Umschreibung EH Ausbilder

Alle Themen die ihr nicht unter bekommt, könnt ihr hier posten! Bitte schaut aber vorher nochmal im Forum, ob es nicht vielleicht doch besser woanders hinpassen könnte.

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30.11.2011, 19:53
Hi,

da hier ja verschiedenste Organisationen vertreten sind kann mir von euch vielleicht jemand helfen:

Ich bin Erste Hilfe Ausbilder beim MHD und würde gern für die DLRG ausbilden.
Die DLRG verlangt dafür allerdings eine Ausbilder Fortbildung (der DLRG...), um die "Organisation und Arbeitsweise der DLRG" kennenzulernen...
Jetzt habe ich zu den nächsten beiden Terminen keine Zeit und aufgrund der Frequenz der Fortbildungen könnte ich wohl erst zum Sommer an einer teilnehmen.
Allerdings bin ich seit 12 Jahren Mitglied in diesem Verein und habe einen Kurs zum "Ausbildungsassistenten Schwimmen / Rettungsschwimmen" gemacht, bin also mit der Arbeitsweise der DLRG an sich gut vertraut. Die Erste Hilfe spezifische Ausbildung dürfte sich durch die Mitgliedschaft beider Vereine in der BAGEH nicht groß unterscheiden....

Kurz und gut: hat jemand von euch Erfahrung damit und vielleicht eine Idee, wie man diesen Prozess umgehen / abkürzen könnte?
Mein Landesverband konnte mir bisher nicht wirklich weiterhelfen, allerdings macht die Kommunikation mit denen aufgrund der Antwortzeiten auf Emails auch wenig Spaß.

Viele Grüße

30.11.2011, 20:06
Ja, die ATNs sind bei sowas häufig ein Hindernis, der einzige Ratschlag, der mir einfällt, ist, dass du per Vitamin B mal bei den Stellen anfragst, die so einen Kurs anbieten. Oft sind die herausgegeben Listen inaktuell, so dass durchaus die Chance besteht, dass noch andere Forbildungen dieser Art stattfinden.

Diese werden halt oft unter der Decke gehalten und nur innerhalb des Bezirks kommuniziert....
Mein Verein: DLRG
Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

30.11.2011, 20:13
Warum nur der LV?
Wenn es um die Zulassung als Ausbilder in der DLRG geht, würde ich mich direkt an den Bundesverband wenden. Keine Scheu, die Leute sind da auch ganz nett. Dort wirst du auch eher eine verbindliche Aussage zu dem Thema bekommen, die dann auch bundesweit geltend ist, falls du z.B. mal umziehen solltest in den Bereich eines anderen LVs.

Sollte aber prinzipiell kein Thema sein, die Gründe hast du ja schon genannt: Mitgliedschaft in der BAGEH und Kenntnisse in DLRG-spezifischem Wissen durch den Ausbildungsassistenten S/RS.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

30.11.2011, 20:27
Danke schonmal!

An Vitamin B fehlt es leider...
Die Aussage des Bundesverbandes war:
"Für die Umschreibung ist der für Sie zuständige Bezirks- oder Landesverband zuständig. Da müssten Sie selbst einmal nachfragen."

30.11.2011, 23:54
Theoretisch kein Problem - praktisch kann ich das von dir jedoch nachvollziehen (bzw. habe auch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht).
Das Einzige was ich dir empfehlen kann ist auch nur den Kontakt zu den Verantwortlichen suchen und hoffen, dass da jemand nicht nur "nach Aktenlage" entscheidet. Nebenbei: E-Mails sind für sowas absolut ungeeignet - entweder du rufst an oder falls möglich besprichst du sowas sogar persönlich (z.B. bei irgend ner TL-Tagung).
Grundsätzlich haben die Hauptamtlichen nix zu sagen, die Entscheidungen werden alle vom Ehrenamt getroffen. D.h. du fragst am besten erstmal einen Hauptamtlichen - wenn der es bewilligt ist alles gut. Wenn nicht, kannst du immer noch die Ehrenamtlichen abklappern - andersherum wird es nicht funktionieren.
Ansonsten schau mal alte Rundbriefe oder ähliches durch - vielleicht findet sich irgendwo ein Passus zur Anerkennung. Dann berufe dich darauf - im Zweifelsfall hat dein Gegenüber keine Ahnung und bewilligt dann, um sich weiteren Ärger fern zu halten. Mach Druck - Zeitnot, Ausbildermangel in der OG...
Man muss halt die Bürokratie zu seinen Gunsten nutzen ;-)

06.12.2011, 10:25
So, habe es bei den Hauptamtlichen jetzt aufgegeben...
Blöde Frage, aber an wen müsste ich mich bei den Ehrenamtlichen denn wenden? Leiter Ausbildung des Landesverbands? Oder wer ist für solche spezifischen Fragen zuständig?

06.12.2011, 17:04
Genau - oder TL oder wie auch immer das bei euch heißt. Oder du findest irgendjemand anderes der sich für Befugt hält und vor allem von den Hauptamtlichen auch als Befugt angesehen wird ;-)

08.12.2011, 11:23
Hm, der hat nur leider keine Kontaktdaten, weder Telefon noch Email, angegeben... Von euch kennt da nicht zufällig jemand eine entsprechende Kontaktmöglichkeit (in Niedersachsen)? ;)

08.12.2011, 17:13
Dein Bezirks-TL ist da der richtige Ansprechpartner... Der hat einen persönlichen Draht und kann evtl. etwas bahnen.

08.12.2011, 18:38
Original von Teetrinker
Hm, der hat nur leider keine Kontaktdaten, weder Telefon noch Email, angegeben... Von euch kennt da nicht zufällig jemand eine entsprechende Kontaktmöglichkeit (in Niedersachsen)? ;)


Häng dich dahinter und geh denen auf die Nerven, wie Peit schon sagte. Am besten sollte das aber jemand aus dem OV machen, wo du tätig werden willst und der dafür zuständig ist. TL oder Leiter Ausbildung.
Hier wird sicherlich keiner für dich die Ideallösung inklusive sämtlicher Kontaktdaten rausrücken - bisschen Eigeninitiative sollte man schon zeigen.

Und akzeptiere einfach mal, dass sowas nicht innerhalb von einer Woche funktioniert und das es gewisse Regeln gibt, um diesen Schein zu erlangen.
Bis sich bei meiner Anerkennung jemand geregt hat, hat es auch gedauert und wenn man zu den angebotenen Terminen nicht kann, muss man halt später einen wahrnehmen.
Zuletzt geändert von Wie am 08.12.2011, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)


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