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22.12.2012, 21:45
22.12.2012, 22:19
22.12.2012, 22:45
Original von CJ
zweitens muss ein 16 Jähriger ja nun nicht alles sehen was man halt so sieht, bevor er dann zum quasi Selbstschutz im Auto sitzen bleiben muss kann er auf dem KTW auch was erleben.
23.12.2012, 01:17
Original von CJ
Als wirkliche Notfallrettung sehe ich den VU der nicht nur Blechschaden und nen HWS Trauma bietet, ACS , Apoplex , akutes Abdomen etc.
23.12.2012, 10:05
Original von Sam112Original von CJ
zweitens muss ein 16 Jähriger ja nun nicht alles sehen was man halt so sieht, bevor er dann zum quasi Selbstschutz im Auto sitzen bleiben muss kann er auf dem KTW auch was erleben.
Ich hasse das wenn jemand sowas (zu mir) sagt
Ich mein was hat das mit dem Alter zu tun was man "verträgt" und was nicht? Ok Amokläufe oder sowas ähnlich stark belastendes müssen generell nun wirklich in keinem Alter sein. Aber wie der RS bei dem ich auf dem Auto gefahren bin meinte: "Ja und wenn da jetzt einer hängt, dann soll er ihn halt sehen wenn er unbedingt will."
Ich glaube man sollte es nicht so veralgemeinern. Ich bin der Meinung das hängt vom "Entwicklungsstand" und der Vernunft des Praktikanten ab.
Gruß Sam
23.12.2012, 13:39
23.12.2012, 14:14
23.12.2012, 15:41
23.12.2012, 16:24
23.12.2012, 16:38
23.12.2012, 17:26
Wenn deine ü18 Kumpels den Vodka für Dich kaufen und ihn dir dann geben, dann ist das in etwa so wie wenn ein 20jähriger seinen 15jährigen Bruder das Auto fahren lässt:
Verboten und unter Umständen strafbar.
Das ein Jugendlicher das Jugendschutzgesetz nicht toll findet ist auch erstmal nichts Neues. Ging uns damals nicht anders, muss man halt irgendwie durch.
Und wie man so stolz darauf sein kann und hier damit prahlt, dass man leicht an "hartes Zeug" rankommt, werde ich nie verstehen.
23.12.2012, 17:54
23.12.2012, 17:56
Die Rechte einer Person hängen davon ab, wie sie damit umgeht.
Dieser Vergleich ist wirklich sehr ungeschickt gewählt... Zunächst einmal ist das Hauptproblem des 15-jährigen nicht sein Alter, sondern sein fehlender Führerschein. Einen Alkoholführerschein gibt es aber - leider- nicht. Und wenn ich jemanden Auto fahren lasse, der das nicht darf, gefährde ich damit: Alle anderen Verkehrsteilnehmer, mein Auto, den Fahrer + alle anderen im Auto. Lasse ich jedoch jemanden Alkohol trinken, der diesen nicht erwerben oder öffentlich konsumieren darf, so gefährde ich erstmal "nur" denjenigen. Die möglichen Konsequenzen sind also völlig verschieden.
Und wie man so stolz darauf sein kann und hier damit prahlt, dass man leicht an "hartes Zeug" rankommt, werde ich nie verstehen.
23.12.2012, 18:12
Original von Blinki
Ich bin schon auf die Neujahrsnacht gespannt, da hab ich RTW Dienst. Bestimmt lerne ich wieder den einen oder anderen 14-17jährigen Vertreter der Gruppe "Ich bin schon reif genug für das harte Zeug" kennen.
23.12.2012, 18:49