Rauchen

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12.08.2010, 13:32
Es sollte kein Geheimnis sein, dass es (leider) immer noch viele Jugendliche unter 18 Jahren gibt, die Rauchen.

Keine Diskussion - gesetzlich verboten und natürlich auch sehr, sehr ungesund und gesundheitsschädlich.

Nun treffen sich demnächst ja auch SSD'ler in unseren Gruppenräumen.

Klaro, dass bei uns ein generelles Rauchverbot herrscht, aber wie sollten Gruppenleiter vorgehen, wenn sie jemanden beim Rauchen, zum Beispiel vor der Gruppenstunde vor der Tür, erwischen?

Ist es sinnvoll, die Eltern darüber zu informieren? Ich denke, das würde das Vertrauensverhältnis zwischen SSD'ler und Jugendgruppenleiter stören.

Oder ist es sinnvoller, die "Rauchwaren" einzuziehen und ggf. zu vernichten?

- Wie handhaben andere Gruppenleiter oder Lehrer dies?

12.08.2010, 13:55
Also ich hatte so einen Fall unter meinen SSD´lern.

Der junge Mann (15 J.) kam in der Pause nach Rauch riechend in den Sani-raum. Etwas, das für mich auf gar keinen Fall geht. Ich hab dann erst ein wenig albern gefragt, ob er Raucht, weil er das cool findet, worauf er dann sagte, er sei ja auch nur der Sucht verfallen... haha...
Naja nen Tag später gleiche Pause, er kommt wieder rein, riecht nach Rauch. Da bin ich mit ihm mal raus und hab ihm das toternst mal gesagt, das das einfach nicht geht. Und das er unter 18 gar keine Zigaretten besitzten darf. Außerdem finde ich persöhnlich, das man als Schulsani schon eine gewisse Vorbildfunktion habt und das ich es gut fände, wenn er das Rauchen drangeben würde. Er hat es gemacht.


Ansonsten denke ich, das du als Leiter/Betreuer keinem Jugendlichen das Rauchen verbieten. Man kann die Zigaretten auch nicht weggnehmen, weil man dann Eigentum abbnimmt und das darf man glaub ich nicht. Vernichten auch nicht,das ist nämlich Sachbeschädigung.
Eltern informieren würde ich nur, wenn der Konsum übermäßig wird. Für solche Fälle gibt es aber zumindest an meiner Schule Vertrauenslehrer, die man da mit einschalten kann.

Außerdem gilt bei uns, wärend dem Dienst wird nicht geraucht (Außnahme Ü 18, haben wir aber nicht.)

12.08.2010, 14:01
Also zu meiner aktiven GL- Zeit war es noch so, dass die Jugendlichen ab 16 Jahren ja schon Rauchen durften - auch in der Öffentlichkeit. Da ergab sich das Problem natürlich nicht in dem Maße wie heute.
Aber auch da haben natürlich U16-jährige geraucht. Ich habe es so gehandhabt, dass ich sie beim ersten Mal verwarnt habe und Konsequenzen angedroht habe, beim zweiten Mal diese dann folgten.

Den Fall gab es aber nur ein einziges Mal, denn bei der ersten Warnung und Bitte doch so zu Rauchen, das ich sie nicht erwische, war es meistens auch gut. Was ich nicht sehe/weiss, macht mich in dem Moment auch nicht heiß. Ob das jetzt moralisch verwerflich ist, sei mal dahin gestellt. Aber was ich nicht sehe kann und muss ich nicht abstrafen. Sprich halt ein Rauchverbot für die Räumlichkeiten aus und wenn einer meint, er müsse sich vorher beim Rauchen erwischen lassen, verwarne ihn entsprechend, drohe an die Zigaretten ggf einzuziehen oder im Wiederholungsfall durchaus auch die Eltern zu informieren. Wenn das denn der letzte Schritt sein muss hat der Jugendliche sich das selbst zuzuschreiben und verdient in meinen Augen dann auch keine Schonung oder mein Vertrauen (das ich durch Elterninfo dann verlieren könnte).
Man sollte auch mit U16/U18 in der Lage sein, ein paar Verhaltensregeln zu befolgen und andernfalls für die Konsequenzen gerade stehen.

1. Ansprache
2. Warnschuss
3. scharfer Schuss

...wie bei Deiner BW-Wachausbildung gelernt. ;)

Edit: Hab glatt vergessen noch was zur Prävention zu schreiben. Bietet sich in Jugendgruppen auch immer wieder als Thema an, eine Suchtaufklärung/Rauchaufklärung zu machen. Ich weiss, das Jugendlich damit bombardiert werden und da gerne mal "auf Durchzug schalten", aber im SSD/Jugendsangruppen kann man das geschickt in das Thema Atemnot/Atemwegserkrankungen einbauen. Im Rahmen von Asthma, COPD und Co. Da darf man auch gerne mal Schockbilder einer Raucherlunge einpflegen, wie ich finde. Sowas wirkt eher als Flyer von der BZgA.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

12.08.2010, 14:31
... ich versteh ehrlich gesagt euer Problem nicht Ôo

Meine (ehemalige) Situation:
Schule ist offiziell rauchfrei (behaupten zumindest div. Schilder), auf den Schulklos rauchen nurnoch die Kids aus der Unterstufe und der "geheime" Rauchtreff für alles zwischen 14 und 17 ist auch schon vor Jahren ausgestorben. Aus meiner subjektiven Wahrnehmung heraus kann ich sagen, dass das Problem der "jugendlichen Raucher" eher zurückgeht und wohl bald genauso selten vorkommt wie kleine rosa Pillen in Kinderhänden.

Wie ich solche Situationen (U18 Raucher) als Hilfsaufsicht (Jugendfreizeit) oder Semi-Leiter (Pfadfinderfreizeit) handhabe:
Wenn ich nur Kippenreste finde, können die von jedem sein. Wenn jemand nach Rauch riecht, kann die Person auch nur im Dunstkreis bei Rauchern gestanden haben. Wenn jemand U18 vor meinen Augen raucht und ich aktuell eine gewisse Aufsichtspflicht habe, weise ich freundlich darauf hin.

Im SSD ergab sich solch eine Problemmatik praktischerweise niemals, denn alle rauchenden Personen sind Ü18 oder wissen, wo und wann man das Rauchen mal lassen sollte ;)

Klaro, dass bei uns ein generelles Rauchverbot herrscht, aber wie sollten Gruppenleiter vorgehen, wenn sie jemanden beim Rauchen, zum Beispiel vor der Gruppenstunde vor der Tür, erwischen?

Ist es sinnvoll, die Eltern darüber zu informieren? Ich denke, das würde das Vertrauensverhältnis zwischen SSD'ler und Jugendgruppenleiter stören.

Oder ist es sinnvoller, die "Rauchwaren" einzuziehen und ggf. zu vernichten?

"Erwischen"? Dein Unterton klingt fast so, als würde jemand eine schwerwiegende Straftat begehen...

... ausserdem, bist du vor Beginn der Gruppenstunde ein Bekannter/Freund oder "Herr Gruppenleiter"? Als Bekannter/Freund kann man drauf hinweisen, dass Rauchen bitte zu unterlassen (vielleicht mal nachfragen, warum die Jugendlichen rauchen?!), als "Herr Gruppenleiter" kannst du die Eltern informieren, ausfallend werden, die Zigaretten einsacken... aber das war dann wohl das letztes Mal, dass du die Kids gesehen hast. Wenn jemand stark verqualmt und mit ungewaschenen Händen an Übungen teilnehmen oder in den aktiven Dienst wollen würde, DA würde ich persönlich zu drastischen Mitteln greifen, aber ansonsten?

12.08.2010, 14:32
Da ich nicht viel zeit habe habe ich mir nicht alle Antworten durchgelesen, also wenn`s schon gesagt wurde...

Also generell würde ich sagen erstmal drauf ansprechen. "Augen zu und durch" geht definitiv nicht! Weil wenn die Eltern das raus bekommen und die zeigen den Gruppenleiter, der es gewusst hat, an, dann ist die Scheiße am Dampfen....
Also nächstes würde ich sagen kommt an die Eltern wenden.
Und sollte das alles nichts helfen.... dann würde ich mich wirklich mal mit dem Jugendamt bzw. der Polizei in Verbindung setzen.
So habe ich es gelernt und so halte ich es für sinnvoll. Klar ist es ein gewisser Vertrauensbruch aber ich denke, dieses Gesetz hat einen Sinn und ein Gruppenleiter steht eig. sowieso schon mit einem Bein im Knast. Als Gruppenleiter gilt: Halte dich an die Gesetze und zur Not auch mit harten Mitteln. Denke immer daran, dass einem Gruppenleiter ein Kind anvertraut wird und er hat für das Kind zu sorgen.

Und um mal meine eigenen Erfahrungen anzusprechen: Ich habe mehrfach schon 13-15 jährige auf Seminaren beim rauchen erwischt, die dann auch meinten, dass ihre Eltern ihnen das erlauben. Nachdem ihnen dann erklärt wurde, dass wir dann ihr Eltern auch anzeigen müssen hat die keiner von uns mehr rauchen gesehen ;)

12.08.2010, 14:47
Schwierige Sache,

so lange sie das außerhalb der Dienstzeiten machen und sich außerhalb des Schulgeländes befinden oder vorgegebene Rauchertreffs auf dem Schulgerände nutzen, sehe ich keinen Grund einzugreifen.

Man sollte vielmehr im Rahmen der Ausbildung darauf hinweisen, dass Rauchen nachweislich gefährlicher ist als der Konsum einiger illegaler "harter" Drogen, und auf die Folgen für den Organismus hinweisen.

Während des Dienstes sollte absolutes Rauchverbot herrschen (das gilt auch für SanDienste außerhalb der Schule!), die HelferInnen sollten sich da auf ihre Vorbildfunktion besinnen. Das Rauchen "in Dienstkleidung" in der Öffentlichkeit würde ich sogar versuchen, notfalls per Dienstanweisung zu verbieten.

Das innerhalb öffentlicher Gebäuden gar nicht mehr geraucht werden darf, sollte ja auch hinlänglich bekannt sein. Rauchen im SanRaum, Behandlungszelt oder RTW geht gar nicht!
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

12.08.2010, 15:33
Original von acrus
Also generell würde ich sagen erstmal drauf ansprechen. "Augen zu und durch" geht definitiv nicht! Weil wenn die Eltern das raus bekommen und die zeigen den Gruppenleiter, der es gewusst hat, an, dann ist die Scheiße am Dampfen....
Also nächstes würde ich sagen kommt an die Eltern wenden.
Und sollte das alles nichts helfen.... dann würde ich mich wirklich mal mit dem Jugendamt bzw. der Polizei in Verbindung setzen.
So habe ich es gelernt und so halte ich es für sinnvoll. Klar ist es ein gewisser Vertrauensbruch aber ich denke, dieses Gesetz hat einen Sinn und ein Gruppenleiter steht eig. sowieso schon mit einem Bein im Knast. Als Gruppenleiter gilt: Halte dich an die Gesetze und zur Not auch mit harten Mitteln. Denke immer daran, dass einem Gruppenleiter ein Kind anvertraut wird und er hat für das Kind zu sorgen.

Und um mal meine eigenen Erfahrungen anzusprechen: Ich habe mehrfach schon 13-15 jährige auf Seminaren beim rauchen erwischt, die dann auch meinten, dass ihre Eltern ihnen das erlauben. Nachdem ihnen dann erklärt wurde, dass wir dann ihr Eltern auch anzeigen müssen hat die keiner von uns mehr rauchen gesehen ;)


Was ein Blödsinn - sorry, aber "Jugendleiter anzeigen", "Eltern anzeigen", "zur Polizei gehen", wegen was willst du denn zur Polizei gehen?

Der Straftatbestand "[Beihilfe zum] Konsum von Tabakwaren vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs" muss erst noch erfunden werden.

Ansonsten würde ich mich den anderen eigentlich anschleißen, so wie GeKue es beschrieben hat, lief es auch bei mir in der JF ab, als es dort noch Raucher gab.
Endlich EH! 04.05.2008!

12.08.2010, 15:47
Das Verfahren würde wohl auch wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden... ;)
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

12.08.2010, 15:53
Original von Hajo Behrendt
Das Verfahren würde wohl auch wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden... ;)

...oder erst gar nicht aufgenommen werden ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

12.08.2010, 17:07
Ich kann mich erinnern (habe mit 17 1/2 angefangen) mal bei einer JUH FoBi 2 Strassenecken weiter gegangen zu sein (war meines Wissens sogar meine erste Schachtel).
Aber im SSD? Wenn mir da einer meine Kippen verboten hätte, hätte ich ihm eine OrgL Weste angezogen und eine Krone aufgesetzt. Inklusive späterem Auslachen.

Mal im Ernst was mein zu betreuendes Kind davon wenn ich seine Eltern davon unterrichte...Können Eltern damit umgehen? Werden Eltern richtige Massnahmen ergreifen? Vor allem die für das Kind richtigen? Ändert sich durch Bestrafung was am Rauchverhalten?
Was aber ganz sicher ist:
Seine Sympathie für dich ist im Eimer eben so wie sein Vetrauen.
Als Leiter/in von einer SCHUL-AG hast du keine Betreuungsaufgabe für die Teilis.

Auf einer Jugendfreizeit haben wir einmal durch Kurzintervention eine 16 Jährige zum Aufhören animiert, die 14 Stunden Busfahrt nach Hause waren echt...prima.

Was natürlich nicht bedeutet dass wir untätig bleiben wenn sich ein Teili an uns wendet, bzw. wenn wir von der Beratungsstelle oder den Eltern gebeten werden bei Entzug oä. mitzuhelfen. Selbst dann wird aber weder geschimpft noch gepetzt sondern einfach motivierend zugehört.

Für mich kommt es also einer - sit venia verbo - richtige Arschlochnummer gleich, nachdem Motto ich will jetzt mal cool sein und schwärz ihn bei seinen Eltern an damit alle meine Aurität - oder so - sehen.

@ Carina
Du denkst ernsthaft, der Krümel hat mit dem Rauchen aufgehört nachdem du ihn darum gebeten hast?! Wow damit bist du besser als jeder Drogenberater/Jugendsozi von der Diak.

Ansonsten empfehle ich die "Rauchfrei"- Folge von Southpark.
Zuletzt geändert von Gast am 12.08.2010, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.

12.08.2010, 18:42
Original von gorld
Der Straftatbestand "[Beihilfe zum] Konsum von Tabakwaren vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs" muss erst noch erfunden werden.


§ 10 JuSchG: Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
[...]

§ 28 JuSchG: Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
[...]
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Jetzt wäre nur noch zu klären, inwieweit der Begriff "Veranstalter" zutrifft, bzw. inwieweit der SSD/die Schule Veranstalter iSdG ist.

12.08.2010, 18:51
Naja - wegnehmen oder gar vernichten darfst du es auf keinen Fall, denn du bist ja nicht die Polizei.

Ich habe auch kein Problem mit Rauchern, gibt viele davon, gerade auch im RD und San - Bereich...

Und jmd. die Zigaretten dann wegnehmen geht ja mal garnicht, dann kannsch dir den als Helfer im SSD eigentlich abschminken...
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

12.08.2010, 19:01
Original von Buschi
Jetzt wäre nur noch zu klären, inwieweit der Begriff "Veranstalter" zutrifft, bzw. inwieweit der SSD/die Schule Veranstalter iSdG ist.

Nuja, wenn dann aber Lehrer und nicht Schüler...
Endlich EH! 04.05.2008!

12.08.2010, 19:05
§ 10 JuSchG: Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.[...]

Was fällt alles unter "gestattet"? D.h. doch in dieser Formulierung, dass man als Mitschüler, der nebendransteht und zuschaut (oder gar mitraucht?) eine STRAFTAT begeht, richtig?

12.08.2010, 19:16
Ein SSD ist ja nun definitiv kein "Veranstalter" oder "Gewerbetreibender".

Ich würde es auf der Schiene versuchen:

Während des Dienstes im (S)SD herrscht ein absolutes Rauchverbot. Auch innerhalb des Schulgebäudes darf nicht geraucht werden, auf dem Freigelände nur auf evtl. vorhandene, offiziell ausgewiesenen Plätzen.

Das sollte per Dienst- oder Verfahrensanweisung für alle Helfer, egal welchen Alters, geregelt und veröffentlicht werden.

Wenn ein Helfer im Dienst dagegen verstößt, riskiert er eine Abmahnung. Bei einem erneuten Verstoß kann dann eine zeitlich begrenzte Suspendierung oder der entgültige Ausschluss aus dem SSD erfolgen.

Ich bin froh, dass der Raueranteil im SanDst langsam zurück geht. Rauchen ist einfach nur uncool, unnötig und es wird Zeit, die Interessen der Nichtraucher stärker durchzusetzen.

Wenn die Raucher merken, dass sie nicht mehr "cool" sind, sondern eine Randgruppe werden, wird sich das Problem auf Dauer schon von selbst lösen...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

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