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AV1

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 13:47
von Maxi
Hi!

Ab Montag werde ich ein EH-Training in der MHD-Jugend leiten, in Vorbereitung auf einen Wettbewerb. Das Konzept sieht vor, dass ES/SanH die EH-Ausbildung übernehmen und ggf. ein San-Ausbilder bei einem Fallbeispieltraining sich von den Leistungen überzeugt.

Meine Frage ist nun folgende:

Lage VU Zweirad, Helmabnahme bei bewusstlose Patienten.

Wann erfolgt die Atemkontrolle? Ein EH Ausbilder hat mal in einem Kurs gelehrt, achsengerecht erst die SL zu machen und dann die Atmung zu kontrollieren. Ist das so richtig? Ich persöhnlich würde erst den Esmarsch-Handgriff machen, dies ist aber nicht Bestandteil der EH. Also bin ich ein wenig verwirrt.

Was sieht die AV1 vor?

LG

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 14:06
von Don Spekulatius
Was machst Du nach dem vorgeschlagenen Vorgehen Deines Ausbilders, wenn der Patient nicht mehr atmet? Du drehst ihn auf den Rücken um ihn zu beatmen.

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 15:34
von Tone Bone
Du nimmst den Helm des Motorradfahrers ab, damit du die Atemkontrolle durchführen kannst. Dann wäre es ja unsinnig, wenn du zuerst den Patienten in die Seitenlage drehst, um dann festzustellen, dass du ja die HLW einleiten musst (und ihn dazu wieder zurückdrehen musst).
Geh einfach nochmal das Auffinden-Schema durch, da drehst du ja auch den Patienten erst in die Seitenlage, wenn du überprüft hast, dass er über eine (ausreichende) Atmung verfügt.

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 15:54
von Maxi
Original von Don Spekulatius
Was machst Du nach dem vorgeschlagenen Vorgehen Deines Ausbilders, wenn der Patient nicht mehr atmet? Du drehst ihn auf den Rücken um ihn zu beatmen.


Genau das ist auch das, was für mich unlogisch ist. Also nach wie vor Helm ab und dann das Auffindeschema runterleiern, nur Wirbelsäulenschonender?

Das Problem ist halt, dass dies ein Bundeswettbewerb ist, wo halt je nach Prüfer mehr oder weniger streng auf die AV geachtet wird.

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 17:14
von M1k3
Darum hasse ich die Wettkämpfe:
Stur nach Richtlinien, die so Realitätsfremd seien können wie sie möchten, diese gelten. Und n haufen Helmtragender-Jackenfetischisten (wer tut das im echten San Dienst?) laiern das so ab.

Mach es so, wie es dem Patienten hilft. Übe für den echten Patienten!

BeitragVerfasst: 10.12.2011, 17:49
von LevSani
Zum Thema was die AV vorgibt:

Wenn der Patient bewusstlos ist:
Helmabnahme
Kopf unter leichtem Zug überstrecken
Atmung kontrollieren

Dann...
Keine normale Atmung:
Scheiß auf Wirbelsäule, Reanimation.

Normale Atmung:
Patient unter stetiger manueller Kopffixierung in die Seitenlage, dort weiter manuelle Kopffixierung in überstreckter Position unter leichtem Zug


In der Realität klappt maximal der Teil bis zur Reanimation. Keiner wird einen Kopf 15 Minuten unter leichtem Zug seitlich gedreht und überstreckt festhalten können. Davon abgesehen, dass dem Durchschnittshelfer in so einer Situation einfach auch nichtmehr einfällt, was er dazu nochmal genau gelernt hat.

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 12:13
von Okergirl
Meine letzte Laienausbildung liegt schon etwas zurück, bin aber der Meinung, dass das leichte Ziehen am Kopf mittlerweile out ist und nur noch der Kopf in der normalen Position fixiert wird. Also einfach Festhalten und dann Achsengerecht drehen und dann musst den Kopf so oder Überstrecken und Überstrecken lässt sich sowieso nicht 100% mit Achsengerecht vereinen. Musst den Kopf ja neigen. Also so gut es geht festhalten, leicht überstrecken, Atemkontrolle, Seitenlage mit Kopffixierung.

Stell mir sowieso gerade die Frage: Wie soll ein Kopf in der neuen Seitenlage in irgendeiner Weise Achsengerecht bleiben? Der kippt über die Schulter doch weg? Fragen über Fragen! ;-)

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 12:26
von Zeuschen
Original von Okergirl
Meine letzte Laienausbildung liegt schon etwas zurück, bin aber der Meinung, dass das leichte Ziehen am Kopf mittlerweile out ist und nur noch der Kopf in der normalen Position fixiert wird.


Das haben uns unsere SAN Ausbilderin und der betreuende Arzt (nebenbei auch RettAss und SanMulti) auch so erzählt...

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 13:56
von saniebe
Bring den Kindern/Jugendlichen die Schematas bei die auch du anwendest. Aus Erfahrung als Mime beim MHD Bundeswettbewerb kann ich dir versichern das es den Schiedsrichtern lieber ist, dass man Dinge macht die eigentlich nicht in der Ausbildungsvorschrift stehen und erst bei höherer Ausbildung gelernt werden, als sinnlose Tätigkeiten zu machen und nur zu hoffen, dass die Zeit schnell vorbei geht.

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 17:09
von LevSani
Original von Okergirl
Stell mir sowieso gerade die Frage: Wie soll ein Kopf in der neuen Seitenlage in irgendeiner Weise Achsengerecht bleiben? Der kippt über die Schulter doch weg?

Die Antwort des Leitfadens ist, dass der Kopf durchgehend manuell fixiert sein muss. Dass das unmöglich ist, ist natürlich klar.

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 19:45
von Okergirl
Ah oki, früher bei der alten lage durfte man den dann nämlich vorsichtig ablegen, weil das wegknicken ja nicht war, weil die Schultetr nach hinten rausgezogen wurde. Prima dann möcht ich nicht Kopfhalter sein. :D

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 22:11
von Maxi
Wie wäre es, wenn man etwas unter den Kopf legt? Zusammengefaltetes Tragetuch z.B..

Ist aber auch ein Grund, warum ich die neue SL im Ernstfall nicht mache, ein anderer Grund ist, dass der Arm einschläft bzw. der Nerv nach Aussage eines befreundeten RettAss bei längerem Liegen Schaden nehmen könnte. Zudem finde ich, dass die alte SSL auf der Trage besser bzw. "platzsparender" durchzuführen ist. Zudem ist sie stabiler.

Mal eine Frage, wo wird denn die alte Seitenlage gelehrt? Und vor allen in welcher Ausbildung?

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 23:07
von M1k3
Original von Zeuschen
Das haben uns unsere SAN Ausbilderin und der betreuende Arzt (nebenbei auch RettAss und SanMulti) auch so erzählt...


So leid es mir tut... Aber ein Arzt ist kein RettAss.... Diese Berufsbezeichnungserlaubniss erlischt nämlich dann.

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 23:29
von madhef
Original von M1k3
Diese Berufsbezeichnungserlaubniss erlischt nämlich dann.


Wo ist das geregelt?

BeitragVerfasst: 11.12.2011, 23:33
von Dumpfbacke
Original von M1k3
Original von Zeuschen
Das haben uns unsere SAN Ausbilderin und der betreuende Arzt (nebenbei auch RettAss und SanMulti) auch so erzählt...


So leid es mir tut... Aber ein Arzt ist kein RettAss.... Diese Berufsbezeichnungserlaubniss erlischt nämlich dann.


Sicher?
Soweit ich weiß, muss der neue Arzt keine Urkunden abgeben, nur weil er ne neue bekommen hat.
Das Problem liegt zu 99 % im Versicherungstechnischen Bereich.