RD nur durch Sekretariat verständigen?!

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13.02.2016, 22:26
Hallo zusammen,
ich war grade etwas auf YouTube unterwegs und bin dabei auf einen Kommentar unter einem SSD Imagefilm gestoßen, in dem ein angeblicher Ausbilder (lässt sich im Netz ja schlecht prüfen) behauptet ab dem 01.05.2016 dürften bei schulischen Notfällen nur Lehrer oder das Sektretariat den RD verständigen. Ich persönlich halte dies für eher unglaubwürdig, da ja jeder Bundesbürger in einer Notlage dazu verpflichtet ist Hilfe zu leisten, wozu der Notruf ja gehört. Ein Gesetz was dies in Schulen ändern sollte, sodass nur unqualifizierteres Personal, wozu ich Lehrer und Sekretärinnen eben mal zähle, diesen absetzen darf macht logisch gesehen eigentlich keinen Sinn, da diese Situationen weniger gut einschätzen können.
Das ist aber nur meine Meinung, wenn jemand sich da auskennt darf er das gerne richtigstellen.

Hier der Link zum besagten Video: https://www.youtube.com/watch?v=a2U9y35mTz4
"Gib bei jedem hundert Prozent, egal was er hat. Sonst gibst du auch bei dem, der hundert Prozent braucht nur fünfzig." -
14.02.2016, 12:53
Nö - glaube ich auch nicht. Das wäre dann ja ein "Erlass?" für die Schulen in Bayern durch das Ministerium. Aber wie gesagt: Das würden die meines Erachtens eher nicht machen (wobei man in Bayern ja prinzipiell nie weiß... ;))

Abgesehen davon: Wer sich die Kommentare und die Schriftform dieses "Ausbilders" durchliest, hat sich doch eigentlich schon genug sein eigenes Bild bzgl. Glaubwürdigkeit machen können. Und 10jährige SSD-Ausbilder hatten wir hier ja auch schon oft genug ?(
14.02.2016, 13:11
Der Meinung bin ich auch - das wäre selbst für uns Bayern sehr seltsam :)
Was hilft es dem Patienten, wenn erst jemand ins Sekretariat fetzt, der Sekretärin irgendwas von Unfall, Verletzung und Notruf
erzählt, und sie, nicht selten ein wenig überfordert, soll daraus jetzt einen Notruf mit guter Einschätzung und allen wichtigen Details basteln?
Nicht besonders produktiv, besonders wenn der Patient z.B. in der Turnhalle ist und die Dame im Sekretariat wenig Ahnung von alldem hat.
Und den Notruf sollte ich als Schulsani ja wohl noch hinbekommen ;)

Und solange dieser "Ausbilder" das nicht belegen kann und noch kein offizielles Gesetz in der Schule kommt, sollte das wohl eher blühende Fantasie sein :P
14.02.2016, 15:02
gorld hat geschrieben:Nö - glaube ich auch nicht. Das wäre dann ja ein "Erlass?" für die Schulen in Bayern durch das Ministerium. Aber wie gesagt: Das würden die meines Erachtens eher nicht machen (wobei man in Bayern ja prinzipiell nie weiß... ;))


Müsste dafür nicht ne Gesetzesänderung für den §323c StGB her?

Ich würde dem mal keinen Glauben schenken.
14.02.2016, 16:44
Nö, aber Bundesrecht bricht Landesrecht.
14.02.2016, 16:48
Bei uns in der Schule wurde es prinzipiell so gehandhabt, dass (ausser in kritischen Fällen, was vom Diensthabenden zu entscheiden war) das Sekretariat den Rettungsdienst alarmieren sollte. Durch die Raumaufteilung unserer Schule war das auch kein Problem.

Dies kann durchaus so gehandhabt werden, wenn die Sekretärinnen (bei uns hat es meistens die ltd. Sekretärin gemacht) dem SSD vertrauen und die Meldungen entsprechend abgeben. Meist kam die Sekretärin dann kurz zum Patient und hat danach telefoniert. Für uns wurde es meistens als Entlastung gewertet.
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!
18.02.2016, 09:38
Da ich gerade in Elternzeit bin, habe ich gerade keinen Zugriff auf die Bekanntmachungen des KM, die über die Schulleitungen weitergeleitet werden. Wenn denn überhaupt was dran ist, kann ich mir höchtens vorstellen, dass es sich hier um eine ausgesprochene Empfehlung handelt. Ich strecke die Tage mal meine Fühler aus und guck, ob irgendwer meiner ehemaligen Kollegen davon gehört haben will. Ich glaube aber auch nicht, dass das KM hier so weit gehen würde.
18.02.2016, 20:58
Bei uns reicht es wenn das Sekretariat informiert wird.
19.02.2016, 19:58
@caro Mehr als eine Empfehlung kann es ja eigentlich nicht sein, und wenn das KM die rausgegeben haben sollte wäre das der Beweis für das fehlen jeglichen logischen Denkens. Schließlich kann ich nicht erst jemanden ins Sekretariat schicken wenn am Sportplatz am anderen Ende der Schule jemand bewusstlos ist. Ich würde sogar sagen, dass ein Verzicht des Notrufes durch den SSD zugunsten dieser Bürokratie in den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung fallen würde.
Aber ich gehe mittlerweile davon aus, dass der Autor einfach gelogen hat.
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