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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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Grundsatzdiskussion: Medikamente

07.07.2010, 13:03

So, ich würde mir wünschen, wenn ihr hier schreiben würdet, welche Medikamente ihr im SSD für vertretbar haltet und vor allem warum!

Für mich ok sind:
Sauerstoff: Die einzige wirkliche Kontraindikation ist eine Paraquatvergiftung, deren Wahrscheinlichkeit im SSD so astronomisch gering ist, dass man sie vernachlässigen kann.

Burngel, Waterjel u.ä.: Der Patient verspürt dadurch schnell Linderung und die Folgen werden abgeschwächt.

Zucker: Eine leichte Hypoglykämie mit Traubenzucker zu unterbinden ist leicht, durch falsche Anwendung eine Hyperglykämie zu erzeugen schwer möglich.

Alles andere bekommt der Patient von mir nur dann, wenn es mit einem Arzt so vereinbart ist.

EDIT: Rechtschreibung
Zuletzt geändert von Max am 07.07.2010, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.

07.07.2010, 13:12

also ich würde wenn überhaupt O2...un dann auch nur ne maximale abgabemenge von 6 litern/min.

07.07.2010, 13:17

Als vertretbar halte ich in UNSEREM SSD Sauerstoff nicht, da wir damit nie ausgebildet wurden. Ansonsten stimme ich Max mit dem Einsatz von Zucker zu.
Weitere Medikamente würde ich dem Patienten nur geben, wenn dieser diese dabei hat und er Hilfe bei der Einnahme benötigt, beispielsweise Asthmaspray oder Tablette gegen Hirnschlag (bekannte Epilepsiepatientin, die eine dabei hat, falls sie länger als 2-3 Minuten bewusstlos ist) würde ich hier nennen.
Burngel & Waterjel sind mir unbekannt.

Edit: Rechtschreibung.
Zuletzt geändert von Magicman am 07.07.2010, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.

07.07.2010, 13:20

was für ne ausbildung ham denn die leute in euerm SSD das ihr nich wie man mit O2 umgeht?

07.07.2010, 13:23

Schön, schön - da gibt es doch für mich gleich die ersten Anknüpfpunkte:

Original von Magicman
... beispielsweise Asthmaspray oder Tablette gegen Hirnschlag (bekannte Epilepsiepatientin, die eine dabei hat, falls sie länger als 2-3 Minuten bewusstlos ist) würde ich hier nennen.



Hirn"schlag": obwohl schon umgangsprachlich, so doch nicht mit Epilepsie gleich zu setzen. Allenfalls mit einem Schlaganfall. Und dagegen gibt es keine Tablette. ;)
Bei Eurer Epilepsiepatientin frag ich mich, wie ich einer Bewusstlosen eine Tablette verabreichen will!??

@Medikamente: Würde ich mich Max im Eingangsposting anschließen, wobei Waterjel auch schon wieder in der Diskussion steht und bei einigen mir bekannten Verbrennungszentren nicht gern gesehen wird.

07.07.2010, 13:30

Original von sanii112
was für ne ausbildung ham denn die leute in euerm SSD das ihr nich wie man mit O2 umgeht?

Unsere Lehrer werden vom DRK ausgebildet und gehen zu ihren Auffrischungen. Diese bilden uns dann aus. Mehr Ausbidlung gibt es da nicht, da keiner meiner beiden SSD einer Hilfsorganisation angehört.

Original von GeKue
[...]
Hirn"schlag": obwohl schon umgangsprachlich, so doch nicht mit Epilepsie gleich zu setzen. Allenfalls mit einem Schlaganfall. Und dagegen gibt es keine Tablette. ;)
Bei Eurer Epilepsiepatientin frag ich mich, wie ich einer Bewusstlosen eine Tablette verabreichen will!??
[...]

Ihr wurde im Krankenhaus gesagt, man soll ihr diese einfach in den Mund legen. Vermutlich ist das Risiko der Aspiration dann so gering, dass es vertretbar ist, denn normalerweise soll der Mundraum ja frei sein.
Zuletzt geändert von Magicman am 07.07.2010, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.

07.07.2010, 13:32

Original von sanii112
was für ne ausbildung ham denn die leute in euerm SSD das ihr nich wie man mit O2 umgeht?



Nicht jeder SSD hält sich SanH oder gar RS/RA. Und selbst bei manch SanH-Ausbildung der HiOrg ist das nicht Ausbildungsthema.

07.07.2010, 13:33

also ich habs beigebracht bekommen....
vorallem bei der reanimation wurd drauf geachtet das wir O2 benutzen...

07.07.2010, 13:39

Original von sanii112
also ich würde wenn überhaupt O2...un dann auch nur ne maximale abgabemenge von 6 litern/min.


Es gibt durchaus Notfälle wo man mehr als 6 l/min geben kann und sollte...

Also bei mir im SSD haben wir Traubenzucker und Wasserstoffperoxid und wir kommen auch sehr gut damit aus. Bei den Bundesjugendspielen hatten wir zusätzlich noch Sauerstoff zur Verfügung.

Alles weitere (Paracetamol, Fenistil Gel, etc.) dürfen in meiner HiOg sowieso nur Helfer geben, die über 18 Jahre sind und eine entsprechende Einweisung haben, also hat sich das für den SSD mit größtenteils minderjährigen Helfern sowieso erledigt.

Grüße
Berliner Schildkröte

07.07.2010, 15:28

O2: Da die Gefahren hier eher physikalischer Natur (richtiger Umgang mit Gasdruckflaschen) sind, entzieht sich eine Maximaldosis jeder rationalen Begründung.

Epilepsie: Neben Zäpfchen die krampfdurchbrechend wirken, gibt es auch Medikamente die von Patienten mit Prodromi (= Vorahnung) präventiv vor dem eigentlichen Anfall eingenommen werden können. Außerdem gibt es Patienten, bei denen sich ein Anfall nicht aus Ganzkörperkrämpfe sondern bei denen der Anfall auf einzelne Ausfälle beschränkt ist - könnte mir vorstellen, dass es hier auch krampfdurchbrechende Tabletten gibt, die man verabreichen könnte (wobei dieser letzte Punkt rein spekulativ ist!).

Burngel usw: Ich fahre ja nicht mehr aktiv RD, aber soweit ich weiß ist man davon wieder abgerückt, weil der Schaden (durch die Kälte) größer als der Nutzen war - zumindest was den professionellen Rettungsdienst angeht (der ja nie unmittelbar nach Eintritt der Verbrennung da ist). Aber vielleicht schreibt da ja nochmal jemand was dazu, der sich mit den neuen Empfehlungen genauer auseinander gesetzt hat.

07.07.2010, 17:11

Sauerstoff: Die einzige wirkliche Kontraindikation ist eine Paraquatvergiftung....
Was hällst du von Hyperventylation???? An sich finde ich Sauerstoff nützlich, aber nicht in Händen von SSDlern, die erstmal jeder bewustlosen Person die Maske aufsetzen, bzw nicht alle Kontraindikationen kennen.
Antiallergika und Epilepsie/Asthmamedikamente sind auch nützlich, doch sollten diese Medikamente aus den Händen der Eltern stammen, eine Einweisung mit sich bringen, und nur auf das betroffene Kind angewand werden (2 Astmatiker = 2 beschriftete Beutel)
Brandgel und Wunddesinfektionsmittel sind recht praktisch, aber nur einzusetzen, wenn die Allergien des Patienten bekannt sind (Kartei...).
Wovon ich grundsätzlich die Finger lassen würde, sind Schmerzmittel und "harte" Antidote.
Das einzih wichtige "medikament" für den SSD ist meiner Meinung nach Traubenzucken, wobei dieses stets vom Patienten selbst genommen werden sollte da in der Notfallmedizin nur Notärzte und Rettungsassistenten in der Notkompetenz oder in besonderen Fällen auch man Rettsans Medis geben dürfen. (Ich weiß wie es teilweise in den SEGs gehandhabt wird, aber das ist eine sehr dunkle Grauzone)
Zuletzt geändert von Silc am 07.07.2010, 17:22, insgesamt 2-mal geändert.

07.07.2010, 17:19

Was ich von einer Hyperventilation halte?
Nun bei Einsatz von massiv O2 verwehre ich dem Patienten 0,03% CO2 aus der Umgebung, macht also wenig aus. Wenn er dafür ruhiger atmet wird, so hat sich der O2-Einsatz sogar gelohnt.

Brandgel: Lt. LPN San zugelassen, bei unserer Ausbildung wurde es empfohlen, sei aber im RD zu teuer (ich halte von dem Argument recht wenig, v.a. wenn man betrachtet was ein Bett für Schwerbrandverletzte pro Tag kostet)

07.07.2010, 17:24

ja schon, aber eine Tüte wirkt da trotzdem besser....

07.07.2010, 17:55

Brandgel (WaterJel(r)) wird gerade bei uns von den Rettungsmitteln entfernt.

Der Nutzen dieser speziellen Wundauflagen ist nicht nachgewiesen, viele Patienten werden bei der Anwendung unterkühlt und so verschlechtert sich die Therapiechance.

In der Tat wird man inzwischen oft von aufnehmenden Ärzten angemeckert, wenn man im RD Hydrogel bei Verbrennungen verwendet.

Auch die Geruchsstoffe, die verwendet werden, werden von Patienten tw. als störend empfunden. Einige meinten sogar, die Wundauflagen würden "nachbrennen" und tolerierten diese gar nicht.

Besser: Normale Kompressen oder Verbandtuch mit Infusionslösung benetzen und auf die Wunde legen.

Da sind viele auf die Hersteller-Lobby reingefallen und haben sich das überteuerte Zeug angeschafft...

Bei uns im SSD für SanHelfer erlaubt:

- Sauerstoff (bis zu 6l/min., in definierten Ausnahmefällen auch mehr)

- Wundreinigung und -desinfektion mit Octenisept (r) oder Wasserstoff-Peroxidlösung

- Fenistil-Gel o.ä. bei Insektenstichen, Sonnenbrand etc.

- Infusionslösungen als Spüllösungen

- Glucose oral

- Hilfe bei der Einnahme von patenteneigenen Medikamenten

- Defibrillation mit AED-Geräten oder Halbautomaten im Analysemodus

aktuell in der Diskussion:
- Adrenalin i.m. bei schwerem anaphylaktischem Schock aus (patienteneigenem) Notfall-Pen
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 07.07.2010, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.

07.07.2010, 18:53

Original von Hajo Behrendt
Bei uns im SSD für SanHelfer erlaubt:

Von wem denn erlaubt ?

Original von Hajo Behrendt- Sauerstoff (bis zu 6l/min., in definierten Ausnahmefällen auch mehr)

Worin soll die Begründung für eine Willkürliche Beschränkung auf 6l liegen?

Original von Hajo Behrendt
- Fenistil-Gel o.ä. bei Insektenstichen, Sonnenbrand etc.

Mal ein Tip: Insektenstiche bedürfen keiner Therapie. Eine rationale Therapie für einen akuten Sonnenbrand wäre die Einnahme von ASS und eine lokale Behandlung mit Kortisonsalbe.


Original von Hajo Behrendt
- Defibrillation mit AED-Geräten oder Halbautomaten im Analysemodus

Ich könnte schwören, dass ein AED ebenso ein Halbautomat ist. ;)

Original von Hajo Behrendtaktuell in der Diskussion:
- Adrenalin i.m. bei schwerem anaphylaktischem Schock aus (patienteneigenem) Notfall-Pen

So, und dies ist nun ein Beispiel, um Sinn und Unsinn dieser Diskussion zu erläutern. Eine Anwendung des Epi-Pens durch Sanis wäre mal wirklich sinnvoll, da hier Leben gerettet werden könnten. DAS könnte ich verstehen. Ob ein Mückenstich nun mehr oder weniger juckt, wird am Lauf der Welt nichts ändern. Ob der Patient bei einem anaphylatischen Schock aber überlebt oder nicht, macht schon eher einen Unterschied. Wenn ich nun Sani wäre, würde ich ein Risiko eher in Kauf nehmen, wenn meine Maßnahme einen Sinn hat als irgendwelche Salben zu schmieren, die ohnehin kaum soweit in die Haut eindringen, dass sie zum eigentlichen Wirkort gelangen können.

@Berliner Schildkröte:
(Vereinfachter Modus ein)
Wenn Du als Nicht-Arzt ein Medikament applizierst, musst Du Dich ohnehin auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Welchen Unterschied soll dabei das Alter spielen? Auch eine Einweisung ändert nichts an der Rechtslage. (Vereinfachter Modus aus)

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