unterlassene Hilfeleistung!?
Verfasst: 17.07.2010, 16:59
http://schulsanitaetsdienst.net/forum/
http://schulsanitaetsdienst.net/forum/viewtopic.php?f=15&t=1014
Original von Helpman1993
Vorausgesetzt, dass die Aussagen der ErstHelfer wahr sind.
Original von lafidi
1. Die Helfer dürfen offiziell das Boot nicht benutzen. Ich weiß nicht, wie es bei der DLRG mit Boot fahren und Führungserlaubnis ist.
Original von lafidi
2. Die Zeitangabe mit 15 Minuten ist weit übertrieben. Ich denke aber, das hängt mit dem relativen Zeitempfinden [zusammen]
Original von lafidi
3. Finde ich widersprichen sich die Personen etwas, da sie von starkem Bewuchs, der laut DRLG-Helfern, eine Gefahr darstellen kann, hätten tauchen sollen, was ja gegen den Selbstschutz ist
Original von lafidi
4. Kurz nach Schluss ist die Gefahr einer Fehlalamierung denke ich, immer höher
Original von lafidi
Zum Thema Einsatzkleidung: Eventuell hatten die auch einfach nur T-Shirts von Zeltlagern oder sonst wie mit DLRG-Logo an.
Original von Hajo Behrendt
Prinzipiell greift diese natürlich auch, wenn man eine entsprechende Ausbildung besitzt und keine Dienstkleidung trägt.
Original von Hajo Behrendt
In Dienstkleidung hingegen trifft euch eine "besondere Schwere der Schuld", da ihr aufgrund der Kleidung als fachkundiges Personal erkennbar seid und so in besonderem Maße (=von "Berufs" wegen oder aufgrund eines besonderen Verhältnisses zum Patienten, also als "Garant") verpflichtet gewesen wärt, Hilfe zu leisten.