Verbot der Schocklagerung für Ersthelfer!

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08.04.2016, 19:30
Hallo zusammen,

Ich habe heute gehört, dass es seit dem 01.04.2016 dem Ersthelfer nicht mehr erlaubt ist einen Patienten in die Schocklagerung zu versetzen. Grund dafür ist wohl, dass es in der Vergangenheit wohl öfters zu Problemen gekommen ist, da der Ersthelfer zum Beispiel einen hypovolämischen Schock nicht von einem Kardiogenen unterscheiden kann. Ich würde jetzt nur gerne wissen wo ich mich über solche Neuerungen informieren kann. Gibt es dafür eine Internetseite?

Ich freue mich schon auf eure Antworten, Danke.
10.04.2016, 19:18
Stimmt das jetzt oder nicht?
10.04.2016, 22:25
Die oben getätigte Aussage ist Bullshit.

Unumstritten ist, dass die Schocklage durchaus diskutiert wird und eine geringe Evidenz vorliegt, sie aber allen Anschein nach - unter Beachtung der entsprechenden Kontraindikationen - nicht schadet.

Sowohl die Sektion Schock der DIVI (siehe obiges PDF) als auch das European Resuscitation Council (siehe ERC Leitlinie 2015, Kapitel 9 Erste Hilfe, "Lagerung des Patienten im Kreislaufschock") empfehlen die Schocklagerung unter bestimmten Umständen, weisen jedoch dabei auf die wie oben schon erwähnte geringe wissenschaftliche Evidenz hin.

Ob man dem Führerscheinanwärter allerdings adäquat vermitteln kann, wann die Schocklage indiziert ist und wann nicht, steht in den Sternen. Somit verstehe ich EH-Ausbilderkollegen, welche die Schocklage in ihren "LSM"-Kursen weglassen.
25.06.2016, 14:13
Ja, weglassen.
Von einem Verbot zu sprechen ist gelinde gesagt Müll.
Zu Indikationen und Kontraindikationen wurde ja schon ein entsprechendes pdf verlinkt...
29.09.2019, 02:10
Hallo,

ich habe erst vor kurzem meine Ausbildung gemacht zum Erst Helfer, und wir haben die Shocklagerung gelernt und die dürfen wir auch machen. Ich weiß jetzt nicht ob das für den Kurs eine ausnahme war da er fürs THW wahr, aber eigentlich würde ich jetzt sagen ja EH´s dürfen das! MfG
23.11.2021, 18:39
Maxi hat geschrieben:Die oben getätigte Aussage ist Bullshit.

Unumstritten ist, dass die Schocklage durchaus diskutiert wird und eine geringe Evidenz vorliegt, sie aber allen Anschein nach - unter Beachtung der entsprechenden Kontraindikationen - nicht schadet.

Sowohl die Sektion Schock der DIVI (siehe obiges PDF) als auch das European Resuscitation Council (siehe ERC Leitlinie 2015, Kapitel 9 Erste Hilfe, "Lagerung des Patienten im Kreislaufschock") empfehlen die Schocklagerung unter bestimmten Umständen, weisen jedoch dabei auf die wie oben schon erwähnte geringe wissenschaftliche Evidenz hin.

Ob man dem Führerscheinanwärter allerdings adäquat vermitteln kann, wann die Schocklage indiziert ist und wann nicht, steht in den Sternen. Somit verstehe ich EH-Ausbilderkollegen, welche die Schocklage in ihren "LSM"-Kursen weglassen.


Ein heikles aber wichtiges Thema. Verstehen kann ich defintiv auch, dass die Schocklage auf Grund der Erfahrungen von einigen LSM Kursen weggelassen wird.


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