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Piercings im Sanitätsdienst

BeitragVerfasst: 12.07.2011, 19:39
von Corlando
Moin moin alle zusammen...

Ich hätte da mal eine Frage:
Hat jemand von euch ein Piercing? An der Lippe zum Beispiel?

Da ich ab Sommer warscheinlich Sanitätsdienste mache und ein Lippenpiercing habe, wollte ich mal fragen, ob ihr das zu Sanitätsdiensten rausmacht oder ob ein Labret oder sowas kleines reicht.

Danke jetzt schonmal für eure Antworten :)


lG cassy

BeitragVerfasst: 12.07.2011, 19:48
von Onkel Juergen
Kleiner aber effektiver Tipp : schau doch mal in die Unfallverhütungsvorschriften für euren Bereich, dann bist du garantiert wesentlich schlauer ;)

Gruß Jürgen

BeitragVerfasst: 12.07.2011, 20:51
von Gerd
Hallo Cassy,

das Zauberwort heiß hier "Gefährdungsbeurteilung".
Die DGUV führt dazu aus:

Piercing, Schmuck

Frage: Ist den Beschäftigten im Gesundheitsdienst das Tragen von sog. Piercing-Schmuck zu untersagen?

Antwort: Die gelegentlich aus Hygienekreisen geäußerte Vermutung , Piercing-Schmuck in Schleimhautbereichen (Lippe, Zunge, Nase) könne zu einer erhöhten Infektionsgefährdung für den Schmuckträger und/oder Patienten führen, wurde vom Robert-Koch-Institut Berlin auf eine entsprechende Anfrage verneint. Dies gilt jedoch nur, wenn an den ge-piercten Arealen keine akuten entzündlichen Hautveränderungen vorliegen.

Auch die auf der Grundlage der Biostoffverordnung entwickelten Schutzmaßnahmen im Abschnitt 4.1.2.6 der BGR/TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" sind hier nur bedingt einschlägig, da das Verbot an Händen und Unterarmen Schmuckstücke, Uhren und Eheringe zu tragen, auf Tätigkeiten beschränkt ist, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern.

Dennoch ist die vielfach geäußerte Meinung, das Tragen von Schmuck gehöre zum Bereich individueller Freiheiten und sei dem Regelungsbereich des Arbeitgebers damit entzogen, ebenso falsch. Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung die für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln ( § 3 UVV „Grundlagen der Prävention“, § 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die zu ergreifenden Maßnahmen. Wenn auf Grund der Bedingungen am Arbeitsplatz oder durch Arbeitsabläufe mit Unfall- und Gesundheitsgefahren durch das Tragen von Schmuck zu rechnen ist, so müssen Schutzmaßnahmen in betriebsbezogenen Regelungen festgelegt werden. Unfall- und Gesundheitsgefahren können z. B. gegeben sein, wenn sich unruhige, verwirrte oder aggressive Patienten in Schmuckstücken ein- oder festhaken und den Träger dabei verletzen können. Ein geeignetes Gremium zur Feststellung der Gefährdung ist u. a. der Arbeitsschutzausschuss. Die Regelungen sind für alle verbindlich in Dienstvereinbarungen mit der Mitarbeitervertretung oder als Bestandteil des Arbeitsvertrages festzulegen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Regelungen auf Grund allgemeiner Fürsorgepflichten auch möglich sind, wenn konkrete Verletzungsgefahren für Patienten, Bewohner oder andere Klienten gegeben sind.

Quelle: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/gesundheitsdienst/faq/index.jsp

Es kommt also auf das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung an, auch wenn für den SSD viele der Vorschriften nicht unmittelbar Gültigkeit haben.

Viele Grüße

Gerd

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 13:19
von M1k3
Moin!
Ich trage nunmehr seit drei Jahren ein Lippenpiercing. Im Sanitätsdienst und im Wasserrettungsdienst belasse ich es drin, kann weder eine Gefahr für mich noch für andere erkennen.

Im Rettungsdienst nehme ich es raus, jedoch eher auf Wunsch der Kollegen (die es sich in den Kopf gesetzt haben es sei Verboten).

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 13:56
von Don Spekulatius
Vielleicht sollte man sich auch mal überlegen, ob man dem Patienten wirklich alles zumuten muss, was erlaubt ist.

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 15:21
von M1k3
Original von Don Spekulatius
Vielleicht sollte man sich auch mal überlegen, ob man dem Patienten wirklich alles zumuten muss, was erlaubt ist.


Das ist aber Konservativ ;)
Auf der einen Seite versteh ich die Überlegung, auf der anderen Seite befindet sich die Gesellschaft doch immer im Wandel, vor einigen Jahren wäre es schwer Vorstellbar das Frauen im RD arbeiten, früher noch, das Schwarze im RD arbeiten.

Nur weil manche Menschen dass nicht mögen, oder es nicht kennen und angst haben / sich unbehaglich fühlen, muss sich ein Individuum doch hoffentlich nicht verstecken oder verstellen?

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 15:44
von Corlando
Ich denke auch, dass es keine Zumutung für den Patienten ist. Ich meine, ich spreche von nem kleinen Stecker in der Lippe und keinem Teller o.Ä.
Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, mit der Spirale, die ich sonst in der Lippe habe, Sanitätsdienst zu machen, da man damit doch schon öfter mal hängen bleibt.
Ansonsten denk ich nicht, dass ein kleiner Stecker an der Lippe gefährlicher ist als am Ohr.

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Antworten und werd einfach mal mit meinem Gruppenleiter sprechen...

lG colly

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 19:05
von lafidi
Original von Don Spekulatius
Vielleicht sollte man sich auch mal überlegen, ob man dem Patienten wirklich alles zumuten muss, was erlaubt ist.

Ich seh darin eigentlich kein Problem, wenn es der Arbeitgeber billigt und auch die Unfallverhütungsvorschrift nichts dagegen gehabt.

Es gibt ja auch einen Notarzt, der Clemens Kill heißt. Da können es sich die Patienten auch nicht raussuchen, ob sie den haben wollen oder nicht.

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 19:32
von peit
Original von lafidi
Es gibt ja auch einen Notarzt, der Clemens Kill heißt. Da können es sich die Patienten auch nicht raussuchen, ob sie den haben wollen oder nicht.


Was meinst du damit?

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 19:35
von Don Spekulatius
Wie man heisst, kann man sich nicht aussuchen. Ob man sich aber künstliche Löcher in den Körper macht und irgendwelche Metallgegenstände daran hängt schon.

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 20:32
von lafidi
Original von peit
Was meinst du damit?


Das die Patienten nicht so auf das äußere schauen sollen. Wie Don sagt, kann man sich den Namen nicht raussuchen und die Patienten müssen ihn akzeptieren. Aber die Patienten sollten auch akzeptieren, wenn jemand ein kleines Piercing hat. Mike hat schon geschrieben, dass unsere Gesellschaft sich im Wandel befindet. Das sehe ich auch so und darum sollte man das akzeptieren. Man kann ja auch nicht sagen, dass alle Männer im RD kurze Haare haben müssen, weil man das so von früher her kennt. Ich kenn allein 3 Männer, die längere Haare haben und im RD schaffen.

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 20:38
von Don Spekulatius
Es mag ja für den Blutdruck älterer Patienten manchmal ganz gut sein, wenn Rettungsdienstmitarbeiterinnen mit Konfektionsgröße bis maximal 36 ein Bauchnabelpiercing haben, aber irgendwo sollten schon Grenzen sein. Und ich weiß nicht, ob der gesellschaftliche Wandel als Entschuldigung für jeden Sittenverfall dienen muss.

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 22:16
von Gerd
Original von lafidi
Das die Patienten nicht so auf das äußere schauen sollen. [...]. Aber die Patienten sollten auch akzeptieren, wenn jemand ein kleines Piercing hat.


Hallo, nochmal,

im SSD würde ich keine großen Ansprüche stellen, insbesondere, da ja ein Großteil des Patientengutes aus der identischen Peergroup kommt und es sich (lediglich) um Erste Hilfe handelt.

Im Rettundgsdient sehe ich es etwas anders. Der Patient kann sich tatsächlich nicht aussuchen, wer da kommt. Wenn bestimmte Äüßerlichkeiten verhindern, dass der Patient innerhalb kürzester Zeit ein Vertrauensverhältnis aufbauen kann, so ist das m. E. durchaus ein Problem. Rettungsdienst ist nunmal dadurch gekennzeichnet, dass man i. d. R. nur kurze Zeit mit den Patienten verbringt.
Hier kommt es jetzt - wie immer - auf den Einzelfall an.
Hier aber Ansprüche an den Patienten zu stellen (der Patient soll ...) finde ich nicht sehr professionell.

Viele Grüße

Gerd

BeitragVerfasst: 13.07.2011, 22:21
von caro87
Original von Don Spekulatius
Es mag ja für den Blutdruck älterer Patienten manchmal ganz gut sein, wenn Rettungsdienstmitarbeiterinnen mit Konfektionsgröße bis maximal 36 ein Bauchnabelpiercing haben


Nanu? Hab ich eine Änderung in der Kleidervorschrift verpasst? Trägt Frau im RD heutzutage bauchfrei? Und wenn ja, ist das doch sicherlich nicht auf Wunsch der älteren Patienten sondern eher auf Wunsch der männlichen Kollegen eingeführt worden - oder ? :P

BeitragVerfasst: 15.07.2011, 08:25
von Onkel Juergen
Also ich verstehe beim besten Willen nicht was es da so groß zu diskutieren gibt. Gerd hat in seinem Posting vom 12. 7. alles aufgezeigt, was in dieser Thematik wichtig und zu beachten ist.
Wenn nun jetzt einzelne meinen, sie müssten sich über geltende Anordnungen hinwegsetzen und mit Vorgesetzten ellenlange aber sinnlose Diskussionen führen, ob sie nun ihren Schmuck im Dienst tragen dürfen oder nicht - bitteschön.
Ich hatte erst vor kurzem auch so ne Diskussion mit einem Kollegen an der Wache. Er meinte, seine Ohrstecker trotz bestehenden Verbots per Dienstanweisung tragen zu dürfen. Das ging ne ganze Zeit zwischen ihm und dem Wachführer hin und her, die Sache wurde richtig nervig und alle anderen waren schon ziemlich sauer wegen der schlechten Stimmung. Schließlich hatte ich mir den Kollegen gegriffen und ihn in einem 2 -stündigen Gespräch unter 4 Augen klargemacht, daß er hier keinerlei Chancen hat seinen Willen durchzudrücken. Es wären nämlich sehr negative Konsequenzen auf ihn zugekommen und er war am Ende des Gespräches doch einsichtig geworden.
Nun ist der Dienst als Feuerwehrmann um einiges gefährlicher als " nur " Rettungsdienst, aber da wir in HH ja beides wahrnehmen gilt das Verbot zum Tragen von Schmuck auch für den Rettungsdienst.

Gruß Jürgen