Nein, alles ernstgemeint.
Meines Wissens (und leider kann ich das grade nicht belegen mit entsprechenden Verweisen) nach müssen Produkte die direkt am Patienten angebracht werden, mit Verfallsdaten gekennzeichnet werden. Darum haben dass die Kühlpacks nun auch.
Material ohne Verfallsdatum, welches am Patienten direkt genutzt wird (fragt mich nicht wieso, aber ich
glaube Mullbinden, Dreiecktücher usw. sind ausgenommen) gilt dann als Abgelaufen.
Aluderm-verbandstoffe sind ja eindeutig zum Auftragen direkt auf der Wunde, und dürften damit als Abgelaufen gelten.
Aber da ich das nicht belegen kann leider, schweige ich ab hier zum Thema, bis ich Zeit habe meine Aussagen zu beweisen, oder bis ein anderer Klarheit schafft. :=)
EDIT: Ein Notfall rechtfertigt NICHT das Nutzen von abgelaufenem Material, schließlich sind wir verpflichtet das Material zu Prüfen und eben zu verhindern das Abgelaufenes zur Verfügung steht.
Im Katastrophenschutz-Fall gilt das Katastrophenschutzgesetz, und Material welches die Sichtkontrolle besteht darf auch wenn es abgelaufen ist verwendet werden, da ja ein
massiver Material- und Personalmangel herrscht (per Definition).
Darum sind im Katastrophenfall ja auch die 4-Tragen KTW (oder auch die moderneren 2-Tragen KTW) erlaubt, bzw. dürfen voll belegt werden.
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M1k3 am 12.03.2010, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.