Was ist beim SSD erlaubt und was nicht?

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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12.12.2011, 22:40
Ich bin auch der Meinung.
Die Kinder müssen von klein auf vorbereitet werden. Es ist auch sehr wichtig ihnen die Scheu zu nehmen, sodass sie im späteren leben keine Angst haben zu helfen.

13.12.2011, 19:41
Daher hier nochmal mein dringender Apell:

Sorgt für einen nahtlosen Übergang z.B. aus einem Grundschul-SSD in den SSD der weiterführenden Schule.

Nichts ist dämlicher für die Kinder, als gesagt zu bekommen, dass sie ab jetzt unerwünscht, weil "zu klein", sind.

Kinder, die euch da verlorengehen, bekommt ihr später wahrscheinlich nur schwer wieder.

In der siebten Klassse hat man dann schließlich langsam auch andere Interessen...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

13.12.2011, 20:03
Allerdings werden die meisten 12.Klässler eher irritiert reagieren, wenn ein 5. Klässler ihm helfen will...
Aber die meisten Patienten sind ja auch Unterstufe, von daher alles machbar.
Dann gibts halt eine Begrenzung für die Zahl der Sanis, wir sind mittlerweile 40 Mann/Frau, da wird das Dienstplan erstellen zur Qual.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

13.12.2011, 22:04
Hallo keyra86,

mit SSD an Grundschulen gibt es inzwischen schon gute Erfahrungen. Wichtig ist, den SSD als pädagogisches Angebot zu betrachten und nicht als Service-Einheit der Schule. (Das gilt aber nicht nur für Grundschulen).

Dies vorausgeschickt - nun zur Frage der rechtlichen Vorgaben. (Ich vermute, es geht evtl. auch um ein entsprechende Abschlussarbeit).
Eine explizite Regelung zu der Fragestellung gibt es m. E. nicht. Grundsätzlich gelten die landesgesetzlichen und die untergesezlichen (Erlasse) Regelungen zur Aufsichspflicht und zur Ersten Hilfe an Schulen.
Ich gehe davon aus, dass es um NRW geht - leider kann ich hier die einschlägigen Vorschriften nicht benennen.
In Niedersachsen gibt es z. B. im Erlass "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" eine eindeutige Aussage zum SSD.

Der Aussage von "Onkel Jürgen" schließe ich mich grundsätzlich an.

Die Aufsichtspflicht muss in der Grundschule in der erforderlichen Intensität ausgeübt werden. Aber das ist ja selbstverständlich. Dies gilt dann auch für die Beaufsichtigung der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter.

Noch Fragen?

Viele Grüße und viel Erfolg

Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

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