Switch to full style

Seite 1 von 2:   1, 2 | Nächste

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
Antwort erstellen

Krankenzimmer

05.11.2012, 16:23

Hallo zusammen,

wir hab in unserem Krankenzimmer zwei Metallschränke stehen. Einer davon gehört dem SSD, der andere dem Sekretariat/der Sozialpädagogin. So nun konnte ich heute durch Zufall in den Schrank schauen (der ist normalerweise abgeschlossen). Soweit ich gesehen hab stehen dort u.a. Aspirin (Tabletten, Großpackung), irgendwelche Tropfen und Medikamente für den Magen.

Die erste Frage:
Die Sekretärinnen dürfen die doch nicht verabreichen oder? Ich hab schon von verschiedenen Leuten gehört, dass diese Tropfen/Tabletten verabreicht bekommen haben - von den Sekretärinnen.

Die zweite Frage:
Darf die Sozialpädagogin, die seit diesem Schuljahr fürs Krankenzimmer zuständig ist, die Kranken betreuen obwohl sie keinen EH Schein und somit keine Ahnung hat?

Dritte Frage:
Muss der SSD eingesetzt werden, wenn es diesen gibt? Wir werden nie alarmiert, weil die Sekretärinnen sagen, dass sie es selbst hinbekämen.

Danke für eure Antworten
Gruß Samuel

05.11.2012, 16:45

Hallo Samuel,
Die erste Frage: Die Sekretärinnen dürfen die doch nicht verabreichen oder? Ich hab schon von verschiedenen Leuten gehört, dass diese Tropfen/Tabletten verabreicht bekommen haben - von den Sekretärinnen.

Nein, dürfen sie m.E nicht. Ich habe gelernt, dass man ASS/Aspirin etc. (mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure) nicht an Jugendliche unter 12 (manche Quellen sagen auch 16) Jahren abgegeben darf, da als schwere Nebenwirkung das Reye-Syndrom auftreten KANN. Außerdem wissen die Sekretärinnen NICHT, gegen was die Leute allergisch sind. Wenn die dann eine Anaphylaxie entwickeln, habt ihr mehr Probleme, als nur die Übelkeit/Kopfschmerzen/wasweißich

Darf die Sozialpädagogin, die seit diesem Schuljahr fürs Krankenzimmer zuständig ist, die Kranken betreuen obwohl sie keinen EH Schein und somit keine Ahnung hat?


Na, einen EH-Schein wird wohl mindestens jeder Erwachsene, der den Führerschein gemacht hat, haben. Ob sie den regelmäßg aufgefrischt hat, ist die andere Sache (unterschiedliche CPR, SSL etc.).
Natürlich darf sie die Patienten dann auch betreuen.


Muss der SSD eingesetzt werden, wenn es diesen gibt? Wir werden nie alarmiert, weil die Sekretärinnen sagen, dass sie es selbst hinbekämen.


Der SSD muss nicht eingesetzt werden. Wenn es die Sekretärinnen selbst schaffen, brauchen sie euch nicht. Da könnt ihr nichts machen, außer evtl. mal euren Direktor oder SSD-Betreuer zu konsultieren...

Gruß,
Sebi

EDIT: Ein 'es' reicht, Sebi :D
Zuletzt geändert von SebiG am 05.11.2012, 17:14, insgesamt 3-mal geändert.

05.11.2012, 17:03

Original von Sebi98

Nein, dürfen sie m.E nicht. Ich habe gelernt, dass man ASS/Aspirin etc. (mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure) nicht an Jugendliche unter 12 (manche Quellen sagen auch 16) Jahren abgegeben werden dürfen, da als schwere Nebenwirkung das Reye-Syndrom auftreten KANN. Außerdem wissen die Sekretärinnen NICHT, gegen was die Leute allergisch sind. Wenn die dann eine Anaphylaxie entwickeln, habt ihr mehr Probleme, als nur die Übelkeit/Kopfschmerzen/wasweißich



Abgesehen davon ist das Zeug doch Apothekenpflichtig und darf daher eigentlich gar nicht ausgegeben werden, oder?

RE: Krankenzimmer

05.11.2012, 17:31


Die erste Frage:
Die Sekretärinnen dürfen die doch nicht verabreichen oder? Ich hab schon von verschiedenen Leuten gehört, dass diese Tropfen/Tabletten verabreicht bekommen haben - von den Sekretärinnen.


Die Antwort von Sebi gilt nicht nur für Aspirin und co, sondern grundsätzlich für die Verabreichung von Medikamenten an dritte. Sekretärinnen etc. haben hier keinen rechtlichen Sonderstatus gegenüber anderen Menschen ohne medizinische Ausbildung (und hiermit meine ich nicht den San-Lehrgang).
Es gibt allerdings wie immer eine Ausnahme: Sekretärinnen (und alle anderen auf das Medikament eingewiesenen bzw. von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Personen) dürfen Notfallmedikamente bestimmter Schüler verabreichen, falls es die Situation erfordert (z.B. das Gel, das unsere Epileptikerin beim Krampfanfall verabreicht bekommt).

Die zweite Frage:
Darf die Sozialpädagogin, die seit diesem Schuljahr fürs Krankenzimmer zuständig ist, die Kranken betreuen obwohl sie keinen EH Schein und somit keine Ahnung hat?

Zumindest für Bayern gilt: Jede Person, die an einer Schule arbeitet (d.h. auch der Hausmeister und auch die Sozialpädagogin) muss bei Dienstantritt einen gültigen EH-Schein (LSM reicht nicht) vorweisen.

Dritte Frage:
Muss der SSD eingesetzt werden, wenn es diesen gibt? Wir werden nie alarmiert, weil die Sekretärinnen sagen, dass sie es selbst hinbekämen.


Nein. Muss er nicht. Schüler - das heißt auch Schulsanitäter - sind in erster Linie in der Schule, um etwas zu lernen und haben sogar ein Recht darauf. Lehrer und anderes schulisches Personal haben hingegen eine Aufsichtspflicht, die sie nicht verletzen dürfen. Dazu zählt rechtlich auch, dass erkrankte/verletzte Schüler nicht ohne die Aufsicht eines Aufsichtsberechtigten bzw. -verpflichteten verbleiben dürfen. Die Aufsichtspflicht ist nicht auf Mitschüler (d.h. Schulsanitäter) übertragbar.

Soweit die rechtlichen Grundlangen. In der Praxis macht das Projekt herzlich wenig Sinn, wenn die Schulsanitäter nicht in die Versorgung/Betreuung von verletzten oder erkrankten Schülern eingebunden werden. Die genauen Bedingungen, ob und wann ein Schulsanitätsdienst dazugerufen wird, beruht aber eben nicht auf Gesetzen sondern auf Verhandlungsbasis mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium. Gute Konzepte, wann und wie ein Schulsanitätsdienst gerufen werden sollte, gibt es hier im Forum recht viele.


lg Caro

05.11.2012, 17:44

(z.B. das Gel, das unsere Epileptikerin beim Krampfanfall verabreicht bekommt).


Darf man fragen um was für ein Gel es sich handelt?

05.11.2012, 17:49

Buccolam.

Im Lehrerzimmer hängt eine Anleitung dafür aus. Selbige Anleitung wurde auch an die Schulsanis ausgehändigt und ich nehme mal stark an, dass die Sekretärinnen ebenfalls eingewiesen sind, da das Medikament im Sekretariat aufbewahrt wird.

05.11.2012, 17:51

Aber das die Sekretärinnen ihre Kompetenzen scheinbar nicht richtig einschätzen können zeigt, dass die Patienten vielleicht bei den Schulsanis besser aufgehoben wären...

Dem Schulleiter muss man das natürlich freundlicher verklickern...

05.11.2012, 17:56

Das ist ein ganz anderes Thema, bei dem ich dir völlig Recht gebe. Mir ging es eben nur drum, die Frage mal (schul)rechtlich zu beantworten.

lg Caro

Die heute zufällig Zeugin einer Diskussion wurde, in deren Verlauf die Sekretärin das Nichtvorhandensein eines AED im Schulzentrum damit begründete, dass ihr 5 Ärzte davon abgeraten hätten, weil nicht ausgebildete Personen damit schließlich Menschen auch umbringen könnten. Vermittlungsversuche meinerseits stießen zumindest bei dieser Dame auf taube Ohren. Die andere Sekretärin und der Schulleiter fanden meine Erklärungen glaube ich dann doch recht interessant ;)

05.11.2012, 18:02

So ein AED kann ja auch als Hiebwaffe verwendet werden oder wenn man die Elektroden fest auf Mund und Nase aufpresst... :D

05.11.2012, 18:05

Original von caro87 Buccolam. [...]


Danke! Kannte ich als Darreichungsform für Midazolam nocht nicht, daher meine Frage.

05.11.2012, 18:11

Oder so.

05.11.2012, 18:17

Oder so.


Ja, das hat absolut viel mit den realen Defis und dem realen Leben zu tun.
Zuletzt geändert von SebiG am 05.11.2012, 18:18, insgesamt 1-mal geändert.

05.11.2012, 19:17

Original von Sebi98
Oder so.


Ja, das hat absolut viel mit den realen Defis und dem realen Leben zu tun.

Mit "realen Defis" mehr als mit AEDs ;)

Sofern da heute noch Hardpaddels dran sind...
Zuletzt geändert von gorld am 05.11.2012, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.

05.11.2012, 21:26

Zu dem Thema wurde schon viel Richtiges geschrieben.
Ergänzend von mir folgende Hinweise:

Die GUV-R A 1 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz „Grundsätze der Prävention“ regelt in Nr. 4.7.2:
Arzneimittel dürfen ausschließlich vom Arzt verordnet werden. Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z.B. Kopfschmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in den Verbandkasten.

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-a1.pdf

Damit ist m. E. zum Thema Medikamente durch Nichtärzte alles gesagt.

Bei dem geschilderten Fall mit schülerspezifischen Medikamenten handelt es sich i. d. R. um ärztlich verordnete Medikamente und es ergibt sich somit auch keine Rechtsunsicherheit.

Im Übrigen ist jede (!) Person verpflichtet (und nicht nur berechtigt) Erste Hilfe zu leisten (§ 323 c StGB).
Es gibt hier auch keinen Wettbeerb á la "Ich bin aber besser".

Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass die Erste Hilfe an der Schule entsprechend organisiert ist (u. a. § 10 ArbSchG, GUV-V A 1, div. Erlasse usw.).

Im Übrigen sorgt ein vorhandender SSD nicht dafür, dass Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen müssen (so u. a. Erlasslage in Niedersachsen).

http://www.mk.niedersachsen.de/download/63207/Erlass_Erste_Hilfe_Brandschutz_und_Evakuierung_in_Schulen_.pdf

Viele Grüße

Gerd
Zuletzt geändert von Gerd am 05.11.2012, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.

15.05.2013, 07:26

Ich habe gelernt, dass niemand anders als ein Arzt Medikamente ausgegben/ verabreichen darf, das einzige was wir mit medizinischen Mitteln machen ist Wunden desinfizieren.
Zuletzt geändert von Saxo am 08.07.2013, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.

Seite 1 von 2:   1, 2 | Nächste

Antwort erstellen