Ich denke, dass auch ein EH´ler dem Arzt zuarbeitet.
Da jedoch, wie Akkon schon sagte, im Gesetzestext zur Schweigepflicht heißt, dass diese auch für berufsmäßige Gehilfen von Ärzten gilt und nicht für jeden Gehilfen, wäre das Thema mit der Schweigepflicht ja eigentlich durch.
Allerdings muss man sich jetzt wieder fragen, wie man den berufsmäßigen Gehilfen definiert. Wenn es jemand ist, der haupt- oder nebenberuflich RD fährt, dann kann man sich die Frage stellen, was mit denen ist, die freiwillig RD fahren. Wenn es jedoch jemand ist, der freiwillig oder beruflich im RD oder SD tätig ist, dann kann man sich fragen, inwiefern der SSD in diesem Fall unter den normalen SD fällt.
Da jedoch, wie Akkon schon sagte, im Gesetzestext zur Schweigepflicht heißt, dass diese auch für berufsmäßige Gehilfen von Ärzten gilt und nicht für jeden Gehilfen, wäre das Thema mit der Schweigepflicht ja eigentlich durch.
Allerdings muss man sich jetzt wieder fragen, wie man den berufsmäßigen Gehilfen definiert. Wenn es jemand ist, der haupt- oder nebenberuflich RD fährt, dann kann man sich die Frage stellen, was mit denen ist, die freiwillig RD fahren. Wenn es jedoch jemand ist, der freiwillig oder beruflich im RD oder SD tätig ist, dann kann man sich fragen, inwiefern der SSD in diesem Fall unter den normalen SD fällt.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P
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