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Z.B. über die Wache mitbestellen.
http://schulsanitaetsdienst.net/forum/
http://schulsanitaetsdienst.net/forum/viewtopic.php?f=18&t=1019
Allerdings muss Du mir mal den Patienten zeigen, der durch die Infusion einer kristalloiden Lösung gerettet wurde.
Original von Silc
Wie genau das bei den RAs geregelt ist, ist Länder- oder Teils auch Bezirksache. Aber, wer außerhalb des Dienstes irgendwelche Maßnahmen ergreift, die über die erstversorgung (also weder Medis noch Zugänge) hinausgeht, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. (Bei Ärzten ist das anders)
Bei den RAs ist das weder Länder- noch Bezirkssache.
Original von SilcBei den RAs ist das weder Länder- noch Bezirkssache.
Momeeeeent; das allgemeine Thema ist Gesetzessache, aber die erlaubten Maßnahmen sind (mehr oder weniger) Sache des ÄLRD (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst).
(Im Dienst lasse ich mir übrigends immer meine Notkompetenz vom Notarzt über Funk bestätigen, klappt fast immer super.)
Original von Silc
Volumenmangelschock??? Da ist eine Ringer schonmal besser als gar nichts. Haes wäre natürlich optimal, aber die hat man normalerweise nicht dabei.
5-10 Minuten auf einen Notarzt warten, dann aber überleben, weil sie 500ml kristalloide Lösung bekommen.