

Da es sich hier um eine prinzipiell lebensrettende Maßnahme handelt, die üblicherweise nur von Laien ausgeführt wird und über die Ihr in diesem Fall ja eingewiesen seid, wird es keine rechtlichen Probleme geben. Zumal die Maßnahme risikoarm ist und keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 11:06
von leuchtreklamefahrer
@ Ani: Sehe ich ähnlich; Nach umfangreichen, individuellen Schulungsmassnahmen sollte das für einen ausgewählten Personenkreis nach Absprache mit Schülerin/Mutter durchaus machbar sein...

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 11:50
von gorld
Original von leuchtreklamefahrer
[...] Nach umfangreichen, individuellen Schulungsmassnahmen [...]


Ist die Frage, was umfangreiche und individuelle schulungsmaßnahmen sind? Einfach das Glucagon im Kühlschrank deponieren und sagen, da macht mal? - Eher nicht.

Da muss meiner Meinung nach eine gescheite Einweisung / Schulung (und übrehaupt Informationen warum man damit rechnen könnte, dass die Tochter in der Schule bewusstlos werden wird) her und nicht einfach mal das Zeug in den Schrank legen und "drauflos-anwenden-lassen".


Gruß

goetz

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 11:56
von Gast
@gorld

Es ist völlig ausreichend zu wissen, wann der Pen eingesetzt wird (Wunsch des Patienten, Bewußtlosigkeit) und wie er fuktioniert. Das dauert 5 bis 10 Minuten. Zielgruppe wäre in diesem Fall die betreuenden Lehrer und der SSD.
Es ist dabei nicht wichtig zu wissen, was Glukagon ist und was es macht. Wen das interessiert, der kann sich ja informieren.

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 12:04
von gorld
@Ani: Ok, aber wir sind uns wohl einig, dass es ganz ohne Einweisung auch nicht geht, wie in dem Fall bisher geschehen.

Weil für mich klang es bisher so, dass die Lehrin (@kevin: ist sie die SSD-betreuende Leherin) einfach die Spritze deponiert hat.

Gruß :)

goetz

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 12:18
von Gast
@ gorld
Nein sie ist Nicht unsere Verbindungslehrerin sonder die Klassenlehrerin des Mädchens. Sie hat für uns aber einen Vortrag gehalten über Diabetes und die dazugehörigen Stoffe.

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 12:49
von Gast
Ich würde die Spritze an eurer Stelle nicht setzen, da gerade Glukose leicht zu Nekrose führt, wenn man diese nicht in die Vene Spritzt.

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 12:53
von Gast
@Iceman

Glukagon ist ein Hormon und wird mit einem Pen unter die Haut gespritzt. Nicht mit Glukose verwechseln... :)

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 13:01
von Mize
Ok diese diskussion hatte ich neulich in einem eh kurs.
ich hatte eine teilnehmerin die zu mir kam und erklärt haben wollte wie der pen funktioniert da ihr man diabetiker is und der arzt sagte sie soll es ihm im falle einer bewusstlosigkeit geben.

sie darf es ohne einweisung des arztes nicht! und eigentlich darf sie es überhaupt nicht.

was ist denn wen der pat aus nem anderen grund bewusstlos wird und man den pen setzt und es zu einer nekrose führen sollte?

wäre nicht gut.

ihr als Schulsanis bzw eigentlich auch nur normalen schülern solltet euch diese verantworten nicht aufhalsen.
wenn die lehrerin meint bitte aber nehmt ihr abstand davon.

und zum thema medikamenten gebe bei schülern, es gibt viele lehrer die mitlerweile sich das mit geben lassen in nem beutel und holen das kind zu der uhrzeit wo es es braucht und das kind nimmt es dann selbst.

es ist ein unterschied ob ich dem hi pat sag so strecken sie mal die zunge zum gaumen und sprüh dann zwei hub nitro drunter, oder ob ihc es ihm in dei hand gebe und er es selbst macht.

sowas sind leidige diskussionen und auch irgendwo unangenehme. klar is es eine scheis situation wenn du neben dem stehst und weist du könntest ihm unter umständen helfen. aber du kannst es nicht weil du es nicht darfst.

ich bekomm immer gesagt solang alles gut geht wird nicht passiern aber lass ma was schief laufen dann is die hölle los.
und problem an dieser stelle wird dann sein das die mutter sagen wird sie hat den der lehrerin gegeben sie hat damit nichts zu tun.

zieht euch den schuh nicht an! im weitesten sinne is es körperverletzung wie blutzucker messen.
das kann zur anzeige führen!

@ jürgen: ich will felix wieder!

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 13:09
von Gast
@Mize

Hast Du meine Beiträge eigentlich gelesen? Die subcutane Gabe von Glucagon ist harmlos, aber lebensrettend. Selbst bei einer Bewußtlosigkeit aus anderen Ursachen passiert nichts Gefährliches. Es wäre doch nicht im Sinne eines professionellen SSD, wenn ein Lehrer oder der Hausmeister das Medikament verabreicht, der SSD aber nur daneben steht, oder?

P.S.: gib' Dir mal mehr Mühe beim Verfassen Deiner Beiträge. Rechtschreibung und so. Da bekommt man ja Augenkrebs und schlechte Noten bei PISA... ;)

BeitragVerfasst: 29.03.2009, 13:12
von little fireman
@ Wibke:

Wieso sollte die Ehefrau des Mannes mit Diabetes die Spritze nicht anwenden dürfen? Diese Notfallsets sind extra für den Heimgebrauch gedacht! Wenn also nicht die Ehefrau, Eltern usw. es dürfen, wer dann? Für einen herbeigerufenen Arzt sind sie jedenfalls nicht, der bringt seine eigenen Sachen mit.

Das Risiko, dass etwas schief geht, ist schwindend gering.
Die Spritze wird ähnlich, wie bei der Einnahme von Insulin, in das Unterhautfettgewebe gespritzt. Das kann man in einer wirklich kurzen Unterweisung lernen.

Wie oben schon steht, ist Glucagon nicht mit Glukose durcheinander zu bringen.