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Wer haftet wenn folgeschäden eintreten?
Verfasst:
23.04.2009, 12:10
von Knuddelcarina
Wie ich ja schon mehrfach berichtet habe, habe ich an meiner Schule ein Mädchen, das regelmäßig Hyperventliliert und dann krampft.
Kaum waren die ferien vorbei, war sie dann auch schon bei uns.
NAch einer viertelstunden mit krämpfen im Abstand von 90 sec und einer dauer von 40 sec. meinte der klassen lehrer, das wir doch endlich einen RTW rufen sollen. Wir erstmal überlegt und uns gedacht, das wird schon so wieder, hat ja auch oft genug geklappt. Dann die mutter angerufen, die sich dann auf den weg machte. Als sie nach einer viertel Stunde immernoch nicht da war, haben wir dann mal bei unseren erfahrenen Leuten angerufen und uns mal vergewissert, was wir denn jetzt tun sollen.
Weiterhin Krampfte und hyperventilierte das mädchen.
Schließlich und endlich haben wir dann doch einen RTW gerufen, die kamen dann mit NEf im Schlepptau an, das kind zwar mit wiederwillen des kindes eingepakt und 50 meter gefahren, kommt die mutter an, steigt hinten ein, schaut das kind an und innerhalb von sekunden ist das kind wieder hellwach und geht zurück in den Unterricht. die ganze Aktion hat so ca. 60 min gedauert.
Jetzt meine Frage:
DIe MUtter, mit der wir mittlerweile per DU sind, hält uns an keinen RTW zu rufen, sondern das Kind alleine an die Frische Luft zu setzten. Das ist für uns aus medizinischer Sicht unverantwortlich.
Und nun stehen wir im Konflikt zwischen der Mutter, die nicht will das wir einen NOtruf absetzten und unserem eigenen empfinden.
Wer haftet, wenn das KInd folgeschäden hat, weil wir keinen RTW gerufe haben?
HAfte ich als Volljährige SsanD leitung dafür, muss der Aufsichtführende LEhrer haften oder wer sonst?
Das ganze Theater, ja das ist es mittlerweile, dauert jetzt schon seit HErbst 08 an. seitdem geht es eher intervall artig mal besser mal schlechter. SObald die mutter halt da ist hört das kind auf.
Weil das alles Jetzt schon so lange dauert, haben wir schon ein paar sani´s , die mit diesem mädchen nicht mehr zurecht kommen und die psychisch damit nicht zurecht kommen. sollten die mit ihr konfrontiert werden, stehen andere sani´s per rufbereitschaft zu verfügung.
Im allg. ist zu sagen, das das kind eigentlich so in diesem zustand nicht tragbar für die Schulgemeinschaft ist.
Naja ich freu mich auf eure antworten.
Verfasst:
23.04.2009, 12:20
von Akkon
Also zuerst einmal: Es kann euch keiner verbieten einen Notruf abzusetzen und auf diesem Wege professionelle Hilfe hinzuzuziehen! Eine Behandlung kann abgelehnt werden, ein Notruf nicht, da das nicht die Entscheidungsgewalt der Mutter oder des Schülers umfasst.
Was du beschreibst klingt nach einem "status epelepticus", also einem andauernden Krampfen mit oder ohne Bewusstlosigkeit, was eine klare Notarztindikation ist. Ein Notarztruf ist also obligat!
Bei einem kurzen Krampfanfall ist dies nicht so, zumal der Patient ja einschlägig bekannt ist. Da sollte er nach Anfallende auf eventuelle Verletzungen untersucht werden und bei eventuellen Bewusstseinsstörungen natürlich entsprechend überwacht werden.
Sollte ein "status" eintreten und ihr veranlasst keinen Notruf macht ihr euch unter Umständen des Unterlassens strafbar. In keinem Fall würde ich das Kind jedoch alleine entlassen, auch nicht nach einem kurzen Anfall. Dann mit Mutter oder in die Klasse.
Verfasst:
23.04.2009, 12:32
von nice
Hallo Knuddelcarina
in der Schule ist auch während eines SSD-Einsatzes der Lehrer die führende Aufsichtsperson, das Kind ist während der Unterrichtszeit also sein Schutzbefohlener. Damit hat er die Verantwortung für die Gesundheit der Schüler.
Ihr als SSD-Mitarbeiter haftet nur insofern, wenn ihr wider besseren Wissens falsche Maßnahmen durchführt, also ist es wichtig für euch, immer nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr den Rettungsdienst anrufen sollt oder nicht, redet kurz mit dem Lehrer als Aufsichtsperson. (Ich habe aber noch nie erlebt, dass sich ein Lehrer gegen meine Entscheidung für den Notruf gestellt hat - was mir aber auch egal wäre, Hauptsache ich hab's ihm gesagt - und kein verantwortungsbewusster Lehrer wird das tun. Ansonsten kann man ja noch einen zweiten Lehrer dazu holen.
) Ich finde allerdings, dass Hyperventilation mit Krämpfen eine sehr eindeutige RD-Indikation ist und ich stelle mich immer lieber auf die sichere Seite.
Insofern braucht ihr da auch nicht zu befürchten, verklagt zu werden, weil ihr ständig den RD "wegen nichts" anruft.
Für euch als SSD würde ich empfehlen, euch mal zu treffen und darüber zu sprechen, wie es euch dabei geht, ständig dazu zu kommen, dass jeder davon erzählen kann, wie es ihm dabei geht und dass ihr auch über ein genaues Vorgehen sprecht. Aber wahrscheinlich habt ihr das eh schon getan.
Wahrscheinlich braucht das Kind mal eine Therapie oder so, wenn das nun schon seit dem Herbst so geht. Aber das ist eher wieder Aufgabe der Schule oder des behandelnden Arztes, mal mit der Mutter darüber zu sprechen.
Liebe Grüße
Verfasst:
23.04.2009, 12:58
von Knuddelcarina
Das Kind war schon in therapie, danach fing das dann mit den krämpfen an.
Es ist auch nicht immer das das so lange dauert, manchmal krampft sie 3 mal dann ist gut und sie geht zurück in den unterricht. aber danke schonmal für eure antworten.
Und ja treffen haben wir deshalb schon gemacht, und auch drüber geredet.
Verfasst:
23.04.2009, 13:18
von Onkel Juergen
@ carina
ihr habt völlig richtig gehandelt und ich würde euch empfehlen, bei weiteren, ähnlichen Vorkommnissen genau wieder so zu verfahren.
Haftbar seid ihr nur, wenn ihr z.B. mit Ansage dann vorsätzlich jemand Schaden zufügt, aber das kommt ja wohl so gut wie nie vor. Sonst kann man euch zu keiner Zeit etwas vorwerfen oder gar bestrafen, unser Recht in diesem Land sieht das nicht vor.
Im Zweifelsfall IMMER den Notruf absetzen, dann habt ihr alles richtig gemacht ...
Gruß Jürgen
Verfasst:
23.04.2009, 14:02
von chaoz4ever
Wir hatten eine ähnliche Situation vor einem halben Jahr. Eine Schülerin hat anfangs mehrmals heftig gekrampft. Nach dreien dieser Einsätze (alle mit NA) wurde es besser und sie kam nurnoch mit Kopfschmerzen und Schwindel zu uns. Nach kurzer Zeit jedoch ging es dann plötzlich los, dass sie nicht mehr wusste wo sie ist, was los ist etc. pp. Ihr Mutter war dagegen, dass wir Rettungsdienst rufen. Wir haben uns dann jedoch intern so abgestimmt, dass gegen den Willen der Mutter und der Tochter der RD gerufen wird, weil wir keinen Sinn darin gesehen haben sie jedes mal ne Stunde mit ihren Kopfschmerzen zu betreuen, wenn sie dann wieder komplett orientierung etc. verliert. Mittlerweile ist sie aber wieder "gesund". Vielleicht sollte man die Schülerin auch mal zumSchulspsychologen schicken, evtl. ist das ganze ja familiär bedingt.
Verfasst:
23.04.2009, 14:33
von Knuddelcarina
Also dieses Krampfen ist jetzt kein Krampfanfall, sondern eher eine Muskelverkrampfung als steigerung der Pfötchenstellung.
Danke für eure antworten.
Das mit den Psychologen und so, das läuft ja schon alles...
Verfasst:
23.04.2009, 16:52
von Gast
Bei der beschriebenen Symptomatik handelt es sich am ehesten um einen sogenannten psychogenen Anfall, der schon mal wie ein Krampfanfall aussehen kann. Ein typisches Unterscheidungsmerkmal: beim epileptischen Anfall sind die Augen geöffnet oder können geöffnet werden. Patienten mit einem psychogenen (Krampf-) Anfall kneifen die Augen zusammen.
Sicherlich ist es richtig, im Zweifel den Rettungsdienst zu verständigen. Allerdings macht es schon Sinn, das mit Personen, die die Patientin und ihre Anfälle kennen (Eltern, Lehrer, Therapeuten) mit einzubeziehen. Wie wir in diesem Fall gesehen haben, führte der Eifer zu einer unnötigen Bindung von Rettungskräften, was in diesem Fall vermeidbar gewesen wäre. Wenn irgendwas anders wäre als sonst, bekommen es sensibiliserte mit einbezogenen Personen in der Regel schon von selbst mit und holen Hilfe.
Ähnliche Situationen findet man oft im Umgang mit Behinderten. Auch hier sollte am es ruhiger angehen und sich den Notruf eventuell verkneifen, wenn ein Betreuer berichtet, daß das gebotenen Verhalten "normal" ist...
Verfasst:
23.04.2009, 18:41
von Knuddelcarina
ok... also dann sind es psychogene Anfälle.
Auf der anderen seite verstehe ich nciht, das wenn die mutter da es, es innerhalb weniger minuten alles weg ist.
Aber die mutter den ganzen tag in der schule rumsitzen lasse ist ja auch nicht die optimale lösung.
Also jetzt am Montag war es halt schon extremer als sonst. 60 minuten mit anfällen hatten wir noch nicht.
und sonst sind wir auch schonmal was länger bei ihr, aber dann hat sie keine anfälle, sondern "röchelt " nur noch ein bisschen.
@Ani: Meinst du es würde was bringen, wenn sowohl die Lehrer der Schülerin, als auch die Schüler in ihrer Klasse selbst darüber bescheid wüssten und auch wissen was sie dann zutun haben bzw. zulassen haben ?
Ich hatte sowas mal angedacht, weil auch viele der Lehrer damit eher überfordert sind.
Verfasst:
23.04.2009, 18:50
von Gast
Original von Knuddelcarina
Auf der anderen seite verstehe ich nciht, das wenn die mutter da es, es innerhalb weniger minuten alles weg ist.
Weil der Anfall halt keine körperliche, sondern eine seelische Ursache hat.
Sicher macht es Sinn, vor allem die Lehrer über solche Krankheitsbilder zu informieren. Allerdings steht dem die zu schützende Intimsphäre des Mädchens entgegen. Und gerade bei psychischen Erkrankungen kann besonders wichtig sein. Deshalb würde ich die Mitschüler nicht mehr als nötig über die Sache informieren. Kinder können in solchen Dingen sehr grausam sein.
Verfasst:
23.04.2009, 20:19
von Knuddelcarina
Wir wissen mittlerweile, das das alle ganz harmlos anfängt, frage wäre, ob wenn die mitschüler das wissen, das man sie schon früher aus der klasse rausgehen lässt, damit sie sich wieder einkriegt. mitschüler von ihr erzählten uns, das sie auch schonmal sagt, das diese nichts sagen sollen, wenn es anfängt.
Verfasst:
23.04.2009, 20:27
von Gast
Bei uns haben immer die Lehrer entschieden, wann einer den Unterricht verläßt. Ich denke, in diesen Fällen sollten die Lehrer der Ansprechpartner sein...
Verfasst:
23.04.2009, 21:07
von caro87
Umso wichtiger ist hier eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrern. So schade wie es ist, aber bei den meisten Lehrern liegt die Erste-Hilfe-Ausbildung viel zu weit weg, als dass sie von sich aus einschätzen können, was aus einer harmlosen Situation in Klassenzimmer werden kann, wenn sie nicht erkannt wird.
Setzt euch, am besten unter Anwesenheit der Mutter, die ihr Kind und dessen Therapie am besten kennt, einfach mal mit dem Klassenlehrer, und falls von Lehrerseite gewünscht (ich weiß, wie stur Lehrer sein können und hoffe, nie so zu werden...) auch mit den Fachlehrern zusammen und erläutert, worauf diese beim Verhalten des Mädchens im Unterricht achten müssen.
Wichtig ist halt auch zu wissen, ob das Verhalten schlimmer wird, wenn sie Aufmerksamkeit bekommt oder eher besser. Je nach dem solltet ihr dann auch weiter handeln. Die Aussage der Mutter, dass das Mädchen alleine an die frische Luft soll, lässt mich als Laie der Psychiatrie jetzt eher vermuten, dass sie sich alleine besser wieder fängt als wenn zu viele Menschen drumherum stehen. Oder eben wenn die Mutter dabei ist, die die Anfälle klar kennt.
Liebe Grüße
Caro
Verfasst:
23.04.2009, 22:09
von madhef
In Hessen ist das glücklicherweise iim Grundsatz ersteinmal ganz einfach geregelt: Verantwortung hat zunächst einmal die jeiweils für den Schüler in dem Moment zuständige Lehrkraft. Da kann also die Mutter sich wünschen, was sie will - möchte die LK den RD haben, so kriegt sie diesen auch.
Schwieriger wird das bei der Involvierung des SSD. Wir haben daher bei uns im Vorfeld geweisse Regeln klar festgelegt und diese sind so von der Schulleitung genehmigt worden:
1. Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen verständigt der SSD unverzüglich den RD.
2. Sofern es der SSD für Notwendig erachtet wird bei nicht akut lebensbedrohlichen Zuständen der RD nach Rücksprache mit der Schulleitung (= dem erstbesten Erreichbaren) verständigt. Evtl. erfolgt Rücksprache mit SSD-Betreuungslehrkraft oder stellv. SL (Ex-Zivi-RS)
3. Bei Zuständen, die einen Verbleib im Unterricht nicht als Ratsam erscheinen lassen (entweder aus sicht des Schülers, des SSD oder der für den Pat. zuständigen Lahrkraft) werden die Eltern des Pat verständigt und eine Abholung veranlaßt. Sollte dies nicht möglich sein, so wird nach Absprache mit der jeweils für den pat. zuständigen LK (oder der SL) eine situationsangepaßte Ersatzmaßnahme geschaffen. Das heißt: Krankentransp. z. Klinikum, Betreuung im San-Raum bzw. durch Schulsozialarbeit oder wenn das nicht greift der Verbleib im Unterricht ("Ob dir jetzt hier oder daheim schlecht ist ist letztendlich auch egal...")
Verfasst:
24.04.2009, 05:47
von Gast
@Caro
Das setzt voraus, daß die Mutter das auch wollte.
Psychische Erkrankungen heißt nicht Aufmerksamkeit ja, Aufmerksamkeit nein oder ein bißchen Zuhören und Tipps geben. Das sind komplexe Krankheitsbilder. Da sie in der Regel nicht lebensbedrohlich sind, ist die Einbeziehung des SSD sicher nicht unbedingt erforderlich. Hier sind weniger profunde Erste Hilfe-Kenntnisse als professioneller Umgang mit den Betroffenen erforderlich. Und da bezweifel ich, daß das in die Hände heranwachsender Teenies gehört.
@all
Was mir hier im Forum negativ auffällt, ist das etwas überhebliche Auftreten vor allem gegenüber Lehrern. Ich finde es gut, wenn sich jemand in Erster Hilfe weiterbildet und das auch sinnvoll im Alltag nutzt. Aber vergesst bitte nicht: ihr leistet qualifizierte Erste Hilfe, mehr nicht! Überschätzt Euch nicht und vergesst ebenfalls nicht, daß der Lehrkörper aus erwachsenen und lebenserfahrenen Menschen besteht, die zudem auch die Verantwortung für ihre Schüler tragen. Die Behandlung eines psychisch erkrankten Mitschülers gehört sicher nicht in die Hände des SSD. Auch wenn einige das nicht so gerne lesen möchten. Wenn sich die Situation ändert und sich die Situation doch als manifester Notfall herausstellt, kann Euch der Lehrer immer noch hinzuziehen...