Zuständigkeit des SSD

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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16.03.2011, 14:09
Danke für eure Antworten. Wir haben uns jetzt in der Gruppenstunde gestern darauf geeinigt, dass wir den Dienst nicht übernehmen werden und das der Veranstalter den OV bzw. die Bereitschaft anfragen soll...

Trotzdem vielen Herzlichen Dank für eure Ratschläge und Tipps!
SSD´lerin, GL, SAN A/B, AED-Schein- Besitzerin
Ich hafte nicht für Rechtschreibfehler!!!
Es heißt nicht: Tatüüütataaa, tatüüütataaa. Sondern: Zu spääät, zu späääät!

05.05.2011, 11:14
Gute Entscheidung.

Die Übernahme von "externen" SanD (extern deswegen weil dem Charakter nach keine Schulveranstaltung) oder gar beauflagten Sanitätsdiensten durch einen SSD ist ein extrem heißes (/zu heißes) Eisen.

In Kurzform stellen sich folgende juristischen Themengebiete kritisch dar: Wettbewerbsrecht (schließlich hätte der Veranstalter ja auch eine HiOrg oder einen privaten Anbieter-für Geld- mit dem Dienst beauftragen können...), nach dem (Umsatz)steuerrecht (sobald ich Geld verlange ist die Frage wie es versteuert wird, eine "Spende" an den SSD via Förderverein ist definitiv ein Fall von Steuerhinterziehung...), des Haftungsrechts (-wer haftet im Falle das was passiert? De facto euer Rektor; wer haftet gegenüber dem Veranstalter bei Nichterfüllung der möglicherweise erteilten Auflagen? Wieder der Rektor....Rektoren haften nicht gerne=> Mehr als genug Ärger für den SSD) sowie sogar sog. theoretisch im Strafrecht (sehr vage evtl. Garantenstellung, usw.)....

Ohne das jetzt umfangsbedingt auszubreiten: Geht einfach nicht rechtlich sauber...

05.05.2011, 13:37
Das nicht zu machen ist meiner Meinung nach die richtige Entscheidung.
Zu dem Punkt bei den Sportverbänden anfragen:

Bei den Sportverbänden wirst du nur sehr selten eine Antwort bekommen, was diese unter einem Sanitätsdienst verstehen. (Ausnahme sind hier Kampfsportarten, Motorsport, Reitsport, Eishockey etc.., diese Verbände haben sehr genaue Vorstellungen wie das aussehen soll.)

In der Ausschreibung des DHB für die Final Four Turniere ist zum Beispiel nur eine medizinische Betreuung (Sanitätsdienst) erwähnt ohne weitere Aufschlüsselung.
Bei der Westdeutschen Meisterschaft sagen die Durchführungsbestimmungen:
14. Ordnungs- & Sanitätsdienst:
Der Heimverein ist verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Er sollte einen Sanitätsdienst stellen, zumindestens im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung gewährleisten.

Ist also alles recht schwammig gehalten. Wir haben dieses Jahr aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahl beschlossen keinen seperaten Sanitätsdienst zu beauftragen, da wir im Rahmen des Ordnungsdienstes ausreichend geschultes Erste Hilfe Personal vor Ort hatten und die beteiligten Mannschaften über eigene Physio's und geschulte Betreuer ebenfalls keinen Bedarf hatten. Bei grösseren Zuschauerzahlen sieht das Ganze dann aber wieder anders aus, da empfiehlt es sich unabhängig von den Sportlern alleine für die Zuschauer einen Sanitätsdienst vor Ort zu haben.

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