Rechtliches bezogen auf die Schule

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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11.08.2011, 14:46
@Hajo: Oder so. Mit den blöden Schienen geht die ganze Konzentration grad dafür drauf, mit einer Hand überhaupt irgendwelche Tasten zu treffen. Da ist Rechtschreibung schonmal Nebensache...
Caro, 28, Lehrerin.

11.08.2011, 21:47
Ich kann dir einen unserer Lehrer beschreiben, der alle drei Attribute vereint :D
treffend in einem Wort: Stromberg
Ausführlicher:
Er ist vom Aussehen her 30, neben seiner Tätigkeit als Chemielehrer noch Hauptmann der Reserve, Aushilfsprofessor anner Uni. wie auch immer das geht, und unser Sicherheitsbeauftragter. Außerdem hat er Erfahrungen im Katastrophenschutz.
Seine Beliebtheit resultiert daraus, dass er Stromberg nicht nur zum verwechseln ähnlich sieht, sondern dessen Schlagfertigkeit bei weiten übertrifft.
Interessant ist sein Unterricht, geht es z.B. um Kohlenstoffe wird fett und zum neid aller anderen Klassen in deren Sichtweite gegrillt. Geht es um Eiweiße wird Eieromelett zubereitet usw. Am heftigsten sind aber immer seine Problemlösungen, so hat er z.B. einen 13er, der ohne Verkleidung zu den Mottowochen kam spontan in einen ABC Schutzanzug gesteckt, welcher grade 'zufällig' in seinem Kofferaum lagerte. btw, sein Privatwagen ist gepanzert.
Außerdem Organisiert er für entsprechend alte Schüler Parties etc.
Die Angst vor ihm begründet sich neben der Tatsache, dass er jeden, der ihm Quer kommt, ohne Probleme die Lächerlichkeit seines Anliegens / Verhaltens in derart beieindruckender Weise darlegen kann, dass eventuelle Fehler in seinen Argumentationen erst viel zu spät gefunden werden. Wer sich mit ihm Anlegt verliert irgendwie immer. Wir hatten an der ganzen Schule eine einzige Person, die es mit ihm aufnehmen konnte. Wer sich von ihm einen Spruch einfängt muss sich den teilweise noch Jahre später anhören :D
Andersherum hält er seine Schüler damit derart bei Stange, dass selbst seine Grundkruse die beiden nicht von ihm geführten Chemie-LK's abhängen. Und bis jetzt hat sich noch nicht eine Person über ein zu hohes Niveau beschwert, bei ihm kommt iwie jeder mit. Aber andererseits sind sind wir Bremer, bei unserem Pisaschnitt sollte von dem durchschnittlichen LK wohl nicht allzu viel erwartet werden 8o

Ach man, ich will ihn wieder haben, der war heftig ;(
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

12.08.2011, 06:14
Um mal back to topic zu kommen:

Eine Disziplinarmaßnahme die darauf abzielt den Schüler gezielt vor anderen Schülern herauszustellen ist untersagt, es gibt zum "in der Ecke stehen" ja auch entsprechende Urteile aus BY und BW.
Rein rechtlich gesehen muss der Lehrer sich auf die ihm im Schulgesetz zu Verfügung gestellten Disziplinarmaßnahmen (das kann je nach Bundesland wechseln) beschränken...
(Auch wenn ich bis heute Referendare kenne denen genau das Gegenteil in den Seminaren erzählt wurde.. :rolleyes: )

Wobei sich rein praktisch die Frage stellt ob der Schüler nicht lieber "stehen" würde als die volle Bandbreite der disziplinarischen Maßnahmen zu erfahren, denn den meisten ist ja zu mindestens in den unteren Klassen nicht so recht wenn sie was nach Hause geschickt kriegen bzw. nachsitzen müssen (in einigen Schulgesetzen gibt es das ja noch.... Wobei hier angemerkt sei das Busschüler damit wunderbar Schulleiter ärgern können... Aber das ist ein anderes Thema).

13.08.2011, 21:12
Was sagt ihr eigentlich dazu:

Unser stellv. Schulleiter, der für Vetretungspläne, Stundenpläne, ..... und was weis ich was zuständig ist und auch für die "Bestrafung".
Viele Beschweren sich, dass er sich nicht für die Schüler interessiert, sondern sich nur anhört, was der jeweilige Lehrer sagt und daraus dann die Strafe scließt. Ich weis, dass er einen stressigen Job hat, aber sich nur die aufgepeppte Version des Lehrers anzuhören und daraus dann den Schüler zu bestrafen ist doch ... aufjedenfall nicht in Ordnung.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

13.08.2011, 21:47
@Titanus

Es ist nicht primär die Aufgabe des Schulleiters zu entscheiden ob der Schüler oder der Lehrer recht hat, sondern das von seinem Mitarbeiter (=der Lehrer) beanstandete Fehlverhalten des Schülers mithilfe der seiner weiterreichenden Möglichkeiten zu ahnden.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

14.08.2011, 07:52
Richtig. Es handelt sich um kein Gerichtsverfahren, es geht schlichtweg um die Ausführung. Entscheidend ist an der Schule schlichtweg die Aussage der Lehrkraft.

Rein theoretisch kann er dich auch bestrafen weil dir ein Stift runter gefallen ist... Und du hast nichts als Pech...

Wenn überhaupt kann eine "Disziplinarmaßnahme" von der Aufsichtsbehörde (im Regel der zuständige Ministerialdirigent) "überprüft" werden, die geschieht aber im Regelfall nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Schüler (und selbst dann nur seltenst)...Ggf. muss geklagt werden....

Auch wenn kein Schüler das gerne hört: De facto hat man als minderjähriger Schüler quasi kaum Rechte.... :rolleyes:

14.08.2011, 18:32
Original von krumel
Richtig. Es handelt sich um kein Gerichtsverfahren, es geht schlichtweg um die Ausführung. Entscheidend ist an der Schule schlichtweg die Aussage der Lehrkraft.

Rein theoretisch kann er dich auch bestrafen weil dir ein Stift runter gefallen ist... Und du hast nichts als Pech...

Wenn überhaupt kann eine "Disziplinarmaßnahme" von der Aufsichtsbehörde (im Regel der zuständige Ministerialdirigent) "überprüft" werden, die geschieht aber im Regelfall nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Schüler (und selbst dann nur seltenst)...Ggf. muss geklagt werden....

Auch wenn kein Schüler das gerne hört: De facto hat man als minderjähriger Schüler quasi kaum Rechte.... :rolleyes:


Rechtlich sicherlich alles richtig, die Frage stellt sich wie klug es für Lehrer wäre dieses System walten zu lassen. Auch Schüler können sich wehren, zwar sind sie letztendlich meist am kürzeren Hebel, aber dem Lehrer das Leben schwer machen können sie recht leicht. Der Lehrer hat also selber auch Interesse daran das die meisten Schüler glücklich sind.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

14.08.2011, 19:52
Original von M1k3
Der Lehrer hat also selber auch Interesse daran das die meisten Schüler glücklich sind.


Sollten sie zumindist. Da hätten gleibe ich beide was davon^^
Lehrer sollten meiner Meinung nach demokratischer sein.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

14.08.2011, 20:08
Original von Titanus
Lehrer sollten meiner Meinung nach demokratischer sein.



In welcher Hinsicht? Wie genau stellst du dir das vor?
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

16.08.2011, 10:16
Original von M1k3
Original von krumel
Richtig. Es handelt sich um kein Gerichtsverfahren, es geht schlichtweg um die Ausführung. Entscheidend ist an der Schule schlichtweg die Aussage der Lehrkraft.

Rein theoretisch kann er dich auch bestrafen weil dir ein Stift runter gefallen ist... Und du hast nichts als Pech...

Wenn überhaupt kann eine "Disziplinarmaßnahme" von der Aufsichtsbehörde (im Regel der zuständige Ministerialdirigent) "überprüft" werden, die geschieht aber im Regelfall nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Schüler (und selbst dann nur seltenst)...Ggf. muss geklagt werden....

Auch wenn kein Schüler das gerne hört: De facto hat man als minderjähriger Schüler quasi kaum Rechte.... :rolleyes:


Rechtlich sicherlich alles richtig, die Frage stellt sich wie klug es für Lehrer wäre dieses System walten zu lassen. Auch Schüler können sich wehren, zwar sind sie letztendlich meist am kürzeren Hebel, aber dem Lehrer das Leben schwer machen können sie recht leicht. Der Lehrer hat also selber auch Interesse daran das die meisten Schüler glücklich sind.


Wehren kann sich der Schüler nicht. Da verliert er immer (habe ich Jahrelang ausprobiert, ich weiß wovon ich spreche :D :D ).Rechtlich wehren kann sich überhaupt nur der oder die Erziehungsberechtigte (und rechtliches wehren ist das einzig wirksame :D ), bei allem anderen ist es nur eine Frage des Lehrers und seiner Durchsetzungskraft...

17.08.2011, 14:54
Als Schüler hast du allerdings als Kollektiv ne Menge Möglichkeiten.
Wenn alle Schüler der Klasse streiken, weil sie eine oder mehrere Entscheidungen eines Lehrers nicht mittragen so kann dieser keinen Unterricht machen. Dies führt dann dazu, dass sich die Schulleitung, Gesamtkonferenz o.Ä. auf Dauer damit befassen muss. Außerdem gehen zumindest bei uns andauernd einzelne (ältere) Schüler zur Schulleitung, wenn sie mit irgendeinen Lehrer Probleme haben. Da sind schon ein paar geflogen, weil sich viele über sie beschwert haben. Wenn du mit einer Entscheidung also überhaupt nicht einverstanden bist könntest du mitten im Unterricht aufstehen, ankündigen, dass du damit nicht einverstanden bist, und deswegen die Schulleitung als übergeordnete Instanz damit befassen wirst und selbiges anschließend tun. Sowas tut jedem Lehrer weh, selbst wenn es keine direkten Konsequenzen hat. Und wenn sich die Klasse anschließt kann er sich hinterher auch nicht einzelne Rauspicken und diese danach Bestrafen.
"Die Wellen einer Pfütze erzeugen keine Brandung."

17.08.2011, 17:04
Schön ist auch, als gesamte Klasse geschlossen eine Klausur zu verweigern, weil der vorhergehende "Unterricht" alles andere als angemessen war... Haben wir erfolgreich gemacht.

17.08.2011, 17:22
Zu der Sache mit dem Schulleiter: Dafür müsstet du nur einen haben, der auch durchgreift und nicht so wie wir einen der zwar für alle ein offenes Ohr hat aber am Ende passiert nie irgendwas ;)

17.08.2011, 18:27
Zur Sache mit dem Kollektiv:
Das kann funktionieren, muss aber nicht. Grade in Zeiten des erhöhten Notendrucks (Stichwort G8) wirst du immer einige Ausreißer haben..Und die genügen schon.
Abgesehen davon habe ich auch schon Lehrer/Schulleitungen erlebt die dann kollektiv einen Verweis und eine 6 (Kurzarbeit) erteilt hat...

Zur Sache mit dem "bei der Schulleitung beschweren".

Das wird nur bei ernsthaften Dienstvergehen der Lehrkräfte funktionieren, andernfalls sind die Weisungsbefugnisse der Schulleitung hier sehr sehr gering.
"Rausgeschmissen" wird ein Lehrer wegen Beschwerden (solange keine massiven Dienstvergehen) dahinter stehen auch ganz sicher nicht. Grade bei den (oftmals ja noch) verbeamteten Lehrern ist dies auch gar nicht möglich.
Meistens wird einfach "versetzt"...

Ich kenne nur Fälle von massivsten Vergehen (im Regelfall sexueller Missbrauch) bei denen Lehrkräfte "rausgeschmissen" wurden, selbst bei einem sexuellen Verhältnis mit einer minderjährigen Schülerin wurde im Regelfall nur strafversetzt...

17.08.2011, 18:34
Original von madhef
Ja, die gute Methode von damals™. Funktioniert aber leider nicht mehr wirklich (selbst in Gymnasialklassen nicht).


Hehe, ich komm nächste Woche in die 12. und vor den Sommerferien haben uns wiedereinmal alle Lehrer bestätigt, wir waren die schlimmste Klasse die dieses gymnasium je erlebt hat (Wobei ich nicht zu den Störenfrieden gehöre - nurmal so angemerkt)

Aber zur Hauptfrage: Ja der Lehrer darf das.

Und zum Kollektiv: Das klappt nicht. Es wurde bei uns oft versucht, hat aber immer nur dazu gefüht dass die Schüler die aufpassen wollten und etwas schwächer waren nur noch mehr runtergeputzt wurden, weil die Störenfriede den Stoff auch so konnten - fragt mich nicht wie.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)

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