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Einsätze mit Gewalthintergrund
Verfasst:
09.10.2009, 15:12
von LevSani
Ich beobachte in letzter Zeit an meiner Schule eine eigentlich traurige Tendenz dahin, dass immer mehr Patienten Verletzungen aufgrund von Gewalt aufweisen.
Anfangs war das nur das klassische "Ich hab mich mit meinem Freund geschlagen", dass es ja schon seit Urzeiten gibt. Allerdings hat sich das immer weiter zugespitzt, sodass vor einiger Zeit ein Patient im Mundrachenraum verletzt war, weil ihm da jemand einen Stock reingerammt hat, oder, wie Gestern noch, dass wir einen Patienten mit Kopfplatzwunde ins Krankenhaus schicken mussten, weil ein Mitschüler ihm eine Flasche über den Kopf gezogen hat.
Ich finde, dass sowas für ein Gymnasium (!) schon eine wirklich traurige Entwicklung ist...
Naja, aber weshalb ich jetzt dafür ein Thema aufgemacht habe:
Stellt ihr auch einen solchen "Trend" fest?
Unternehmt ihr noch zusätzliche Dinge bei solchen Einsätzen oder ist eure Arbeit wie immer mit dem Verarzten und Protokoll schreiben zu Ende?
Verfasst:
09.10.2009, 16:13
von SSDboy
Also bei uns passieren keine richtigen Gewalttaten ausser " klein-kinder-spiel-schlägereien ".
Aber, es ist schon hart, wenn man so ließt, dass ein Schüler einem anderen eine Falsche über den Kopf zieht.
Ich denke, dass man, nach einer solchen Situation auf jeden Fall die Schulleitung informieren muss! Das ist sehr wichtig. Zumal auch die Schulleitung dann mit dem Verletzen (und dessen Eltern) und dem "Täter" (und dessen Eltern) das weitere Vorgehen besprechen muss.
Verfasst:
09.10.2009, 16:28
von LevSani
Die Frag ist, ob das unsere Aufgabe ist.
Ich bin der Meinung, dass das die Aufgabe des anwesenden Lehrers ist.
Wenn natürlich kein Lehrkörper anwesend ist, geht das selbstverständlich direkt nach Einsatzende ans Sekretariat.
Verfasst:
09.10.2009, 16:51
von SSDboy
Nunja - wenn das sonst niemand mitbekommen hat, von den Lehrern, dann ist das schon unsere Aufgabe Lehrer/Sekretariat/Schulleitung zu informieren.
Verfasst:
09.10.2009, 17:23
von LevSani
Original von LevSani
Die Frag ist, ob das unsere Aufgabe ist.
Ich bin der Meinung, dass das die Aufgabe des anwesenden Lehrers ist.
Wenn natürlich kein Lehrkörper anwesend ist, geht das selbstverständlich direkt nach Einsatzende ans Sekretariat.
Sag ich doch!
Verfasst:
10.10.2009, 00:18
von Akkon
Ein derartiger Trend ist an meiner Schule nicht zu beobachten gewesen. Sie ist ehrlich gesagt auch eine der "ordentlichsten" und behütetsten Schulen der Stadt und solche Gewalttaten sind dort nahezu auszuschließen.
Derartige (Straf-)Taten müssen selbstverständlich unverzüglich einem Lehrer mitgeteilt werden. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Außer vielleicht: Die Schulleitung sollte schnellstens zusehen etwas gegen diesen Trend und für die Sicherheit ihrer Schüler zu unternehmen.
Verfasst:
10.10.2009, 08:37
von Don Spekulatius
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die rechtliche Lage im SSD ist, aber sobald die medizinische Tätigkeit darüber hinaus geht, wäre ich mit dieser Einschätzung sehr vorsichtig, da in der Regel die Schweigepflicht als sehr hohes Gut angesehen wird. Also ist es schlichtweg illegal, einfach zur Polizei zu gehen und die Tat zu melden. (Als Ausnahme wird die mögliche Verhinderung eines Kapitalverbrechens gesehen, dies wäre aber bei einer Schulhofschlägerei nicht der Fall). Abgesehen davon wird das medizinische Personal meist noch als relativ neutral eingestuft und daher im Vergleich zur Polizei von aggressiven Tätern weniger angegangen. Solange also das Sanitätspersonal nicht direkt angegangen wird, ist es vielleicht clevere, den Status quo zu wahren.
Verfasst:
10.10.2009, 09:13
von SunshineSani
Danke Don. Grundsätzlich ist es nicht unsere Aufgabe irgendwas zu melden außer es ist wirklich ein Kapitalverbrechen bzw. es besteht Gefahr für weitere Personen. Weitere Ausnahme könnte ein behinderter (meist geistig) Patient sein, der nicht in der Lage ist selbst diese Maßnahmen zu ergreifen (fällt an den meisten Schulen wohl eher aus).
Was ihr machen könnt, ist der dezente Hinweis an den Patienten sich doch an die Schulleitung, einen Vertrauenslehrer, Schulmediatoren (wenn es die gibt), Eltern oder auch die Polizei zu wenden. Man kann ihn dabei auch ermutigen falls er Angst vor den Folgen hat und ihm die Sachlage erklären - dazu muss man sich aber auch selbst etwas damit auskennen. Wenn der Patient es nicht will und sagt "Ja, der hat mir eine runtergehauen, aber ich will das nicht breittreten", dann ist das sein Bier. Also bitte vorsichtig mit Aussagen wie "das müssen wir sofort nach Einsatzende melden gehen". Zum einen wegen der Schweigepflicht (werde mich diesbezüglich mal schlau machen wie genau das geregelt ist) und zum anderen macht sich ein SSD damit schnell sehr unbeliebt bei den "Schlägern" und das ist auch nicht förderlich.
Verfasst:
10.10.2009, 10:14
von LevSani
Irgentwie ist das gerade eine etwas sonderbare Lage.
Einerseits sind wir in anderen Diskussionen gerade einigermaßen dazu gekommen, dass ein Lehrer oder das Sekretariat oder sogar die Schulleitung über Einsätze so schnell wie möglich informiert werden soll.
Andererseits wird jetzt auf die Schweigepflicht hingewiesen und sogar teilweise davon abgeraten, das Schulpersonal zu informieren.
Verfasst:
10.10.2009, 11:01
von Berliner Schildkröte
Original von Don Spekulatius
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die rechtliche Lage im SSD ist, aber sobald die medizinische Tätigkeit darüber hinaus geht, wäre ich mit dieser Einschätzung sehr vorsichtig, da in der Regel die Schweigepflicht als sehr hohes Gut angesehen wird. Also ist es schlichtweg illegal, einfach zur Polizei zu gehen und die Tat zu melden. (Als Ausnahme wird die mögliche Verhinderung eines Kapitalverbrechens gesehen, dies wäre aber bei einer Schulhofschlägerei nicht der Fall). Abgesehen davon wird das medizinische Personal meist noch als relativ neutral eingestuft und daher im Vergleich zur Polizei von aggressiven Tätern weniger angegangen. Solange also das Sanitätspersonal nicht direkt angegangen wird, ist es vielleicht clevere, den Status quo zu wahren.
Also in unserer Schweigepflichtserklärung für den SSD von der JUH ist eindeutig geregelt, wem wir Auskunft geben dürfen: Lehrern (dazu zählt meiner Meinung nach auch die Schulleitung), den Eltern des Patienten und dem Rettungsdienst. Also rechtlich gesehen hätte ich bei uns erstmal keine Bedenken.
Ob es sinnvoll ist, sowas der Schulleitung zu melden, hängt vom Fall ab. Ich würde das auf jeden Fall vorher mit den anderen SSDlern/Ausbildern besprechen.
Grüße
Berliner Schildkröte
Verfasst:
10.10.2009, 11:56
von Akkon
Wenn ich auf dem richtigen Stand bin trifft die Schweigepflicht Ärzte und laut Gesetz deren Hilfskräfte und die, die ihnen zuarbeiten. Damit ist der Rettungsdienst oder Krankenhauspersonal gemeint, der SSD dürfte davon schon vom Wortlaut her nicht betroffen sein, logisch betrachtet erstrecht nicht. Der SSD ist quasi ein Zusammenschluß qualifizierter Ersthelfer und die sind der Schweigepflicht nicht unterworfen.
Verfasst:
10.10.2009, 12:30
von LevSani
Womit wir allerdings wieder beim Thema wären, dass schon auf einer anderen Ebene diskutiert wurde.
Was ist jetzt, wenn der SSD´ler auch im Rettungsdienst aktiv ist? Gilt dann für ihn dann auch die Schweigepflicht?
Und arbeiten wir als SSD´ler nicht auch irgentwie dem ärztlichen Personal zu? Ich meine was wir schon gemacht haben, müssen die ja theoretisch nicht nochmal machen, wenn sie sich auf uns verlassen.
Und wenn dann noch die Aliens mit ihren Ufos kommen und eben diesen SSD´ler entführen...
Also BTT bitte!
Verfasst:
10.10.2009, 13:02
von Max
Mal eine elementare Frage: Im Verbandbuch laut GUVV muss doch auch der Unfallhergang eingetragen werden, oder?
Und wer ist berechtigt das Verbandbuch einzusehen? Der Eintragende und m.M. auch der Verantwortliche (sprich Schulleitung) - also dürfte es doch kein Problem mit der Schweigepflicht geben!?
Ganz anders sieht natürlich die Sache aus, wenn man während der Behandlung auf eine Gesetzeswidrigkeit, die nicht mit dem Unfall im Zusammenhang steht, aufmerksam wird.
Verfasst:
10.10.2009, 15:05
von Don Spekulatius
Hier ist es so, dass der Geschädigte die Meldung machen muss, genauso wie er sich eben bei der Polizei melden kann.
Verfasst:
10.10.2009, 15:36
von Akkon
Original von LevSani
Was ist jetzt, wenn der SSD´ler auch im Rettungsdienst aktiv ist? Gilt dann für ihn dann auch die Schweigepflicht?
Während er Rettungsdienst fährt gilt für ihn etwas anders als während er als Schulsanitäter tätig ist.
Original von LevSani
Und arbeiten wir als SSD´ler nicht auch irgentwie dem ärztlichen Personal zu? Ich meine was wir schon gemacht haben, müssen die ja theoretisch nicht nochmal machen, wenn sie sich auf uns verlassen.
Verlässt du dich als Rettungsdienstler auf das, was ein Ersthelfer getan hat? Im Zweifel nicht. Nach deiner Argumentation würde auch jeder zufällige Ersthelfer ärztlichem Personal zuarbeiten. Im Gesetz ist im Übrigen von "beruflsmäßigen Gehilfen" die Rede, was den SSD nochmals ausschließen dürfte.