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Zugang durch RA, privat.
Verfasst:
18.07.2010, 17:28
von Helpman1993
Hallo,
ich habe mal eine Frage an die RAs unter euch. Viele von euch halten ja in ihren privaten Notfalltaschen, -rucksäcke und -koffern irgendwie Infusionen und Zugangsmaterial vor.
Dürft ihr rein rechtlich bei bspw. einem VU, wo ihr privat dazu kommt , auch einen Zugang legen (Notkompetenz) um/und Infusionen und Medikamente zu geben?
Des hat mich gerade interessiert -
Grüße, Mike
Verfasst:
18.07.2010, 17:41
von Buschi
Rein rechtlich darf der RA/RS sowieso keinen Zugang legen, egal ob privat oder dienstlich.
Man behilft sich da mit dem § 34 StGB und einer Stellungnahme der BÄK zum Thema "Notkompetenz".
Beides dürfte auch gelten, wenn man privat am Notfallort ist.
Schwieriger wird das, wenn's um versicherungstechnische Fragen geht. Was passiert, wenn's schiefgeht?
Verfasst:
18.07.2010, 17:56
von David
Da es gerade schön dazu passt (finde ich)
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Arzt privat zu einem Notfall kommt... ist das dann die gleiche Rechtslage wie beim RettAss oder gelten da andere Dinge?
Verfasst:
18.07.2010, 17:56
von GeKue
Tja, Buschi sagt es ganz richtig: Grauzone - wie so oft.
Ich bin privat mit meinem PKW durchaus schon des Öfteren auf Verkehrsunfälle und ähnliche Notlagen zu gekommen und habe dort teilweise auch Gebrauch von meinem Material gemacht. Das beinhaltete auch ab und zu das Legen eines iv-Zugangs.
Jedoch waren die Situationen auch entspechend dramatisch und ich habe die Indikation deutlich enger gesteckt, als in meinem "heimischen RTW" - denn dort hab ich zur Not auch unseren ärztlichen Leiter RD, der ein paar Maßnahmen "deckelt". Zumal die getroffenen Maßnahmen in einem fremden Landkreis waren, wo ich die Gegebenheiten nicht kenne - mancherorts reagieren NAs ja ganz energisch.
Beispiele, wo ich eigenmächtig gehandelt habe, waren zum einen ein Schwerstbrandverletzter nach VU der von mir einen 18G-Zugang + VEL am re. Handrücken verpasst bekam (größer ging da leider nicht mehr) und ein eingeklemmter, polytraumatisierter, der sogar einen 18ener und dann im Verlauf (nach "auffüllen der Vene" mit VEL) weiter proximal noch einen 14er verpasst bekam.
In beiden Fällen waren die RTW-Besatzungen/RTH-Besatzung/der Notarzt sehr froh und dankbar. Zumal das eine Autobahn, das andere Landstraße war und die Eintreffzeiten deutlich > 15 Minuten betrugen. Da wäre vermutlich auf Grund der Zentralisation alles weitere an Versorgung äusserst schwierig geworden ohne einen rechtzeitig gesicherten Zugang. Zumindest für die RAs, die ja nur peripher agieren dürfen.
Edit: Ein Arzt hat mit seiner Approbation automatisch die freie Therapiewahl.
Verfasst:
18.07.2010, 18:47
von Don Spekulatius
Also ich denke, dass kein NA etwas zu kritisieren hätte, wenn ein RA erfolgreich einen Zugang legt - egal ob dienstlich oder privat. Problematisch wird es nur, wenn die einzigen verbleibenden Venen von einem ungeübten Stümper perforiert wurden und sich das RTD-Personal (oder der NA) dann den Weg durch die ganzen Pflaster bahnen müssen. Also 1-2 Versuche sind ok, danach sollte man es doch sein lassen und diejenigen ranlassen, die eine etwas höhere Erfolgsquote haben.
Ansonsten darf ein Arzt natürlich ärztliche Maßnahmen durchführen - egal ob dienstlich oder privat. Wenn ich Lust hätte, dürfte ich Dir auch in meinem Keller nebenbei einen Hirntumor entfernen - vorausgesetzt, ich bin fachlich und apparativ dazu in der Lage.
Verfasst:
18.07.2010, 18:50
von Hajo Behrendt
Wenn man das entsprechende Material mitführt und dei Anwendung notwendig ist, um das Überleben des Patienten zu sichern oder schwere Schäden abzuwenden, muss man es theoretisch sogar anwenden.
Wenn der Patient dem Einsatz nach angemessener Aufklärung noch zustimmt, ist man eh aus dem Schneider...
Noch besser allerdings, wenn man gar keine Nadeln mitführt. Dann kommt man nicht so leicht in die Zwickmühle...
Auch ich habe als RA schon mehrfach als Ersthelfer einen Venenzugang gelegt. Inzwischen fahre ich aber normalerweise kein Material mehr mit mir spazieren.
Verfasst:
18.07.2010, 18:54
von Don Spekulatius
Allerdings muss Du mir mal den Patienten zeigen, der durch die Infusion einer kristalloiden Lösung gerettet wurde.
Verfasst:
18.07.2010, 18:57
von Helpman1993
Original von Hajo Behrendt
Wenn man das entsprechende Material mitführt und dei Anwendung notwendig ist, um das Überleben des Patienten zu sichern oder schwere Schäden abzuwenden, muss man es theoretisch sogar anwenden.
Wenn das eine Grauzone ist, glaube ich nicht, dass man es anwenden MUSS...
Verfasst:
18.07.2010, 19:01
von gorld
Original von Helpman1993Original von Hajo Behrendt
Wenn man das entsprechende Material mitführt und dei Anwendung notwendig ist, um das Überleben des Patienten zu sichern oder schwere Schäden abzuwenden, muss man es theoretisch sogar anwenden.
Wenn das eine Grauzone ist, glaube ich nicht, dass man es anwenden MUSS...
Schon gar nicht wenn du 14 jahre alt bist, und das ganze Zeug nur dabei hast, um anzugeben
Verfasst:
18.07.2010, 19:03
von Hajo Behrendt
Wenn du das Material hast, weißt, wie es anzuwenden ist, die notwendige Erfahrung hast und den Patienten idealerweise aufklärst bzw. dieser der Maßnahme zustimmt, dann darfst du es definitiv.
Ansonsten kommen wir evtl. wieder in den "Unterlassene Hilfeleistungs"-Bereich...
Da ich nicht mehr regelmäßig im RTD fahre, fehlt mir inzwischen ein bisschen die Routine, was Venenzugänge betrifft. Daher fahre ich liebe privat keine mehr mit mir durch die Gegend.
Verfasst:
18.07.2010, 19:03
von Don Spekulatius
Original von Helpman1993Original von Hajo Behrendt
Wenn man das entsprechende Material mitführt und dei Anwendung notwendig ist, um das Überleben des Patienten zu sichern oder schwere Schäden abzuwenden, muss man es theoretisch sogar anwenden.
Wenn das eine Grauzone ist, glaube ich nicht, dass man es anwenden MUSS...
Siehe oben. Die Frage stellt sich letztlich nicht, da nur durch das Anlegen eines venösen Zugangs das Überleben nicht gesichert wird. Wenn ich danach weder in der Lage noch willens bin, irgendwelche lebensrettende Medikamente zu geben, kann ich es auch sein lassen.
Nochmal: Damit will ich nicht sagen, dass der RA/RS oder meinetwegen die Putzfrau keinen Zugang legen sollten. Nur wird es für das Überleben des Patienten höchst selten lebensnotwendig sein.
Verfasst:
18.07.2010, 19:57
von GeKue
Nun ja, ich muss an dieser Stelle zugeben, dass ich auch ein paar ausgesuchte Medikamente im Rucksack habe. Die würde ich natürlich, abgesehen vom Adrenalin bei entsprechender Indikation, nicht fremden Leuten applizieren, bevor ich nicht irgendwann meinen Abschluss habe.
Aber im anaphylaktischen Geschehen ist ein 0,1-Bolus Adrenalin ja durchaus im Standardalgorithmus das Mittel der Wahl bei Schock. Und da kann das ggf sogar Leben retten, der Zugang...
Verfasst:
18.07.2010, 20:33
von Hajo Behrendt
Da gibt es aber oftmals Probleme bei der Lagerung... Einige A-Präperate müssen kontinuierlich gekühlt werden oder verfallen sonst (angeblich) innerhalb von sechs Monaten.
Bei Medikamenten in der Privatausrüstung bin ich etwas skeptischer. Ich finde nicht, dass man als Privatperson Notfallmedikamente durch die Gegend schippern sollte, verurteile aber auch keine Kollegen, die das so handhaben.
Da muss jeder selbst wissen, was er sich "zutraut", Stichwort Arzneimittelgesetz und Verschreibungspflicht...
Verfasst:
18.07.2010, 21:04
von GeKue
Jupp, ist mir alles bekannt. Sowohl Lagerungsproblematik, als auch der Rest.
Da die Medis alle so ausgesucht sind, das sie eine relativ große therapeutische Breite haben und wenige UAWs, zudem nur im engsten Familien- und Freundeskreis in besonderen Fällen Anwendung finden würden/Anwendung fanden, ist das für mich persönlich vertretbar.
Verfasst:
18.07.2010, 21:33
von Helpman1993
Wie kommst du / ihr eigentlich an die Medikamente wie Suprarenin und Co. ran? Ich mein, die gibts ja nicht im Drogeriemarkt oder an der Supermarktkasse frei erhältlich.