Verfasst: 27.06.2011, 08:45
In dem Brief sollztest du ganz klar stellen um was für eine Tätigkeit es sich handelt. Gerade weil die HiOrgs teilweise eierlegende Wollmilchsäue sind, unterliegen sie bei unterschliedlichen Tätigkeiten auch unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH etc. führen bei Veranstaltungen auf Anfrage der Veranstalter regelmäßig Sanitätswachdienste durch. Diese werden dem Veranstalter üblicherweise in Rechnung gestellt. Personell besetzt werden diese Dienste vornehmlich mit ehrenamtlichen Helfern der Organisation.
Ergeben sich bei diesen Tätigkeiten Einschränkungen für ehrenamtliche Helfer unter 16 bzw. 18 Jahren aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder anderen Rechtsnormen?
Mit freundlichen Grüßen
Die Anfrage solltest du nicht an das Ministerium stellen, sondern an die jeweils örtlich zuständigen Stellen. Dies ist in deinem Fall das RP Darmstadt, genauer gesagt deren Abteilung Arbeitsschutz und Umweltschutz Frankfurt, die auch für deinen Landkreis zuständig ist. Per Mail kannst du diese hier erreichen: arbeitsschutz-frankfurt@rpda.hessen.de