Patientenschutz

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27.06.2011, 14:30
Hi,

also wenn unser Patient angegriffen wird darf ich den Angreifer dann mit Polizeigriff auf den boden legen

27.06.2011, 14:40
Ich nehme jetzt mal an, das war eine Frage.
Also letztendlich gilt hier die Notwehr. Somit darfst du das rein rechtlich und dürftest ihn auch festhalten, bis die Polizei da ist. Also rein rechtlich in Odnung.
Allerdings ist das in der Schule eine recht unpraktikable Lösung. Ich meine man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Also die Person einfach davon abhalten und dann hinaus-/wegbegleiten und beruhigen. Dann kann man einen Lehrer hinzuziehen, mit dem lässt sich der Schüler bestimmt beruhigen und der kann das ganze dann klären nd eventuelle Konsequenzen daraus ziehen.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

27.06.2011, 16:03
StGB
§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

27.06.2011, 16:44
Original von sebbe1995
Somit darfst du das rein rechtlich und dürftest ihn auch festhalten, bis die Polizei da ist. Also rein rechtlich in Odnung.

Nein, das ist eigentlich durch die Notwehr nicht abgedeckt. Eine Jedermann-Festnahme ist an gewisse Bedingungen geknüpft.

Außerdem wird die Notwehr in der juristischen Interpretation auch eingeschränkt: Abschnitt III, 2. Gebotenheit.

Also wenn es sich um eine Schulhofklopperei handelt, würde ich an deiner Stelle da nicht gleich den Oberbullen raushängen lassen und irgendwelche Kinder in den Polizeigriff nehmen. Prügelnde Sanis bringen eher Ärger, als das sie beruhigend auf eine Situation einwirken.

Grüße
Berliner Schildkröte
High-water Food Service
Private Coffee, 3. preußisches Sanitätsgeschwader Berlin

27.06.2011, 16:55
Original von Berliner Schildkröte
Original von sebbe1995
Somit darfst du das rein rechtlich und dürftest ihn auch festhalten, bis die Polizei da ist. Also rein rechtlich in Odnung.

Nein, das ist eigentlich durch die Notwehr nicht abgedeckt. Eine Jedermann-Festnahme ist an gewisse Bedingungen geknüpft.

Außerdem wird die Notwehr in der juristischen Interpretation auch eingeschränkt: Abschnitt III, 2. Gebotenheit.

Also wenn es sich um eine Schulhofklopperei handelt, würde ich an deiner Stelle da nicht gleich den Oberbullen raushängen lassen und irgendwelche Kinder in den Polizeigriff nehmen. Prügelnde Sanis bringen eher Ärger, als das sie beruhigend auf eine Situation einwirken.

Grüße
Berliner Schildkröte


Ok, die Sache mit der Notwehr war schlecht formuliert, natürlich zählt die Festnahme nicht zur Notwehr, jedoch wäre auch die Festnahme rechtlich in Ordnung, also so wie ich mir die Situation "wenn unser Patient angegriffen wird" vorstelle. Damit wollte ich nur unterstreichen, dass man das, was man darf nicht unbedingt tun muss/sollte. Wenn also ein Patient nur geschubst werden soll, ist es ebennicht gerechtfertigt, wenn man den Täter bewusstlos schlägt und ihn fesselt, bis die Polizei da ist! Also wie gesagt: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, das geht eher nach hinten los (auch für den Ruf des SSD!)
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

28.06.2011, 08:30
Im Schulsanitätsdienst wird es wohl eher selten zu Situationen kommen, in denen der Patient tatsächlich angegriffen wird. Sollte es tatsächlich einmal soweit kommen, dass der Patient richtig angegriffen wird, und damit meine ich, dass ein Muskelpaket auf ihn eintritt und einschlägt, dann solltet ihr als Schulsanitäter euch sowieso da raus halten - Stichwort Eigenschutz - und einen Lehrer darüber informieren, dieser wird dann die notwendigen Schritte einleiten. Keinem Patienten hilft ein Sanitäter, der sich todesmutig vor ihn stellt und dann selbst zum Opfer wird.

Im Rettungsdienst sieht die Sache ganz anders aus. Der Angestellte im hauptamtliche Rettungsdienst ist ein Verwaltungshelfer und ist somit zu einigem mehr berechtigt. So darf er zum Beispiel Platzverweise erteilen. Unmittelbaren Zwang darf er aber nicht anwenden, er darf also keinen fesseln. Hierzu wird die Polizei zur Amtshilfe herangezogen, jedoch geschieht dann das Fesseln durch die Polizei im Auftrag des Rettungsdienstes, also des jeweiligen Führers.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

28.06.2011, 09:02
Original von LevSani
Im Rettungsdienst sieht die Sache ganz anders aus. Der Angestellte im hauptamtliche Rettungsdienst ist ein Verwaltungshelfer und ist somit zu einigem mehr berechtigt. So darf er zum Beispiel Platzverweise erteilen. Unmittelbaren Zwang darf er aber nicht anwenden, er darf also keinen fesseln. Hierzu wird die Polizei zur Amtshilfe herangezogen, jedoch geschieht dann das Fesseln durch die Polizei im Auftrag des Rettungsdienstes, also des jeweiligen Führers.

Lev, du verwechselst da ein bisschen was.
Trennen muss man Zwangseinweisung, und Notwehr, und Jederman-Festnahme. Die Links hier im Thread sind dazu ganz gut :)

Im Rettungsdienst sieht die Sache eigentlich rechtlich genau so aus wie mit jedem sonst. Übrigens leg ich mich da auch nicht mit Muskelprotzen an ;)
Soll der den RTW auseinander nehmen, mir doch egal. Als Fortbildung wird in meinem Kreis grad "Deeskalation" einen ganzen Tag lang gelehrt. Leider gehts da nur um Selbstverteidigung. Das macht sicherlich Spaß, und bisschen Sport tut auch gut, aber führt manche Kollegen zur Selbsteinschätzung sie können sich effektiv wehren (in einem RTW!!!) gegen fast jeden Gegner, weil sie es einen Tag auf der Matte geübt haben.
Als ehemaliger Grüngurt in Karate kann ich nur sagen, wenn man nicht ständig trainiert, und auch mal eins in die Fresse kriegen kann ohne zu weinen (gibts das noch?), dann kann man ordentliche Verteidigung auf der Straße auch vergessen.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

28.06.2011, 16:13
Also dass war etwas falsch formuliert ich habe den Angreifer nicht dierekt auf dem Boden festgehalten sondern Polizeigriff gemacht und in dann wieder losgelassen

28.06.2011, 18:33
Original von SSDler
Also dass war etwas falsch formuliert ich habe den Angreifer nicht dierekt auf dem Boden festgehalten sondern Polizeigriff gemacht und in dann wieder losgelassen

Und warum?
Endlich EH! 04.05.2008!

28.06.2011, 21:04
Du bist laut deinem Profil 12. Was war denn vorgefallen? Kann mir nicht vorstellen, dass bei eurer Altersgruppe solch aggresives Verhalten zum Vorschein kommt. Und wenn der "Angreifer" älter und größer ist als du, und du nicht den schwarzen Gurt in irgendwas hast, würde ich mich raushalten und nen Lehrer holen, wenn ein verbaler Klärungsversuch scheitert.

08.11.2011, 12:23
Bei einer Hilfeleistung, wenn ein anderer Mensch angegriffen wird, heißt das Nothilfe!

08.11.2011, 14:55
Original von Schulsani
Bei einer Hilfeleistung, wenn ein anderer Mensch angegriffen wird, heißt das Nothilfe!

Und das hilft hier bei diesem aktuellen Thema jetzt inwiefern weiter?
Zuletzt geändert von gorld am 08.11.2011, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Endlich EH! 04.05.2008!

08.11.2011, 15:05
[MOD]

@Schulsani (PN ist ja leider deaktiviert)

Warum fällst du hier eigentlich nur dadurch auf, daß du Uralthreads mit sinnbefreiten Beiträgen wieder aufwärmst?

Wäre nett wenn du das lassen könntest.

[/MOD]

Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.


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