Rückenschild "Sanitäter"

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

04.03.2012, 15:00
Original von madhef
Original von abgesoffen
Marc, das ist richtig. Aber man kann gewisse Grundkenntnisse und Wissen voraussetzen.


Dann geh mal in den ersten Wochen der AGA bei einer SanEinheit der BW vorbei. Und da werden die alle mit Sanitäter angesprochen.


Nein, sie werden mit Sanitätssoldat angesprochen und können genausowenig "sanität" wie Funker funken, Schützen schützen und Flieger fliegen...



Zurück zum Thema: Warum brauchst du dann überhaupt ein Schild mit "Sanitäter"? Schulsanitätsdienst ist doch für deine Klassenkameraden viel aussagekräftiger. Vielleicht erzählst du uns mal, warum du das unbedingt tragen willst.
Zuletzt geändert von Wie am 04.03.2012, 15:17, insgesamt 3-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

04.03.2012, 16:40
Das enttäuscht mich nun aber;=) Können denn wenigstens Panzerfahrer noch Panzer fahren?
:D :P

04.03.2012, 19:22
Original von krumel
Das enttäuscht mich nun aber;=) Können denn wenigstens Panzerfahrer noch Panzer fahren?
:D :P


Neeeein, nach Benennungslogik heißen die ja anders. Wenn vom "Funk" der "Funker", von der "Sanität" der "Sanitäter" kommt, heißt das Großgerät jetzt "Panz" und der dazugehörige Soldat "Panzer".
Die Wahrung von Contenance kann in manchen Situationen taktische Überlegenheit schaffen [...]. Besonders in gehobenen Gesellschaftsschichten dient die Wahrung der Contenance der Distinktion.

04.03.2012, 21:14
*lach*
Worauf manche kommen - H I L F E :D
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

04.03.2012, 21:30
@ Topic:
Lorenz das meinst du jetzt nicht wirklich ernst, oder?
Ich mein zu dem Thema, dass ihr überhaupt Westen habt, kennst du ja meine Meinung, ich finde, dass Warnwesten reichen und auch um ein vielfaches günstiger sind. Soweit so gut, es sind ja nur Westen.

Aber auch wenn der Begriff Sanitäter nicht geschützt ist, so finde ich, dass gerade die Leute, die wissen, was ein Sanitäter können sollte und was nicht (Dazu zähle ich dich einfach mal), nicht mit der Bezeichnung rumprollen sollten, wenn sie gerade mal einen Erste-Hilfe-Kurs haben.
Dein Genital wird dadurch nicht wachsen.

Davon abgesehen:
Ich kenne die Leute, die auf den RTWs sitzen, die deine Schule anfahren, gut genug, um dir sagen zu können, dass du dich bei denen nur lächerlich machst und nichtmehr ernstgenommen wirst, wenn du da so rumläufst.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

05.03.2012, 16:30
Lasst euch doch Rückenschilder "Sanitöter" drucken ^^
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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05.03.2012, 16:44
Original von Oskar
Lasst euch doch Rückenschilder "Sanitöter" drucken ^^

Kein Witz: Wir haben T-Shirts damit mal bedruckt. Das war auch unser Gruppenname bei Wettbewerben
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

05.03.2012, 16:53
Ok, entweder habt ihr nen Knall (gefällt mir sehr, willkommen im Club), oder ihr seit sehr selbstkritisch.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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19.03.2012, 01:39
Am besten man stellt das hier mal echt klar;

Erst-Helfer --> Rechtlich geschützt

Sanitäter --> NICHT Geschützt

Rettungshelfer --> Rechtlich geschützt

Rettungssanitäter --> Rechtlich geschützt

Rettungsassistent --> Rechtlich geschützt

Arzt --> Rechtlich geschützt

Notarzt --> Rechtlich geschützt

Das bedeutet im Umkehrschluss, jeder darf sich Sanitäter nennen. Aber ob das immer so Sinnvoll ist, sei dahin gestellt. Denkt dran, man erwartet immer das was drauf steht. Wenn Ihr euch im Laden eine Cola kaufen würdet wo 1 L draufsteht, aber es wären nur 750ml drin, würdet Ihr euch doch auch veräppelt verkommen oder?

@leuchtreklamefahrer. Der Rettungsassistent, hat kein Staatsexamen, dieser ist Stattlich geprüft, genauso wie der Rettungshelfer und der Rettungssanitäter. Der Krankenpfleger ist Examiniert.


Und noch zu den Westen....

habt ihr keine Einheitliche Regelung durch den Träger des SSD? Bei uns beim JRK, gibt es eine einheitlich gelbe Weste mit dem SSD Logo drauf. Diese bekommt jegliche Schule die über uns den SSD macht.

Ich hoffe meine Formulierung ist nicht zu hart :)

grüße aus dem schönen Dortmund...
Genug um im Rettungsdienst zufahren ;)

19.03.2012, 12:27
Auf meiner RettAss-Urkunde steht staatlich examinierter Rettungsassistent.... und "stattlich" (s. Dein Posting, s. Deine Vorstellung) ist zwar auch schön und ggf sehr zutreffend bei RD'lern und Couchpotatoes, hat aber mit der Prüfung rein gar nichts zu tun. :D
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

19.03.2012, 12:34
Original von derskr
Erst-Helfer --> Rechtlich geschützt
[...]
Rettungshelfer --> Rechtlich geschützt

Rettungssanitäter --> Rechtlich geschützt


Dann bin ich jetzt mal gespannt auf belastbare Quellen für diese Aussagen...

19.03.2012, 16:08
EH - rechtlich geschützt? Bezieht sich deine Aussage darauf, dass der Gemeine Wald-und-Wiesen-EH'ler , ich sage es mal so salopp, eigentlich erstmal alles Richtig macht, solange er hilft und für eventuelle Schäden (ich meine jetzt keinen Abgestorbenen Fuß weiß er unbedingt die Blutzufuhr abdrücken wollte oder so) nicht belangt werden kann?
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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- Abi 2012 -
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19.03.2012, 17:23
Original von derskr
Am besten man stellt das hier mal echt klar;

Erst-Helfer --> Rechtlich geschützt

Sanitäter --> NICHT Geschützt

Rettungshelfer --> Rechtlich geschützt

Rettungssanitäter --> Rechtlich geschützt

Rettungsassistent --> Rechtlich geschützt

Arzt --> Rechtlich geschützt

Notarzt --> Rechtlich geschützt

@leuchtreklamefahrer. Der Rettungsassistent, hat kein Staatsexamen, dieser ist Stattlich geprüft, genauso wie der Rettungshelfer und der Rettungssanitäter. Der Krankenpfleger ist Examiniert.




Du hast mal original KEINE Ahnung. Gut, dass du nur Blut durch die Gegend fährst.
Zuletzt geändert von Hallo123 am 19.03.2012, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.

20.03.2012, 22:32
Bei meiner RettAss-Prüfung wurde auch vom "Staatsexamen" gesprochen.

Die Abschlussprüfung ist ja schließlich staatlich (bei uns ist z.B. das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit für die Abnahmne verantwortlich).

Und natürlich kann man das Kind nennen, wie man will, also "Prüfung" gegen "Examen" austauschen.

Wenn man nun eine staatliche Abschlussprüfung erfolgreich absolviert, hat man also ein "Staatsexamen". Auch wenn auf meiner Urkunde dies Wort nicht verwendet wird. Der Aufdruck ist aber jeweils Vorgabe des Landes.

Das führt mitunter natürlich zu Verwirrung bei anderen med. Fachberufen, ist aber bezeichnend für die Anerkennungsbestrebungen, die mein Berufsstand in der medizinischen Fachwelt anstellt.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!
10.07.2015, 20:39
Also hatte insgesamt eine Woche Ausbildung mit Fallbeispiel Prüfung und HLW und schriftlicher Prüfung dürfte ich dann Sanitäter als Rückenschild haben also für Jugendfeuerwehr?
Viel Grüße
Sanitätshelfer und JFler
Am schönsten Gym Bayerns
Gymeck

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