Qualifikation Praktikum

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24.12.2012, 12:19
Original von Blinki
mir könne man nicht sachlich diskutieren, weil es mir an der nötigen Intelligenz mangelt, ist lächerlich

Es sollte doch mittlerweile hinreichend bekannt sein, dass Zeuschen hier jedem - ja: jedem - intelektuell dermaßen überlegen ist, dass wir froh sein können, dass er sich mit uns Gesindel überhaupt noch abgibt. Also etwas Respekt bitte! 8o

Der einzige Grund für mich, G8 zu bedauern, ist der, dass es deswegen zu Stoffkürzungen kam. Das ist schade. Ich kann aber von mir sagen, dass ich bis zur 10 ohne nennenswerte eigene Leitung, Fleiß oder Disziplin mit sehr guten Leistungen durchkam und mich mangels Fordermöglichkeiten gelangweilt habe. In der Folge hab ich mich an das schwächere Leistungsniveau angepasst und höchstwahrscheinlich sehr viel Potential verschenkt.
Zuletzt geändert von gorld am 24.12.2012, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

24.12.2012, 12:53
@kstore

Tu mir doch bitte einen Gefallen und zitiere mich so, dass das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird.

Der letzte Satz sollte eine Spitze sein, die sich auf den Inhalt einer PN von Zeuschen an mich bezieht.
Ich denke er hat´s verstanden. Oder auch nicht. Ist mir egal, hauptsache ich hatte meinen Spaß.

@gorld
Ich hab halt schon immer eine Aversion gegen chronische Hochleistungsintelektuelle. Mein Therapeut sagt: Kann man nix machen, müssen die mit leben. ;)

Weiterhin frohes Fest!

24.12.2012, 13:08
So. Dann gehen wir die Sache mal sachlich an wie gewünscht.

Analysieren wir erstmal die bestehende Meinungslage:
Wir haben auf der einen Seite eine Gruppe jüngerer Mitglieder die sich zurückgesetzt fühlen wenn sie nur anhand ihres Alters nicht für befähigt/zugelassen gehalten werden bestimmte Tätigkeiten -sei es Alkohol kaufen oder RTW mitfahren- durchzuführen.

Auf der anderen Seite steht eine Gruppe älterer/lebenserfahrener Mitglieder die sich einerseits auf gesetzliche Regelungen als auch auf die potentiellen psychologischen akut und Spätfolgen beruft.

Jemand einsprüche soweit?

Nun erstmal zur Position der jüngeren Mitglieder:

Das Hauptargument hier ist:

Reife erfolgt individuell!
Weiterhin gliedert sich dieses Argument in zwei Unterargumente auf.

A) Kann nicht garantiert werden werden das jemand zum Zeitpunkt der Volljährigkeit nach dem derzeitigen gesetzlichen Standpunkt bereits die Reife erreicht hat die ihn befähigt z.B. im Rettungsdienst mitzuwirken oder Alkohol zu erwerben oder konsumieren.

B) Kann jemand bereits vor Erreichen der Volljährigkeit die Reife erreichen die nötig ist um eine Tätigkeit z.B. im RD durchzuführen.

Beide Argumente sind zweifelsohne richtig. Deren Anwendung durch die entsprechende Gruppe jedoch im soziokulturellen Kontext nicht.
In einer Demokratie gilt u.a. das moralische Grundprinzip "gleiches Recht für alle". Es steht in der Gesamtausführung für "gleiche Rechte und Pflichten".
Was hier verlangt wird ist eine Individualbetrachtung der Reife außerhalb von faktischen Kriterien.
Reife ist nicht anhand faktischer Kriterien messbar, erst Recht aufgrund der Tatsache das sie nicht gleichmässig erfolgt sondern oftmals partiell. Wer z.B. finanziell sehr reif ist muss noch lange nicht reif genug sein ein Fahrzeug lenken zu dürfen oder Kontakt zu Toten, Zugriff auf Medikamente, etc. zu haben.

Ferner erfolgt die Beurteilung der Reife in dieser Argumentation oftmals durch die jeweilige Person selber. Eine objektive Entscheidung ist hierbei rein technisch nicht möglich. Eine externe Beurteilung ist -zu mindestens in der Theorie- durchaus möglich, es sprechen aber neben dem oben genannten demokratisch-moralischem Gebot, der Tatsache der naturgemäß unterschiedlichen Sicht auf eine solche Entscheidung("Warum darf der und ich nicht?") auch diverse weitere Argumente (die auf der Seite der "Gegner" zusammen gefasst sind) dagegen.

In Bezug auf das erste Unterargument kann man natürlich argumentieren warum man dieser Menschengruppe nun "unberechtigt" die Reife zuspricht. Hier erfolgt einerseits aber erneut die Indivdualbetrachtung, andererseits stellt sich erneut die Frage nach der Objektivität und Qualifikation des Betrachters.

Unter dem Gesichtspunkt der bedingten Objektivität wäre ie einzige Lösung für die Forderung nach einer individuellen Betrachung der Sachlage also eine objektive externe Betrachung. Von der Tatsache das dies rein technisch schwer umzusetzen ist (wer sagt das Psychologe A genauso urteilt wie Psychologe B?) spricht wieder die fehlende Faktenorientierung dagegen

Wir benötigen also eine an einem Fakt festgemachte Entscheidungsgrundlage um eine demokratisch und moralisch richtig Entscheidung als Gesellschaft treffen zu können. Hierzu wurde der sogenannte Gesellschaftliche Konsens in Kombination mit dem Majoritätsprinzip genutzt. Gesellschaftlicher Konsens ist momentan das eine ausreichende Mehrheit der Jugendlichen mit 18 ausreichend "gereift" ist um vollumfängliche Rechte und Pflichten zu erhalten (*).
Dies war übrigens nicht immer so, es ist noch gar nicht so lange her das die Volljährigkeit mit 21 erreicht wurde & dies ist ja wie wir alle wissen in vielen Ländern bis heute noch so.

(*= Ausnahmen gibt es nur im Strafrecht und im Wahlrecht)

Nun zur Seite der älteren Mitglieder
Da die gesetzliche Ansicht oben bereits angesprochen ist nur noch ein paar Nebenargumente zu den "Lücken" der Rechtsauslegung.

Hierbei geht es in der Ansicht vorrangig um die Sichtweise der älteren Mitglieder die im Endeffekt als "reguläre" Mitarbeiter ggf. für den Praktikanten zuständig sind.

- Jugendschutzgesetz:Es handelt sich hierbei wieder auf oben genannter moralischer Grundlage basierender Gesetzeslage. Leider ist sie ein wenig unklar, da bestimmte Begriffe gelegentlich verschieden interpretiert werden. Leider ist eben im Zweifelsfall der entsprechende Vorgesetzte/Betreuer der gelackmeierte wenn das vor Gericht anders gesehen wird.

- Haftungsansprüche aus dem BGB: Leider kann eben gegenüber dem Betreuer/Verantwortlichen/Unternehmer im Endeffekt ein Schadensersatzanspruch entstehen. Die Ursache findet sich in den Akut und Spätschäden die ich unten gleich erläutern werde.

Schlussendlich stellt sich neben dieser konkreten rechtlichen Betrachtung mit der entstehenden "Angstszene" noch eine diffusere Angst ein: "Was ist wenn der Praktikant so viel Mist baut das ich nicht berufliche Konsequenzen erleide? Was wenn der Patient deswegen Schaden leidet? Oder der Praktikant? Oder der Kollege? Oder noch schlimmer, was wenn ich nicht mehr nach Hause komme?"
Sicherlich ist diese diffuse Angst im Normalfall unbegründet da ihr reales Auftreten nicht regelhaft zu erwarten ist& erstmal bei jeder Art von Praktikant vorhanden sie wird aber bei Auftreten eines Praktikanten bei dem man sich ggf. nicht auf den gesellschaftlichen Konsens berufen kann deutlich verstärkt -dieser Fakt kann die Schwelle zum Auftreten eines PTSD deutlich senken-

Nun zum Hauptthema -den psychologischen Akut und Spätfolgen-.
Leider ein Thema das generell im deutschen Gesundheitswesen viel zu kurz kommt. Es gibt hierbei Untersuchungen das bis zu 30% der Mitarbeiter der Rettungsdienste im Laufe ihres Berufslebens ein PTSD erleiden, mehr als 90% erleiden eine Akutreaktion.

[Disclaimer: Ich verzichte hier auf die konkrete Wiedergabe der Studienlage, es sind schlichtweg zu viele relevante Autoren, wer will kann aber gerne selber suchen..]

Die Studienlage hierzu ist eindeutig, mittlerweile sind einige Faktoren als deutlich begünstigend für das Auftreten eines PTSD identifiziert. Hierzu gehört u.a. die im Vergleich zum Populationsdurchschnitt weniger gefestigte Persönlichkeit, die persönliche Handlungskompetenz und Bewältigungsqualifikation sowie die passive Beobachterfunktion.

Die geringere Festigung des Charakters im Vergleich zum Populationsdurchschnitt ist nicht per se altersabhängig, allerdings ist eben ein gewisser altersabhängiger "Peak" bei den Fallzahlen in denen u.a. eben (übrigens deutlich mehr männlich als weibliche) Jugendliche der relevanten Altersgruppe in die Definition fallen.
Die nächste Problematik ist die mangelnde Handlungskompetenz die im Endeffekt die einerseits die rein technische "Kompetenz" darstellt -fehlende Handlungsfähigkeit bzw. Situationskontrolle ist nachgewiesener Maßen eine der stärksten Faktoren für psychatrische Störungen per se. Vulgo: Wer nicht oder nur kaum versteht was da vor sich geht ist eher Betroffen- als auch die Handlungskompetenz im Sinne der Bewältigung. Hier spielt dann die Bewältigungsqualifikation - sprich das psychologische Rüstzeug eine weitere große Rolle-. Beides steigen exponentiell mit der gewonnen Lebenserfahrung.

Schlussendlich spielt die passive Beobachterfunktion eine weitere Rolle - Wer nur dastehen darf hat und "zuschaut" hat per se eine höhere Wahrscheinlichkeit einen Defekt zu erwerben.

Diese Faktoren werden alle durch die Jugendlichkeit begünstigt. Zusätzlich sehen alle relevanten Autoren (inbs. Scheeringa) die deutliche Verbindung zwischen Alter und Auftreten. Interessant ist auch die erhöhte Inkubationszeit im Vergleich zu adulten Fällen - was wiederrum als komplizierender Faktor bekannt ist-.

So long,
Phil

24.12.2012, 13:28
Gut erklärt Krumel, gefällt mir!

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