Welches EH Material in der Schule vorrätig zu sein hat, regelt die Gemeinde-Unfall-Kasse/Unfallkasse.
In Schulen ist zwingend ein Krankenzimmer(SAN Raum) vorgeschrieben. In den Sporthallen, den naturwissenschaftlichen Fachräumen, Werk- und Kunsträumen sind EH Kästen Vorschrift, teilweise mit Ergänzungen wie z. B. Augenwaschflaschen. Außerdem muss es EH Material für Wandertage geben.
Das Material muss sowohl für die entsprechenden Schüler als auch für Lehrer ausgelegt sein.
Die Ausstattung muss der Schulträger bezahlen, die Ausführung der Anschaffung/Vorhaltung wird meist an die Schulen delegiert.
Der Schulleiter kann diese Verantwortung an einen Lehrer oder Mitarbeitet delegieren (offiziell muss dies schriftlich sein), ansonsten ist der SL rechtlich dafür haftbar.
außerdem ist das Führen eines Verbandbuches Pflicht!
In Schulen ist zwingend ein Krankenzimmer(SAN Raum) vorgeschrieben. In den Sporthallen, den naturwissenschaftlichen Fachräumen, Werk- und Kunsträumen sind EH Kästen Vorschrift, teilweise mit Ergänzungen wie z. B. Augenwaschflaschen. Außerdem muss es EH Material für Wandertage geben.
Das Material muss sowohl für die entsprechenden Schüler als auch für Lehrer ausgelegt sein.
Die Ausstattung muss der Schulträger bezahlen, die Ausführung der Anschaffung/Vorhaltung wird meist an die Schulen delegiert.
Der Schulleiter kann diese Verantwortung an einen Lehrer oder Mitarbeitet delegieren (offiziell muss dies schriftlich sein), ansonsten ist der SL rechtlich dafür haftbar.
außerdem ist das Führen eines Verbandbuches Pflicht!
Zuletzt geändert von silberfleck am 05.03.2011, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.