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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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Re: Schule erlaubt SanH nicht Stifnecks etc. zu nutzen

26.12.2017, 21:19

SebiG hat geschrieben:
Tatsächlich? Wie viele Lehrgangstage entfallen denn üblicherweise auf diese "umfangreiche" Ausbildung? ;)


Bei wie vielen SanHelfern ist die BMV in der Realität denn nach der Ausbildung an einer Puppe wirklich suffizient? Ich für meinen Teil würde behaupten, dass ich eine akkurate Maskenbeatmung erst nach dem RS-Klinikpraktikum zustande gebracht habe.


Die Rettungssanitäterausbildung als "umfangreich" zu beschreiben finde ich einigermaßen mutig. :)

Re: Schule erlaubt SanH nicht Stifnecks etc. zu nutzen

31.12.2017, 12:30

Ob umfangreich geübt oder nicht, hängt ja nun sehr von der praktischen Ausbildung (in der Anästhesie) ab - wie viele verschiedene, echte Gesichter hatte man vor sich, wie oft und wie lange konnte man eine Fertigkeiten anwenden. Nur mal eben 2 Minuten bis zur Wirkung der Relaxierung (wo bei vernünftiger Präoxygenierung und insuffizienter Bestmung ja oft nichtmal die Sättigung sinkt) oder auch mal eine ganze OP durch? ;-)

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