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Voltaren verband
Verfasst:
27.06.2012, 14:48
von sani94
hallo!
Kurze Frage:
Darf ich jemandem, der umgeknickt ist, einen VOLTAREN Verband anlegen oder ist das als medikament schon verboten?
Danke schonmal! : )
Verfasst:
27.06.2012, 15:18
von Maxi
Voltaren-Gel ist ein Medikament mit dem Wirstoff "Diclofenac".
Diclofenac kann schwere allergische Reaktionen auslösen, sofern es in den Körper gelangt, z.B. durch Tabletten.
Don hat hier:
http://www.schulsanitaetsdienst.net/wbblite/thread.php?threadid=1622&sid=&page=2folgendes gepostet:
Original von Don Spekulatius
1.
Diclofenac als Salbe dringt überhaupt nicht tief genug ein, um auch nur irgendeine Wirkung zu haben. Ob man es nun also anwenden soll oder nicht, ist eine völlig sinnlose Frage, weil es einfach völlig egal ist. Ich würde aber argumentieren, dass man ein nutzloses Medikament auch weglassen kann.
Wir als Einsatzsanitäter in unserer Dienststelle dürfen Voltaren-Gel anwenden, da es unsere ärztliche Leitung delegiert hat.
Verfasst:
27.06.2012, 21:14
von Hajo Behrendt
Man kann das ja auch einfach umgehen, in dem man den Patienten (der oft eine solche, eigene Salbe schon mit hat) bittet, diese selbst aufzutragen. Den vernünftigen Verband kann man anschließend dann ja wieder anlegen.
Aber in der Tat wäre es mal interessant zu wissen, ob Diclo-Salben überhaupt wirken...
Edit:
Habe da mal gerade nachgeschaut und muss Don wahrscheinlich widersprechen:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/14651858.CD007402.pub2/abstractAuch wenn ich den Volltext noch nicht gelesen und bewertet habe, scheint es in Plazebo-Kontrollierten RCTs einen signifikanten Verbesserungseffekt zu geben. Nebenwirkungen werden (außer lokale Rötungen, die auch beim Placebo auftraten) nicht beschrieben.
Von daher könnte eine Anwendung im Sanitätswesen durchaus denkbar sein.
Verfasst:
27.06.2012, 21:25
von Blinki
Wenn er die Salbe schon selbst mitbringt und euch um Hilfe bittet weil der Verband erneuert werden muss, dann dürfte die Sache recht problemlos sein.
Was anderes ist es wenn ein Patient umknickt, zu euch kommt und ihr dann einen Salbenverband anlegt und ihn zum Beispiel wieder in den Unterricht schickt.
Verfasst:
28.06.2012, 14:29
von lafidi
Bei Voltaren muss man darauf achten, die Salbe zu verwenden, die man auch anwenden darf.
In der ZNA (in der ich grad Praktikum mache) hier im KH wird Voltaren-Salbe verwendet, die Verschreibungspflichtig ist. So eine wird man eher nicht anwenden dürfen.
In der Schule ist die Anwendung des Medikamentes problematisch; im Ehrenamt bei Sanitätsdiensten oder in Einsatzeinheiten/SEGen kann der ärztliche Leiter ja delegieren, wenn er das mag.
Verfasst:
28.06.2012, 22:54
von peit
Für den ärztlichen Leiter wird das Argument mit der Verschreibungspflicht aber reichlich egal sein... Paracetamol ist auch frei verfügbar, kann aber überdosiert erheblich schaden...
Verfasst:
29.06.2012, 04:14
von krumel
Nur so anbei: Wer mir einen Voltarenverband aufträgt kann danach eine toxische Verbrennungsreaktion mit folgender schweren Anaphylaxie (peri-arrest-state) erleben...
So viel zum "tut nix"
Entscheiden ist übrigens nicht nur die Verschreibungspflicht sondern auch die Apothekenpflicht..
Verfasst:
29.06.2012, 16:51
von Püppi
Original von krumel
Entscheiden ist übrigens nicht nur die Verschreibungspflicht sondern auch die Apothekenpflicht..
Heißt also ich könnte zu Aldi/Lidl/whatever gehen und eine Wund-/Brand-Salbe kaufen oder was auch immer, und dürfte diese auftragen? Also als Sanitäter?
Verfasst:
29.06.2012, 17:39
von Max
Nein, dass heißt wenn du eine Supermarkt-Salbe verwendest bekommst du nur einmal eins auf den Deckel, bei einer apothekenpflichtigen Salbe gleich doppelt.
Verfasst:
01.02.2013, 18:44
von Gast
Wie bereits korrekt festgestellt handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament, das theoretisch nur von einem Arzt appliziert werden darf. Ihr verstößt somit gegen geltendes Recht und macht euch strafbar, vor allem, aufgrund der nicht absehbaren Nebenwirkungen, vor allem bei Asthmatikern. Für diese simple Salbe mit geringer Wirkung könnt ihr auch nicht mit einer Notkompetenz des RA/RS argumentieren. Also besser nicht anwenden. !!!
Verfasst:
01.02.2013, 18:55
von M1k3
Original von ParamedicKA
Für diese simple Salbe mit geringer Wirkung könnt ihr auch nicht mit einer Notkompetenz des RA/RS argumentieren. Also besser nicht anwenden. !!!
Kannst du kurz erläutern:
- Wie wichtig die Wirkung ist für die Rechtfertigung der Nutzung der Notkompetenz?
- Und welche Notkompetenz nutzt der RS?
Verfasst:
01.02.2013, 18:56
von Blinki
aufgrund der nicht absehbaren Nebenwirkungen, vor allem bei Asthmatikern.
Kannst Du mir da mal ein bischen was zu erzählen?
Wie bereits korrekt festgestellt handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament,
Falsch!
Voltaren-Schmerzgel gibt es rezeptfrei in der Apotheke.
Verfasst:
01.02.2013, 19:31
von Gast
Der Wirkstoff Diclofenac kann bei Patienten mit chronischen Magenproblemen zu einem akuten Abdomen durch Reizung der Darmschleimhäute führen.
Auch kann er einen Asthmaanfall auslösen (Hintergründe auch auf Wikipedia nachlesbar). Außerdem sollte der Pat. > 12 Jahre sein.
Notkompetenz durch RS und RA ist eine Erweiterung des gerechtfertigten Notstandes nach StGB der erlaubt, dass diese Personen ärztlich invasive Maßnahmen wie Infusionsgabe etc. durchführen, wenn dies die einzige lebensrettende Maßnahme darstellt, alle anderen ausgeschöpft sind, in angemessener Zeit kein Arzt zur Verfügung steht und stehen wird und der Helfer in der Maßnahme geschult ist (theoretisch also ein Ersthelfer auch, doch wie soll er die praktische Erfahrung im Legen von Viggos nachweisen können, kann ein RA schon eher)
Verfasst:
01.02.2013, 19:50
von M1k3
Ich gehe mal nur auf meinen Teil ein, Blinki will ja auch noch was zu tun haben.
Falsch.
Die Notkompetenz ist eine Empfehlung der (von mir verhassten) Bundesärztekammer (BÄK), die Ausschließlich für RettAss gilt, und gewisse Maßnahmen und Medikamente empfiehlt, bei ganz strenger "Indikationsstellung".
Der rechtfertigende Notstand §34 StGB gilt für Jedermann, und sollte die Maßnahme indiziert und richtig durchgeführt worden sein, ist es belanglos wer es tut. Dabei ist unerheblich ob und wo ein Arzt ist, wichtig ist die Verhältnismäßigkeit, und die Notwendigkeit derMaßnahme (grob).
Verfasst:
01.02.2013, 19:55
von Wie
Original von M1k3Ich gehe mal nur auf meinen Teil ein, Blinki will ja auch noch was zu tun haben.
Dürfte ich auch? ;-) Stiller Mitleser ist dann doch nicht so mein Traumjob...