SSD Protokolle an RD weitergeben

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21.11.2013, 22:18
Hallo Community!
Mich würde mal interessieren, ob ihr die Protokolle, die ihr während des Einsatz ausfüllt, an den Rettungsdienst weitergebt? Wie waren da bisher die Reaktion?
LG Andreas

21.11.2013, 22:48
Wir bemühen uns, die Protokolle mitzugeben. Natürlich muss immer ein Exemplar zur Dokumentation bei uns verbleiben, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, das Einsatzprotokoll zu duplizieren:

- Das Ausfüllen des Protokolls an einem Computer, der einen Mehrfachausdruck des Protokolls erlaubt (Datenschutz-Vorgaben beachten!)

- Die Verwendung von Durchschreibesätzen (z.B. das Ersthelferprotokoll von DokuForm (R))

- Das Anfertigen einer Kopie auf einem Schulkopierer

Ersteres und Letzteres wird bei uns je nach Schule regelmäßig durchgeführt.

Klappt die Anfertigung einer Kopie nicht, bemühen wir uns, zumindest die Patientendaten aufzuschreiben. Hierzu haben wir immer einige Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) in der Doku-Mappe. Wenn die ordentlich ausgefüllt werden, braucht der Rettungsdienst die im Krankenhaus nur abstempeln und unterschreiben zu lassen. Das kommt erfahrungsgemäß bei einigen Rettern sehr gut an. Setzt aber "fachkundige" Schulsanis voraus.

Auch sind mir schon Fälle berichtet worden, in denen der Rettungsdienst kein eigenes Prtokoll mehr geschrieben, sondern unseres gleich im Krankenhaus kopiert und weitergegeben hat. Schmeichelt natürlich schon ein bisschen, ist aber natürlich fragwürdig.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Rettungsdienst-Kollegen, die uns und unserer Protokolle keines Blickes würdigen. Aber zusammenfassend sind die Erfahrungen durchaus positiv.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

21.11.2013, 23:12
Hallo andreas,

bei uns gibt es zwei verschiedene Protokolle: ein "kleines" welches immer ausgefüllt werden muss mit den Daten die wir aufnehmen müssen (Name, Unfallhergang, Ort, Ersthelfer, usw.). Und dann noch ein "großes" welches an die RD Protokolle angelehnt, aber natürlich vereinfacht, ist. Das wird fast immer ausgefüllt wenn der RD dazu kommt und wird diesem mitgegeben. Das kleine müssen wir natürlich trotzdem ausfüllen. Bisher haben wir eigentlich nur positive Reaktionen drauf bekommen. Bis auf einen Fall, aber da ham die noch nichtmal Guten Tag gesagt, geschweige denn irgend ein anderes Wort mit uns gewechselt.
Aber ich denke es ist immer gut den Herrn und Damen vom RTW so n Protokoll in die Hand zu drücken, dann müssen die nichtmehr soviel Arbeit machen ;) und wenn man mal wieder (so wie ich ^^) den Patientennamen vergisst, schaut man halt aufs Protokoll :D

Gruß Sam

22.11.2013, 00:29
Nichts gegen eure Arbeit, aber ich würde das Protokoll nach einem flüchtigen lesen in die Ablage "P" verschieben ;-)
Mein Protokoll muss ich eh schreiben und Transportscheine (Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) ) gibt's bei uns nur bei Krankentransporten.
Zuletzt geändert von Simon am 22.11.2013, 00:32, insgesamt 2-mal geändert.

22.11.2013, 06:10
Wir geben dem RD keine Protokolle mit.
Die RDler schreiben ihr Protokoll eh selbst.
Name, Alter und Unfallhergang werden bei der Übergabe mündlich übergeben, Werte schreibe ich für mich auf einen kleinen Zettel und gebe ihn mit, wenn sie ihn haben wollen.

Aber bei uns messen sie eh alles selber nach und machen ihre Schemata durch. Da mach ich mir kein Aufwand n riesiges Protokoll zu schreiben ;)

Protokolle schreiben wir prinzipiell erst, wenn der RD weg ist. Als Nachweis an die Schulleitung, dass wir etwas gemacht haben ^^

22.11.2013, 15:37
Sehr interessante Antworten...

Bedenkt man welche zwei wesentlichen Aufgaben ein Protokoll erfüllt, dürfte die eigentliche Frage hinfällig sein:

- Dokumentation als rechtliche Absicherung: Ich weiße die Durchführung bestimmter Maßnahmen und Ergebnisse meiner Untersuchung nach. Die Ausfertigung für den Patienten dient mir als Schutz vor der Behauptung, ich hätte nachträglich etwas an meiner Ausfertigung des Protokolls geändert (für einen SSD jedoch von geringer Relevanz).

- Dokumentation als Information für weiterbehandelnde Kräfte: Mit weiterbehandelnder Kraft ist nicht nur die unmittelbar anschließende Behandlung, sondern alle folgenden gemeint, d.h. auch Krankenhaus und theoretisch auch Hausarzt. Ziel ist es, der Verlauf möglichst genau nachvollziehen zu können, auch ohne dabei gewesen zu sein.
Diesem Anspruch kann ein Protokoll aber nur gerecht werden, wenn es fachlich hochwertig ist.


Um deine Frage auf meine ehemalige Schule zu beantworten:
Wir haben versucht möglichst immer ein Stammdatenblatt (Name, Adresse, Eltern inkl. Erreichbarkeit) mitzugeben. Waren auf unserem Protokoll relevante Informationen, haben wir auch dieses mitgegeben (doppelt geschrieben oder kopiert). Wir haben das Protokoll auch gerne den Eltern mitgegeben, wenn es anschließend "nur" zum Arzt ging.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

22.11.2013, 18:32
Ein Protokoll ist soweit ich weis Eigentum des Patienten, oder anders, er hat einen Anspruch auf das Original.

Zumindest im RD Bereich muss dem Patienten das Protokoll ausgehändigt werden, wenn der Pat. nicht ins Krankenhaus geht. Ansonsten ist es in den KH Unterlagen, und könnte dort von ihm eingesehen werden.

Ich wüsste keinen Grund warum das im SSD anders seien sollte.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

22.11.2013, 19:19
Nun da ja schon einige hier geantwortet haben, sage ich noch mal kurz was zum Hintergrund;) Bisher war es immer so, dass wir das Protokoll ausgefüllt und dem RD bei der Vorstellung des Patienten gezeigt und eventuell erklärt haben. Gestern hat jedoch unser Betreuungslehrer gemeint, dass es doch sinnvoll wäre, dem RD das mitzugeben.

22.11.2013, 19:38
Ich habs auch so eingeführt, dass meine Schulsanis das Protokoll schnell auf den Kopierer im Sekretariat geben, wenn der RD hinzugezogen wird oder der Schüler sonstwie zum Arzt soll - das Original bleibt dann alllerdings im Ordner im Sekretariat.
Als nützlich erwiesen hat es sich übrigens auch, auf die Kopie noch schnell von der Sekretärin die Kontaktnummern der Eltern schreiben zu lassen, wenn diese nicht eh schon auf dem Weg zur Schule oder zum vereinbarten Krankenhaus sind. Wurde beim Einsatz diese Woche recht positiv aufgefasst.

Ich denke nicht, dass irgendetwas gegen die Weitergabe sprechen sollte.

lg Caro
Caro, 28, Lehrerin.

22.11.2013, 20:08
Original von M1k3
Ein Protokoll ist soweit ich weis Eigentum des Patienten, oder anders, er hat einen Anspruch auf das Original.

Zumindest im RD Bereich muss dem Patienten das Protokoll ausgehändigt werden, wenn der Pat. nicht ins Krankenhaus geht. Ansonsten ist es in den KH Unterlagen, und könnte dort von ihm eingesehen werden.

Ich wüsste keinen Grund warum das im SSD anders seien sollte.


SO einfach ist es nicht. Das Protokoll ist Eigentum des Leistungserbringers, sprich des Rettungsdienstes oder des SSDs.

Im Sinne einer komplikations- und reibungslosen Übergabe der medizinischen Daten kann ein Durchschlag oder eine Kopie des Protokolls an weiterführende Glieder der Rettungskette übergeben werden. Dieser Durchschlag bleibt dann z.B. im Eigentum des Krankenhauses.

Das Protokoll ist ein Leistungsnachweis und dienst der rechtlichen Absicherung.

Der Patient (und dessen Rechtsvertreter) haben lediglich ein Anrecht auf eine Einsicht, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Notärzte dürfen die Protokolle übrigens auch bei sich zu Hause verwahren, wenn es sich z.B. um Honorarkräfte handelt, sofern der Datenschutz gewährleistet bleibt.

So wurde es gerade bei uns im Rahmen einer Wachversammlung mit Anwesenheit eines Juristen und des Datenschutzbeauftragten geklärt.

Der Patient hat definitiv KEIN Anrecht auf die Dokumentation oder einen Durchschlag.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.11.2013, 20:12
Original von andreas
Nun da ja schon einige hier geantwortet haben, sage ich noch mal kurz was zum Hintergrund;) Bisher war es immer so, dass wir das Protokoll ausgefüllt und dem RD bei der Vorstellung des Patienten gezeigt und eventuell erklärt haben. Gestern hat jedoch unser Betreuungslehrer gemeint, dass es doch sinnvoll wäre, dem RD das mitzugeben.


Das geht so nicht. Schließlich fordert die Unfallkasse ja einen Nachweis über Hilfeleistungen, zumindest bei Schul- und Wegeunfällen. Wenn ihr nicht zusätzlich ein Verbandbuch führt, muss das Original zwingend bei euch verbleiben.

Ggf. könntet ihr als Schulsanis ja aber einen Zugang zum Kopierer bekommen, dann könnt ihr eine Kopie für den Rettungsdienst anfertigen.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

22.11.2013, 21:12
Original von Simon
Nichts gegen eure Arbeit, aber ich würde das Protokoll nach einem flüchtigen lesen in die Ablage "P" verschieben ;-)

Dito.

(Aber so, dass Ihr es nicht mitbekommt um Eure Gefühle nicht zu verletzen. ;) )
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

22.11.2013, 22:10
Original von Hajo Behrendt
Original von andreas
Nun da ja schon einige hier geantwortet haben, sage ich noch mal kurz was zum Hintergrund;) Bisher war es immer so, dass wir das Protokoll ausgefüllt und dem RD bei der Vorstellung des Patienten gezeigt und eventuell erklärt haben. Gestern hat jedoch unser Betreuungslehrer gemeint, dass es doch sinnvoll wäre, dem RD das mitzugeben.


Das geht so nicht. Schließlich fordert die Unfallkasse ja einen Nachweis über Hilfeleistungen, zumindest bei Schul- und Wegeunfällen. Wenn ihr nicht zusätzlich ein Verbandbuch führt, muss das Original zwingend bei euch verbleiben.

Ggf. könntet ihr als Schulsanis ja aber einen Zugang zum Kopierer bekommen, dann könnt ihr eine Kopie für den Rettungsdienst anfertigen.

Tut mir leid, dass ich das hier falsch dargestellt habe...Es war von einem Durchschreibbogen die Rede.

01.12.2013, 20:12
Bei meiner Schule war das so, dass wir die Blätter dem Rettungsdienst mitgegeben haben (wobei das Protokoll zum großen Teil als "multiple choice" ausgeführt war) und die das sehr gerne angenommen haben.

Vom selbst Rettungsdienst fahren habe ich unterschiedliche Erfahrungen. Wir haben hier SSDs, die machen das super und ein SSD macht das ein bisschen komisch. Die schreiben das als Fließtext und man bekommt dann teilweise ein doppelseitig beschriebenes A4-Blatt mit dem Kommentar "Steht alles drin." Diese Antwort bekommt man auch auf alle Fragen zu evtl. durchgeführten Maßnahmen etc.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!


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