Hallo zusammen,
gestern kam ich nach langer Zeit wieder mal dazu, was lesen zu können. Da kam mir ein Buch mit einigen Fallbeispielen in die Hände, das auch einen Bereich "Rechtliches im RD" hatte und dort einige Fallbeispiele schilderte.
Gerade lese ich dann in dem Thema "BZ-Messung im SanD" einen Beitrag von Jürgen:
Eine ähnliche Situation war in dem Fallbeispiel beschrieben, dass nämlich bei einem anaphylaktischen Schock durch die ersteintreffenden Kräfte (in diesem Fall RTW) Medikamente gegeben wurden, die eig. nicht in die Medikamente der Notkompetenz fallen.
In diesem Fall wurde mit Verweis auf mehrere Gesetze (u.a. StGB, HeilprG) gesagt, dass eine medikamentöse Therapie nicht unbedingt strafbar sein muss. Auch wichtig in dem Zusammenhang ist die Aussage, dass die Notkompetenzempfehlungen der Bundesärztekammer keine Gesetze sind und diese Empfehlungen für Rettungsassistenten gelten, für andere ausgebildete Kräfte gibt es (meines Wissens) keine klare Aussage.
Ich weiß, dass dieses Thema durchaus komplex ist und will in keinem Fall sagen, dass Schulsanitäter Medikamente geben dürfen (insofern bezieht sich das eher auf den RD-Teil bzw. Schulsanis mit RD-Ausbildung), trotzdem interessiert mich diese Aussage aus dem Buch, da ich anfangs sehr überzeugt war, dass das (auch in dem vorliegenden Fall) nicht möglich ist.
Einen Bezug zu der RH-Ausbildung bei uns kann ich auch noch geben: So wurden uns in der RH-Ausbildung auch mehrere invasive Maßnahmen grob beigebracht (Koniotomie und Thoraxdrainage) und auf meine Rückfrage, wozu wir das überhaupt brauchen, weil wir es ja sowieso nicht dürfen, kam als Antwort von dem Dozenten eine Aussage wie "Im Notfall ist das egal".
Auf eine interessante Diskussion!
gestern kam ich nach langer Zeit wieder mal dazu, was lesen zu können. Da kam mir ein Buch mit einigen Fallbeispielen in die Hände, das auch einen Bereich "Rechtliches im RD" hatte und dort einige Fallbeispiele schilderte.
Gerade lese ich dann in dem Thema "BZ-Messung im SanD" einen Beitrag von Jürgen:
Meine Meinung ist daher : BZ - Messung im SsanD ist eigentlich nicht sinnvoll, könnte mir aber vorstellen, an Schulen mit qualitativem Personal ev. schon, aber auch dort können und dürfen sie nicht mit Medikamenten eingreifen sondern wie anderswo auch den RD holen.
Eine ähnliche Situation war in dem Fallbeispiel beschrieben, dass nämlich bei einem anaphylaktischen Schock durch die ersteintreffenden Kräfte (in diesem Fall RTW) Medikamente gegeben wurden, die eig. nicht in die Medikamente der Notkompetenz fallen.
In diesem Fall wurde mit Verweis auf mehrere Gesetze (u.a. StGB, HeilprG) gesagt, dass eine medikamentöse Therapie nicht unbedingt strafbar sein muss. Auch wichtig in dem Zusammenhang ist die Aussage, dass die Notkompetenzempfehlungen der Bundesärztekammer keine Gesetze sind und diese Empfehlungen für Rettungsassistenten gelten, für andere ausgebildete Kräfte gibt es (meines Wissens) keine klare Aussage.
Ich weiß, dass dieses Thema durchaus komplex ist und will in keinem Fall sagen, dass Schulsanitäter Medikamente geben dürfen (insofern bezieht sich das eher auf den RD-Teil bzw. Schulsanis mit RD-Ausbildung), trotzdem interessiert mich diese Aussage aus dem Buch, da ich anfangs sehr überzeugt war, dass das (auch in dem vorliegenden Fall) nicht möglich ist.
Einen Bezug zu der RH-Ausbildung bei uns kann ich auch noch geben: So wurden uns in der RH-Ausbildung auch mehrere invasive Maßnahmen grob beigebracht (Koniotomie und Thoraxdrainage) und auf meine Rückfrage, wozu wir das überhaupt brauchen, weil wir es ja sowieso nicht dürfen, kam als Antwort von dem Dozenten eine Aussage wie "Im Notfall ist das egal".
Auf eine interessante Diskussion!