SAN-B Weiterbildung...

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14.07.2017, 21:07
Hallo!

Ich habe mal eine Frage in Bezug auf weitere Ausbildungen/Fortbildungen.

Ist es möglich als SAN-B-ler eine ,,Fortbildung" zum RetSan, RetAss oder NotSan zu machen, oder startet man von ,,null"?

Im Voraus vielen Dank für eine Info! :good: ;)

Trostpflaster
15.07.2017, 11:05
RS: bildet sich aus Grundlehrgang (in manchen Bundesländern mit diveresn Praktikumskombinationen dann Rettungshelfer genannt), Klinik- und Rettungswachenpraktikum und Abschlusswoche.
RA: wird nicht mehr neu ausgebildetet, da es jetzt den NotSan gibt. Hier konnte man als RS die Ausbildung verkürzen.
NotSan: 3-jährige Berufsausbildung, völlig losgelöst von Vorerfahrungen.
15.07.2017, 13:00
Ok, danke!
:good:
15.07.2017, 19:49
Der San B wird auch nicht auf den RettSan angerechnet.
22.07.2017, 15:02
M1k3 hat geschrieben:Der San B wird auch nicht auf den RettSan angerechnet.


Das kommt darauf an. Organisationsintern kommt m.W. ggf. eine Verkürzung des Grundlehrgangs in Betracht.
25.07.2017, 07:55
Ach guck. Auf welcher Grundlage? Das Bund-Länder-520h Konzept sieht das doch so nicht vor?
25.07.2017, 21:58
M1k3 hat geschrieben:Ach guck. Auf welcher Grundlage? Das Bund-Länder-520h Konzept sieht das doch so nicht vor?


Naja, soweit Anteile des Grundlehrgangs bereits vermittelt worden sind, kann man den eben um diese Anteile kürzen. Das kommt mit einer Woche schon ganz gut hin.
02.08.2017, 23:49
In NRW gibt es die Möglichkeit
1. z.B. die Sanitätsausbildung des DRK (vgl. §3 (1) RettAPO) auf die Ausbildung zum Rettungshelfer
2. den Rettungshelfer (§3 (2) RettAPO) auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter anrechnen zu lassen.

Praktisch sieht das dann beim DRK Westfalen-Lippe so aus, dass nach Abschluss der Sanitätsausbildung (inkl. Prüfung) ein Aufbaulehrgang mit einem Umfang von 24 UE besucht wird und nach dem Rettungswachenpraktikum (80 Stdn.) die Rettungshelfer-Urkunde beantragt werden kann. Ob Aufbaulehrgänge vom RH zum RS angeboten werden, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis, wäre aber durchaus möglich. Jedenfalls kann das Praktikum um die 80 Stunden aus dem RH-Praktikum gekürzt werden.

Rettungshelfer, die am Institut für Bildung und Kommunikation des Landesverbandes ausgebildet werden, besuchen übrigens den vierwöchigen Grundlehrgang gemeinsam mit den zukünftigen Rettungssanitätern.
04.11.2017, 13:49
Bei uns ist es, dass man, wenn man den SDL hat und das nötige Alter erreicht hat (Praktikum auf RTW/KH ab 18) zum Aufbaulehrgang RD geht. Man schließt sich einen RS-Kurs nach den 3. oder 4. Wochenende an und muss so nicht von Null anfangen. Also alles was du im SDL oder GLS lernst solltst du ja als SAN beherschen und dann die neuen Sachen im RS lernen, da bringt es dir nicht viel, wenn du nochmal den Umgang mit den Materialien im Sanrucksack lernst und dir nochmal die weniginteressante Theorie anhören musst.
Wenn du RS bist und dies bei der städtischen Berufsfeuerwehr anerkannt ist kannst du dich den Azubis vom RettAss anschließen, allerdings ist es mir nicht bekannt, ob Berufsfeuerwehren noch RettAss ausbilden.
Es gibt immer Lücken, die man ausnutzen kann ...
Aber ich verstehe nur nicht, wie man darauf kommt vom San B sich auf NS weiterzubilden. Da stelle ich mir nur vor, dass man in der Bewerbung vermerkt, dass man die Quali hat aber die drei Jahren hat man dennoch zu machen
14.12.2017, 23:55
In Hamburg ist eine Verkürzung um ein paar Stunden möglich, allerdings habe ich diese nicht in Anspruch genommen und halte sie auch für nicht sinnvoll, da ja gerade das theoretische Hintergrundwissen sich von SanH (etc.) zu RS enorm erhöht, während kaum weitere Maßnahmen getroffen werden.

Die Erfahrung, die du schon vor der (Grund)ausbildung zum RS/RA/NFS gesammelt hast, sollte dir aber einen guten Vorsprung geben, insbesondere in den Praxisphasen.
19.12.2017, 15:36
CH_Harburg hat geschrieben:In Hamburg ist eine Verkürzung um ein paar Stunden möglich, allerdings habe ich diese nicht in Anspruch genommen und halte sie auch für nicht sinnvoll, da ja gerade das theoretische Hintergrundwissen sich von SanH (etc.) zu RS enorm erhöht, während kaum weitere Maßnahmen getroffen werden.

Das mag bei euch so sein; in RLP sind es doch einige andere Maßnahmen, die noch hinzukommen als RS.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!
31.12.2017, 12:13
CH_Harburg hat geschrieben:während kaum weitere Maßnahmen getroffen werden.


Wieso keine weiteren Maßnahmen im Vergleich zum San?
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)
01.01.2018, 02:07
Welche denn?
01.01.2018, 13:53
Spontan als neu für RS fallen mir Zugang, Medikamente, Atemwegssicherung (LT gab es „damals“ nicht flächendeckend, das ist heute ja anders und das lernt jeder SanH, während an vielen Schulen Intubationen und deren Vorbereitung jetzt beim RS schon hintenüber kippen) ein, EKG schreiben und basal auswerten...
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

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