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BeitragVerfasst: 04.06.2014, 19:07
von Maxi
Wie auch immer: ich bin der Meinung, dass sich Einiges durch die Anwendung des GMV erübrigen würde.

BeitragVerfasst: 04.06.2014, 21:12
von Choleos
Also bei uns ist die Gynäkologen/Notarzt-Dichte am Hauptbahnhof schon erstaunlich, tragen meistens Trikot und stinken nach Bier.

Wenn ich privat meine Hilfe anbiete dann nur einmal, kurz vorstellen, fragen ob sie Hilfe brauchen und wenn nicht nix wie weg.

Wenn schon professionelles Personal am Patienten ist misch ich mich nicht ein, ungeachtet deren Qualifikation.

BeitragVerfasst: 05.06.2014, 18:14
von peit
Schonmal auf der Straßen die zur Klinik führt einen Notfall versorgt?
Innerhalb von weniger als drei Minuten kamen 8 (!) Personen vorbei und stellten sich wahlweise als Arzt oder Krankenschwester vor und fragten ob sie helfen könnten....^^

BeitragVerfasst: 07.06.2014, 10:02
von M1k3
Original von Maxi
Immerhin darf ein RettAss ja im Rahmen der Notkompetenz gewisse Medikamente geben, mancherorts auch Analgetika.



Was ein RettAss gesetzlich darf ist in den gleichen Gesetzen geregelt, die auch jeden anderen Regeln (Es gibt keine Gesetzesregel die nur für RettAss etwas erlaubt oder verbietet).

Die Notkompetenz ist eine Empfehlung, kein Darf-, und kein Verbot-Schein.

Ein guter RettAss macht vielleicht mehr für einen Patienten, allerdings auch nur wenn er das Material hat. Mit einem Sanitätsrucksack kann ich auch keine Analgesie machen.

BeitragVerfasst: 09.06.2014, 11:30
von peit
Kommt auf das Gewicht an - mit nem schweren Lederrucksack geht das recht effektiv - Amnesie mit inbegriffen.

BeitragVerfasst: 18.06.2014, 19:30
von Gerd
Die Kunst ist, innerhalb von Sekunden die Kompetenz des Arztes zu erfassen und dem Arzt das Gefühl zu geben, dass er die Behandlung des Patienten leitet und gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur bestmöglichen Behandlung des Patienten zu organisieren. Ist so eine Art Judo. Nicht gegen den Arzt arbeiten, sondern mit ihm.