Ausbildung San Helfer

Alle Themen die ihr nicht unter bekommt, könnt ihr hier posten! Bitte schaut aber vorher nochmal im Forum, ob es nicht vielleicht doch besser woanders hinpassen könnte.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Allgemeines und Sonstiges

23.01.2010, 11:22
@ Tone Bone

Ich glaube wir haben uns falsch verstanden:
Eine Zertifizierung ist am Ende doch eine Bescheinigung. Wenn du deine zusätzlichen Kurse und damit zusätzliche Qualifikation mit einer solchen beweisen kannst ist doch alles gut.
Ausgangspunkt war doch aber, dass Püppi eine Ausbildung von drei SSDlern erhält (die keinen Lehrschein haben) und so am Ende mit gar nichts dasteht. Selbst wenn sie so eine Urkunde kriegt, wird die keiner ernst nehmen, da die Ausbilder nicht qualifiziert genug waren.
Zuletzt geändert von Gast am 23.01.2010, 15:56, insgesamt 3-mal geändert.

23.01.2010, 11:33
Interessant wäre ja auch , welche Ausbildung die drei selber genossen haben....
Endlich EH! 04.05.2008!

23.01.2010, 12:30
Ich persönlich finde, dass es auf die Bescheinigung am Ende nicht so sehr an kommt.

Unser erstes Jahr im SSD waren wir auch auf uns allein gestellt. Allerdings konnten alle Schulsanis mindestens einen EH-Kurs vorweisen, den sie entweder schon von sich aus hatten bzw. der bei den Neueinsteigern noch gemacht wurde.

Alle weitergehenden Ausbildungsschritte (Blutdruckmessen, intensivere theoretische Ausbildung uvm.) wurden intern in Form von Referaten ausgebildet oder vom betreuenden Lehrer unterrichtet.

Am Ende des Schuljahres wurde viel gewusst, eine Bescheinigung gabs dennoch nicht.

Für mich nicht weiter tragisch...Ich habe 2 Jahre später erst den Sanitätsdienstlehrgang beim ASB gemacht. Neues hab ich dort zwar kaum noch hinzugelernt, aber damit hatte ich dann auch offiziell eine Bescheinigung.

Jetzt läuft der SSD in Zusammenarbeit mit dem ASB und die Schüler erhalten eine spezielle Schulsaniausbildung.

23.01.2010, 12:35
Das Problem ist doch, dass "Sanitäter" oder "Sanitätshelfer" keine geschützten Begriffe mit einheitlicher Ausbildungsregelung sind.

Daher kann sich eigentlich jeder "Sanitäter" nennen, wenn ihm danach ist und er was gutes tut ;)

Die einzige Bezeichnung in diesem Bereich, die geschützt ist, ist meines Wissens der "Betriebssanitäter" der Berufsgenossenschaften, der nur von entsprechend qualifizierten BG-Ausbildern bescheinigt werden darf.

Da sich nun jeder "Sanitäter" nennen darf und auch die Ausbildung nicht bundeseinheitlich geregelt ist, darf aus meiner Sicht auch jeder "Sanitäter" ausbilden und diese Ausbildung auch bescheinigen (Anders als "Erste Hilfe").

Ob die dann von den HiOrgs oder der BG anerkannt wird, ist allerdings eine andere Sache...

Ich denke, es gibt aber auch private Ausbilder, die eine sehr gute Ausbildung betreiben, das sollte man nicht pauschal so verteufeln und sagen, HiOrgs sind das einzig Wahre... Da wird auch viel Schmu betrieben...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

23.01.2010, 12:52
Zum San C beim DRK:

Wie schon richtig gesagt sind die San Ausbildungen nicht einheitlich, und so ist grade der Inhalt vom San C abselout unterschiedlich. Bei manchen umfasst das Katastrophenschutz Komponenten (4 Tragen KTW, MANV, Betreuung), bei anderen ist das der HIS, bei anderen ist es die Fachausbildung Strömungsrettung. In Berlin ist der San C z.B. abgeschafft worden.

Ansonsten hat Hajo schon den Rest gesagt :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

23.01.2010, 15:06
Apropos Zertifiziert:

Die diversen SanH ausbildungen der HiOrg sind auch nicht zertifiziert. Dafür fehlt es an einer Zertifizierungsstelle und an einer Grundlage für die Zertifizierung. Selbst untereinander werden die Kurse nicht immer gegenseitig anerkant und Wechsler dürfen nochmal den Kurs besuchen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

23.01.2010, 19:22
Original von gorld
Original von SAR 21
@ gorld

Was für unterschiedliche Ausbildungsscheine gibt es denn? Ich kenn nur den EH-Ausbilder und LehrRA.

Was es dann drüber noch so alles gibt, soll lieber jemand anderes erklären ;)


Dann fühl ich mich mal als "jemand anderes" angesprochen. ;)

Neben dem "normalen" EH-Ausbilder gibt es zum Beispiel noch:

- den EH-Ausbilder BG, der zusätzlich zum EH-Ausbilder auch eine Sanitätsausbildung oder besser vorweisen muss
- den Dozenten für Frühdefibrillation
- den Ausbilder Sanitätsdienst
- den Lehrrettungsassistenten (LRA), der aber (zumindest im DRK Westfalen Lippe) keine Sanitätsausbildung durchführen darf 8o
- den Dozenten im Rettungsdienst
- Ärzte, die i.d.R. in der Sanitätsausbildung immer lehr- und prüfberechtigt sind

Original von madhef
Apropos Zertifiziert:

Die diversen SanH ausbildungen der HiOrg sind auch nicht zertifiziert. Dafür fehlt es an einer Zertifizierungsstelle und an einer Grundlage für die Zertifizierung. Selbst untereinander werden die Kurse nicht immer gegenseitig anerkant und Wechsler dürfen nochmal den Kurs besuchen.


Auch hier kann ich wieder nur für das DRK Westfalen Lippe sprechen:

Eine gleichwertige Prüfung kann nach §13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) als gleichwertig anerkannt werden. Alternativ kann eine Teilnahme an einem gleichwertigen Lehrgang ohne Prüfung nach §7 der APO zur Zulassung zur Prüfung berechtigen.

Also wird man mit einer gleichwertigen Ausbildung (Einsatzsanitäter des MHD z.B.) entweder direkt, oder nach Ablegen der Prüfung automatisch als Sanitäter Westfalen anerkannt.
Die Sanitätsausbildung anderer DRK-Landesverbände wird als gleichwertig anerkannt.
Sanitäter mit einer Sanitätsausbildung, die im LV WL vor in Kraft treten der aktuellen APO abgeschlossen wurde, hatten bis 2004 die Möglichkeit, nur die neue Prüfung abzulegen, seitdem muss die komplette Sanitätsausbildung neu gemacht werden.

23.01.2010, 19:25
Kleine Frage am Rande: ab welchem Alter kann man den eig. EH-Ausbilder werden, ab 16 oder erst ab 18?
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

23.01.2010, 19:48
In der DLRG ab 18.
Und ich hoffe sehr, dass das auch für alle anderen HiOrgs gilt... Aber wenn man will, kann man sicher als Ausbildungsaissistent dabei sind - denke da wird kein Ausbilder etwas dagegen haben sondern sich im Gegenteil über etwas Hilfe freuen!
Zumal die Ausbildung zum EH-Ausbilder sowieso länger als nur ein paar Wochen dauert (zumindest wenn man's in der Freizeit nebenher macht).

23.01.2010, 19:55
Original von Buschi
- den EH-Ausbilder BG, der zusätzlich zum EH-Ausbilder auch eine Sanitätsausbildung oder besser vorweisen muss
- den Dozenten für Frühdefibrillation
- den Ausbilder Sanitätsdienst
- den Lehrrettungsassistenten (LRA), der aber (zumindest im DRK Westfalen Lippe) keine Sanitätsausbildung durchführen darf 8o
- den Dozenten im Rettungsdienst
- Ärzte, die i.d.R. in der Sanitätsausbildung immer lehr- und prüfberechtigt sind


- In der DLRG gibt es nur noch "BG-"EH-Ausbilder - zumindest gibt es nur noch diesen Ausbildungsgang (jemand der bereits vor einiger Zeit seinen Schein erworben hat, ist etwas anderes ;). Wobei man sich in keinem Fall bei der BG registrieren muss.
-Das ein LRA keine Sanitätsausbildung (oder EH-Ausbildung) durchführen darf, halte ich durchaus für logisch: Er ist als Mentor für den Einzelunterricht geschult - nicht für das Unterrichten von großen Gruppen wobei ganz andere pädagogische Herausforderungen bestehen! Allerdings kann er eine verkürzte EH-Ausbilderausbildung absolvieren (die letztlich nur aus dem pädagogischen Anteil der Ausbildung besteht).
- Außerdem gibt es noch jeweils Multiplikatorenausbildungen für EH- und SAN-Ausbildung. Sowie Ausbildungsbeauftragte, die wiederum die Multiplikatoren ausbilden.

24.01.2010, 10:20
Original von L!$@94
Ich meinte eigendlich wir werden von KEINER Hiorg unterstützt.

Ich glaube nicht, dass die einen Lehrschein haben. Die sind halt bei der Feuerwehr und haben nach einer Projektwochen denn SSD zum leben erweckt


Ich bin ja der Ansicht : Für den SSD reicht das in Verbindung mit nem großen EH-Kurs aus. Wer zusätzlich SanHelfer oder so machen will, schön, aber fürn SSD sollte das "interne" auch ohne Bescheinigung doch durchaus reichen. Zumindest vom Rechtlichen.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

24.01.2010, 11:04
Original von Chris
Original von L!$@94
Ich meinte eigendlich wir werden von KEINER Hiorg unterstützt.

Ich glaube nicht, dass die einen Lehrschein haben. Die sind halt bei der Feuerwehr und haben nach einer Projektwochen denn SSD zum leben erweckt


Ich bin ja der Ansicht : Für den SSD reicht das in Verbindung mit nem großen EH-Kurs aus. Wer zusätzlich SanHelfer oder so machen will, schön, aber fürn SSD sollte das "interne" auch ohne Bescheinigung doch durchaus reichen. Zumindest vom Rechtlichen.

Ja halt - wer sagt denn, dass die besagten Jungs einen erweiterten EH-Kurs haben?

Sowieso: Definiere erweiterter EH-Kurs. Im DRK gibts sowas meines Wissens nicht, sondern nur SanAB. Als nächstes drunter käme dann der normale EH (16UE)
Zuletzt geändert von gorld am 24.01.2010, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

24.01.2010, 11:30
Ich ging vom "großen" aus, so bezeichnen wir bei uns "umgangsprachlich" den 16stündigen, der andere wäre dann der "kleine", also eigentlich LSM.
Und ich ging mal simpel davon aus dass den die Schule schon von sich aus vorraussetzt - und ansonsten wäre das ein Kurs den man leicht ohne HiOrg-Beteiligung am SSD mal extern machen könnte.
[center]Wherever a man turns he can find someone who needs him. ~Albert Schweitzer[/center]

24.01.2010, 17:06
Original von Chris
Ich bin ja der Ansicht : Für den SSD reicht das in Verbindung mit nem großen EH-Kurs aus. Wer zusätzlich SanHelfer oder so machen will, schön, aber fürn SSD sollte das "interne" auch ohne Bescheinigung doch durchaus reichen. Zumindest vom Rechtlichen.


Gerade "vom Rechtlichen" halte ich es für äußerst bedenklich, mit Gerätschaften wie Guedel-Tubus, Beatmungsbeutel, (Schaufel-)Trage, Absaugpumpe, whatever zu hantieren, ohne verbindlich nachweisen zu können, dass man in der Handhabung ausgebildet wurde...

24.01.2010, 17:28
Original von Buschi
Original von Chris
Ich bin ja der Ansicht : Für den SSD reicht das in Verbindung mit nem großen EH-Kurs aus. Wer zusätzlich SanHelfer oder so machen will, schön, aber fürn SSD sollte das "interne" auch ohne Bescheinigung doch durchaus reichen. Zumindest vom Rechtlichen.


Gerade "vom Rechtlichen" halte ich es für äußerst bedenklich, mit Gerätschaften wie Guedel-Tubus, Beatmungsbeutel, (Schaufel-)Trage, Absaugpumpe, whatever zu hantieren, ohne verbindlich nachweisen zu können, dass man in der Handhabung ausgebildet wurde...


Absolut - wer mehr als einen Verbandskasten einsetzen will, der sollte auch entsprechend fundiert ausgebildet sein.
Allerdings reicht es für einen SSD auch aus, nur mit dem Material aus einem normalen Verbandskasten zu arbeiten. Wenn man dann noch ein paar Kühlbeutel und beruhigende Worte dabei hat, lassen sich damit sicher 99% aller schulischen Notfälle behandeln. Alles andere, was dann in Richtung eines normalen Sanitätsdienst geht, ist zwar unterstützenswert - aber ist weder obligate Vorraussetzung noch umbedingt mittelfristiges Ziel und vielen Fällen auch gar nicht erreichbar.

VorherigeNächste

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Allgemeines und Sonstiges

Zurück zu Allgemeines und Sonstiges