Schülerpraktikum im Rettungsdienst

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17.09.2011, 20:41
Original von gorld
Also ob die einen Praktikanten, der das nicht gerade für RS o.ä. macht, Zugänge legen lassen, bezweifle ich einfach mal. Gerade bei einem Schülerpraktikum, sicher nicht.

Geht beim schlafenden Patienten schon.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

17.09.2011, 22:35
Geht ohne Einwilligung des Patienten schon mal gar nicht. Egal, ob RS-Praktikum, Schülerpraktikant oder RAiP.

Ein Venenzugang ist eine primär ärztliche Maßnahme, die zwar delegiert werden kann, aber durch nichtärztliches Personal nur dann durchgeführt werden darf, wenn

- Der Patient damit einverstanden ist
- Ein Arzt od. erfahrener Anwender die Durchführung begleitet / anleitet
- Der Anwender eine formale Qualifikation hat (das Legen im Kurs gelernt hat) und
- Der Anwender sich die Maßnahme zutraut.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

18.09.2011, 08:48
Zwar ist die gennante Aussage "richtig"(im Sinne der Logik), eine rechtliche Grundlage gibt es dafür aber nicht.

18.09.2011, 09:11
Auch ich darf um Ostern herum ein dreiwöchiges Praktikum absolvieren( total blöd, weil da die Abiprüfungen sind) und muss mal schauen, ob ich im KH oder auf einer Rettungswache was bekomme.
Bei meiner ersten Anfrage wurde ich erstmal auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen, aber eine Stelle als KTW--Praktikant hätte ich bekommen.
Retter auf dem Weg zur Erfahrung!

18.09.2011, 10:14
Original von Hajo Behrendt
Geht ohne Einwilligung des Patienten schon mal gar nicht. Egal, ob RS-Praktikum, Schülerpraktikant oder RAiP.

Geht auch beim RettAss nur mit Einwilligung. Und auch beim Arzt gilt dieser Grundsatz erst mal.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

18.09.2011, 11:04
Original von sebbe1995
Also ich bin in den Herbstferien bei der Anästhesie, dort im OP und auf der Intensiv eingesetzt. Eine gute Freundin fand es sehr spannend dort und ich vertraue ihr da mal :P
Es klingt auf jeden Fall spannend und ich kann dort eben auch mal was machen und lernen, in Richtung Zugänge legen, anreichen, Vitalzeichenüberwachung und sicherlich einiges an Krankheitsbildern/Verletzungsmustern auf der Intensiv kennen lernen.


Das ist auch das, was ich gerne machen würde... Einfach mal anrufen und nachfragen, was möglich ist?
Mein Verein: DLRG
Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

18.09.2011, 11:27
Also bei dem Klinikum, wo ich bin steht es auf der Internet-Präsenz, dass sie Praktikanten ab 16 Jahren nehmen, samt Kontaktdaten der Ansprechperson des gesamten Klinikums. Diese hat mich dann mit der Sekretärin des Chefarztes der Anästhesie verbunden. Also einfach mal auf der Website Ausschau halten und ansonsten mal auf der Klinik/im Institut/der Abteilung selber anrufen, die wissen das wohl am besten.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

18.09.2011, 17:06
Original von Hajo Behrendt
Geht ohne Einwilligung des Patienten schon mal gar nicht. Egal, ob RS-Praktikum, Schülerpraktikant oder RAiP.

Ein Venenzugang ist eine primär ärztliche Maßnahme, die zwar delegiert werden kann, aber durch nichtärztliches Personal nur dann durchgeführt werden darf, wenn

- Der Patient damit einverstanden ist
- Ein Arzt od. erfahrener Anwender die Durchführung begleitet / anleitet
- Der Anwender eine formale Qualifikation hat (das Legen im Kurs gelernt hat) und
- Der Anwender sich die Maßnahme zutraut.


Das sagt der, der im RTW jedem Patienten einen Zugang legen will, nur weil er sich eventuell verschlechtern könnte? Ist da keine ärztliche Maßnahme - oder? Selbstverständlich klärst Du da den Patienten über alle Komplikationen auf und lässt Dir eine schriftliche Einwilligung geben - ist klar. Aber mir ist das egal - ich muss niemandem beibringen, Zugänge zu legen. Meinetwegen mache ich es selbst - geht auch schneller und nach mir die Sintflut.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

18.09.2011, 18:18
@Don: haben eure RTW-Patienten keine 24-stündige Bedenkzeit zur Einwilligung in die Maßnahme?

Ich bin gerade mal wieder schwer für die Einführung des "Like"Buttons von Facebook...
Caro, 28, Lehrerin.

18.09.2011, 18:52
Ich weiß, das passt eigentlich nicht hierher...Aber:
Ich muss mich an dieser Stelle mal wieder darüber freuen fast nur noch in der Schweiz tätig zu sein.
:D

Ich hatte ganz vergessen wie frustran diese Diskussionen sind :D

18.09.2011, 20:44
Ach ja - die Schweiz !
Land der Berge und des liberalen Waffenrechts. :D
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

18.09.2011, 21:01
Ist schön da;)...Und das mit dem Waffenrecht ändert sich ja -gottseidank- langsam.

18.09.2011, 21:04
Meine Herren, sie wollen doch nicht etwa off-topic gehen? ;)
Caro, 28, Lehrerin.

19.09.2011, 09:27
Wie kommst du denn da drauf? Wir doch nicht!

Wie gehts deinem Studium? :P

04.01.2012, 19:54
Mir wurde mal gesagt das ab 17 jahren mit Unterschrift der Eltern ein RTW Praktikum möglich wäre.
Gefragt hatte ich da bei einem namenhaften Rettungsdienstleister.
Zuletzt geändert von EMT am 04.01.2012, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.

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